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  • Kapitalertragssteuer:

    Sie ist eine besondere Erhebungsform der ESt. und ist von inländischen Kapitalerträgen wie Dividenden aus Aktien oder Zinserträgen aus Geldeinlagen abzuführen. Sie beträgt 25% und ist binnen einer Woche ab dem Zeitpunkt des Kapitalflusses beim Betriebsstättenfinanzamt vom Schuldner abzuführen. Mit Entrichtung der Kapitalertragssteuer gilt die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer als abgegolten. ...

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  • Körperschaftssteuer:

    Ist die Einkommenssteuer von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und beträgt einheitlich 34% des Gewinns. Sie wird jährlich im Voraus beim Betriebsstättenfinanzamt eingehoben. Mindeststeuervorauszahlung: 25000 S für GmbH, 50000 S für AG, (für Neugründer im 1. Jahr 15000 S) ...

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  • Umsatzsteuer:

    Umsatzsteuerpflichtig ist im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 jeder der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Grundsätzlich unterliegen alle Lieferungen und sonstigen Leistungen die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführt der USt. Der Steuersatz beträgt im allgemeinen 20% des Nettoentgelts. Daneben gibt es noch ermäßigte Steuersätze von 10% (für Lebensmittel, Wohnraummiete), 14% ...

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  • 8.1 b & e bauprojektbetreuungsges. m. b. h. + co keg

    Die Arbeit dieses Unternehmens besteht generell darin, nach Liegenschaften und Gesellschaften zur Gründung von Arbeitsgemeinschaften in verschiedenen Kommanditerwerbsgesellschaften (aus verschiedenen Liegenschaften) zu suchen und zu finden. Die B & E Bauprojektfinanzierungsges. m. b. H. ist dabei Komplementär in diesen verschiedenen KEGs und führt außerdem die Aufsicht über diese Projekte. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1990 vo ...

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  • Steuerrechtliche grundlagen

    Vorsteuer der Sanierungskosten: Da die KEG ein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, kann die Vorsteuer der Sanierungskosten in Abzug gebracht werden. Somit reduziert sich der Gesamtpreis im Vergleich zum Ankauf fertiger Wohnungen um 20%, unter der Bedingung, dass die sanierten Wohnungen frühestens 10 Jahre nach Fertigstellung der Sanierung veräußert werden. Abschreibdauer der Herstellungskosten für die Sanierung: Wenn eine Zusage für die F ...

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  • Abschreibungen

    Abschreibung der Anschaffungskosten: Die Anschaffungskosten des Gebäudes (nicht die für den Grundanteil) müssen grundsätzlich auf 67 Jahre abgeschrieben werden. Abschreibung der Sanierungskosten: Die Sanierungskosten einer geförderten Wohnfläche können nach §28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 innerhalb von 15 Jahren verteilt abgesetzt werden. Die Absetzung darf jedoch erst nach der Abzahlung des gesamten Annuitätenzuschusses vorgenommen werden. ...

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  • Eigentumsverhältnisse

    Der Komplementär dieser KEG ist der Initiator des Projektes, wobei später Kommanditisten hinzugenommen werden, die jeweils zu einem bestimmten Prozentsatz am Objekt beteiligt sind. Während der Komplementär als Geschäftsführer der KEG die Gesellschaft sowohl in der Bauzeit, sowie in der Vermietphase mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu vertreten hat, haben die Kommanditisten die Aufgabe, den negativen Cashflow sowohl während der B ...

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  • Vertragsanbahnung und -abschluss

    Arbeitsvermittlung: Gem AMFG durch AMS, ein beliehenes Unternehmen, das öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Auch gewerbliche Vermittlung zulässig, so AN für sie kein Entgelt bezahlt. Leiharbeit zählt zur Arbeitsvermittlung und ist zulässig, so Entgelt nicht nur bei Vermittlung gezahlt würde, da §1155 ABGB (Sphärentheorie) abgedungen würde. Vertragsabschluss: Formfrei, ausdrücklich oder schlüssig. Schriftform nur bei Lehrlingen erforderlich. Mündi ...

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  • Dauer des arbeitsvertrages

    Vertrag auf * unbestimmte Zeit, * bestimmte Zeit, dh - Befristung - echte oder unechte Befristung: Gem §10a MSchG hemmt die Zeit zwischen der Mitteilung der Schwangerschaft und dem Beginn des Beschäftigungsverbotes die Frist beim befristeten Arbeitsvertrag. - Mindest- oder Höchstbefristung - auflösende Bedingung Verträge auf bestimmte Zeit sind unkündbar, ausgenommen * Probearbeitsverhältnis: Für max 1 Monat. * Befristung ...

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  • An-schutzrecht

    Konkretisiert die Fürsorgepflicht des AG. Unterteilung in * Gefahrenschutz * Arbeitszeitschutz * Verwendungsschutz Gefahrenschutz: Gesundheit und Sittlichkeit des AN werden geschützt (zB Feuerlöscher, getrennte WCs, bei Gefahr v Berufskrankheiten Untersuchungen auf Kosten des AG etc). Arbeitszeitschutz: AZG für alle über 18-Jährige (sonst gilt KJGB) und ARG für alle privatrechtlich beschäftigte AN. Nie für leitende Angestellte (Personen ...

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  • Arbeitspflicht des an

    Arbeit muss in eigener Person erbracht werden (Höchstpersönlichkeit). Sorgfalt, kein best Erfolg wird geschuldet. Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch Weisungen. Recht auf Beschäftigung: Besteht prin nicht. AG gerät als Gläubiger in Annahmeverzug, so er gehörig angebotene Leistung nicht annimmt. Er hat Entgelt fortzuzahlen. Recht auf faktische Beschäftigung besteht aber bei Einstellungsgeboten und Schauspielern. Versetzu ...

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  • Entgeltpflicht des ag

    Wg staatlicher Lohnneutralität kein Mindestlohn. So KollV und Einzelvertrag kein Entgelt vorsehen, gebührt gem §1152 ABGB "angemessenes Entgelt". * Zeitlohn: Pro Zeiteinheit stetiges Einkommen * Leistungslohn: Es besteht unmittelbarer Zusammenhang zwischen Entgelt und Leistung, es kommt zu kurzfristigen Entgeltschwankungen. Einführung durch KollV, Satzung oder notwendige, fakultative Betriebsvereinbarung. - Akkordlohn: Pro Leistungseinhe ...

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  • Nebenpflichten

    Auch Fremdinteressenswahrungspflichten; Schutz- und Sorgfaltspflichten, dh Fürsorgepflicht des AG und Treuepflicht des AN. Fürsorgepflicht: Wird im AN-Schutzrecht konkretisiert. AG muss Interessen des AN wahren. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht kann AN Schadenersatz begehren und vorzeitig austreten. Treuepflicht: Ausmaß abhängig v Vertrauensstellung des AN. * Wettbewerbsverbot: Für die Dauer des Vertrages darf AN keine Geschäfte im Gesch ...

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  • Urlaub

    Grundlage ist UrlG. Anspruch beträgt 30 Tage pro Jahr, ab dem 25. Dienstjahr 36 Werktage, wobei Zeiten der vorigen AG anrechenbar sind. Anspruch verjährt binnen zwei Jahren. Urlaubsverbrauch muss vereinbart werden, wobei Interessenabwägung zwischen Erholungs- und Betriebsinteresse vorzunehmen ist. Termin muss dem AG mind 3 Monate vorher bekannt gegeben werden. Erfolgt keine Einigung, hat der Betriebsrat (so einer existiert) zu vermitteln. Dan ...

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  • Leistungsstörungen

    Arbeitsvertrag ist synallagmatisches Verhältnis (do ut des). Ohne Arbeitsleistung gebührt prin kein Entgelt. Ausnahmen: * Krankheit, Unfall: Grundlage ist AngG und EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). Bei Ersterkrankung gebührt Angestellten 6 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt. Bei weiterer Krankheit binnen 6 Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit (Folgeerkrankung) zuerst Ausschöpfen v Topf 1, dann halb so großer Topf 2, dh 6 Wochen halbes, 4 ...

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  • Schadenshaftung

    Allg Schadensersatzrecht ist für AN durch das DNHG (Dienstnehmerhaftpflichtgesetz) geändert. Haftungsminderung, da * Moderne Arbeitsabläufe gefahrengeneigt sind * AG Schaden verhindern und Kosten dafür auf Konsumenten abwälzen kann * AG den AN in eigenem Interesse einsetzt Ansprüche verjähren binnen 6 Monaten. Haftung abhängig v Vorwerfbarkeit des Schadens. * Entschuldbare Fehlleistung: Nur bei außergewöhnlicher Aufmerksamkeit hätte Schade ...

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  • Arbeitsvertragsanpassungsgesetz (§§ 3 ff avrag)

    Beim Betriebsübergang geht eine wirtschaftliche Einheit, dh organisatorische Gesamtheit v Personen und Sachen, über und bewahrt ihre Identität. Wird Unternehmen erworben, gehen Arbeitsverträge ex lege auf den neuen AG über (sog Eintrittsautomatik). Dies nach alter Rechtslage nur bei Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall, Fusion) und nicht bei Einzelrechtsnachfolge, nunmehr in beiden Fällen. Bei Vertragsänderung immer Zustimmung des anderen notwendig ...

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  • Konventionalstrafe

    Kann zur Verstärkung vertraglicher Pflichten vereinbart werden. Beinhaltet gem §1336 ABGB vertraglich vereinbarten, pauschalierten Schadenersatz. Rechtswidrigkeit und Verschulden müssen vorliegen, der Schadenseintritt aber nicht bewiesen werden. Höhe der Strafe unabhängig v tatsächlichen Schaden, deshalb richterliches Mäßigungsrecht. Das Tragen v Ausbildungskosten durch AN kann idF einer Konventionalstrafe für den Fall einer Vertragsverletzun ...

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  • Beendigung des arbeitsvertrages

    Erlöschen: * Tod: des AN wg Höchstpersönlichkeit * Zeitablauf: Bei befristetem und auflösend bedingtem Dienstvertrag Auflösung: Durch empfangs-, nicht jedoch annahmebedürftige Willenserklärung, uU bloß konkludent. Schriftlichkeit ist in Sonderfällen notwendig. Die Auflösung erfolgt prin einvernehmlich; dabei ist Schriftlichkeit, Aufklärung über Kündigungsschutz und auf Wunsch des AN Beratung mit Betriebsrat notwendig bei * Präsenzdiener ...

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  • Folgen der beendigung des dienstverhältnisses

    Dienstzeugnis: Ist Wissenserklärung. Darf keine nachteiligen Äußerungen beinhalten. Kündigungsfreistellung: Früher Postensuchtage. Pro Kündigungswoche 8 Stunden Zeit, um neuen Job zu suchen, aber nur bei AG-Kündigung. Schadenersatz: Gebührt bei Beendigung aus Verschulden. So AG Arbeitsverhältnis beendet, gebührt Kündigungsentschädigung. Abfertigung: * Alt: Treueprämie in Höhe v max Jahresgehalt, wobei Höhe mit Zahl der Dienstjahre ste ...

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