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  • Unternehmer und mitarbeiter

    "Verpflichtet sich jemand, Arbeitsleistungen für einen anderen nach dessen Weisungen in bestimmten Zeitabschnitten persönlich gegen Bezahlung zu erbringen, dann entsteht ein Arbeitsvertrag". Einstellung von Mitarbeitern, einschließlich Sozialversicherung Um mögliche Fehleinschätzungen von Mitarbeitern zu vermeiden gibt es die Möglichkeit einer Probezeit. Ein Probevertragsverhältnis hat für beide Vertragspartner den Vorteil der sofortigen Lös ...

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  • Einführung in das argentinischen gesellschaftsrecht

    Zunächst einmal wollen wir einen kurzen Überblick über die Systematik des argentinischen Gesellschaftsrecht geben. Beginnen wollen wir dabei mit einer historischen Betrachtung über die Wurzeln. Anschließend wollen wir auf die einschlägigen Gesetze und Normen für Gesellschaften eingehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf den allgemeinen Teil des Ley 19.550 gelegt werden, welcher verbindliche Regeln für alle Gesellschaftsformen bestimmt. Ob ...

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  • Historische betrachtung

    Die historische Betrachtung der Rechtsordnung in Argentinien ist eng verbunden mit der Entwicklung in Europa. Da Argentinien von spanischen Eroberern kolonialisiert und besiedelt wurde, brachten diese auch ihr Rechtsverständnis mit auf den neuen Kontinent. Eine Rechtsordnung, die ihre Grundprinzipien aus dem römischen Recht zieht und sich über 2000 Jahre hinweg auf dem europäischen Kontinent entwickelt hat. Von einem eigenem argentinischen R ...

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  • La ley 19.550

    Dieser Código de Comercio beschrieb in seinem zweiten Buch: "los contratos de comercio" im dritten Titel: "de las compañías o sociedades" die gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsformen: las sociedades anónimas, las sociedades en comandita, las sociedades de capital e industria, las sociedades accidentales und las sociedades colectivas. Dazu kommt noch die sociedad civil, dem Gegenstück zur deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche im ...

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  • Rechtsnatur der gesellschaften

    Die ersten Artikel des Gesetzes 19.550 befassen sich mit allgemeinen Definitionen und Vorschriften, die für alle Gesellschaftsformen gültig sind. Art. 1 beschreibt die Handelsgesellschaft als einen Zusammenschluss in organisierter Form von zwei oder mehr Personen in einer der im Gesetz vorgesehenen Rechtsformtypen. Diese Gesellschaft soll die Produktion oder den Austausch von Gütern oder Dienstleistungen zum Zweck haben, und die Gesellschaf ...

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  • Fehlerhafte gesellschaften

    Der argentinische Gesetzgeber hat spezielle Normen für die Behandlung fehlerhafter Gesellschaften geschaffen. Diese entstammen weitestgehend dem Vorbild des französischem Rechtes, welches die Lehre von der faktischen Gesellschaft bereits zu Beginn des 19.Jahrhunderts schuf. So behandeln die Artikel 16-20 Nichtigkeitsgründe im Zuge einer Gesellschaftsgründung, sowie die Liquidierung dieser. Die Artikel 21-26 betreffen die Behandlung fehlerhafter ...

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  • Die rechtsformen der gesellschaften

    Im folgenden Kapitel soll es um die Ausgestaltung der einzelnen Rechtsformen gehen. Deren allgemeine Grundsätze, sowie die grundsätzlichen Prinzipien der Geschäftsführung und die Haftungsmaßstäbe für die betroffenen Gesellschafter. Wie bereits oben beschrieben sieht der argentinische Gesetzgeber inzwischen die Aufzählung der Rechtsformen im Ley 19.550 als abschließend an. Man kann also auch hier von einem numerus clausus der Rechtsformen sprech ...

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  • Las sociedades de interés

    Das argentinische Gesellschaftsrecht sieht diverse Rechtsformen für Personenhandelsgesellschaften vor, welche im folgenden vorgestellt werden sollen. Der Zusammenschluss zu einer Gesellschaft erfolgt unter einer Firma, unter welcher die Gesellschaft Rechte und Pflichten erwerben kann. Tritt die Gesellschaft im Rechtsverkehr auf, so muss sie stets den entsprechenden Rechtsformzusatz tragen. Ähnlich wie in Deutschland steht auch bei den argentin ...

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  • La sociedad colectiva

    Zur Gründung einer Sociedad Colectiva gemäß Art. 125 ff bedarf es zweier oder mehr Personen, welche sich unter einer Firma zur gemeinschaftlichen Durchführung von Geschäften zusammenschließen. Diese Partner, auch Socios genannt, haften für die Verbindlichkeiten unbeschränkt und gemeinschaftlich. Entgegenstehende Vereinbarungen können gemäß Art 125 II Dritten nicht entgegengehalten werden. Anhand dieser grundsätzlichen Beschreibung lässt sich be ...

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  • La sociedad en comandita

    Sociedades en comandita haben gemäß Art. 134 ff zwei Arten von Gesellschaftern: Socios comanditados, welche unbeschränkt haften; sowie socios comanditarios, welche nur bis zur Höhe ihrer vereinbarten Einlage haften. Es gibt zwei Formen der Kommanditgesellschaft: die Sociedad en comandita por acciones ( S.C.A. ), sowie die Sociedad en comandita simple ( S.C.S. ). Erstere bestimmt sich gemäß Art. 317 nach den Regeln der Sociedad Anónima, insowei ...

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  • La sociedad de capital e industria

    Die Sociedad de capital e industria bietet gemäß Art 141 ff eine weitere Form der limitierten Beteiligung an einer Handelsgesellschaft. Der Socio capitalista übernimmt als Komplementär die persönliche unbeschränkte Haftung gleich einem Socio colectivo. Der socio industrial beteiligt sich allerdings nicht mit Geld, sondern bringt Produktionsmittel ein. Er ist in der Haftung beschränkt auf diese eingebrachten Mittel. Die Geschäftsführung kann von ...

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  • La sociedad accidental o en participación

    Die Sociedad Accidental o en Participación ist keine Handelsgesellschaft im klassischen Verständnis, da sie gemäß Art. 361 lediglich auf die Erreichung eines oder mehrere bestimmter Zwecke gerichtet ist. Die Geschäfte werden von einem oder mehreren Socios gestores, in deren Nahmen, geführt; welche auch unbeschränkt und persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten haften. Diese können sich allerdings zur finanziellen Unterstützung socios participe ...

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  • La sociedad civil

    Die Sociedad civil ist das Gegenstück zur deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie wird im Gegensatz zu den anderen auch nicht im Ley 19.550 behandelt, sondern im Código civil, da sie kein Gewerbe betreiben kann. Praktische Bedeutung erlangt sie im geschäftlichen Verkehr als geeignete Gesellschaftsform für Zusammenschlüsse von Anwälten und Wirtschaftsprüfern, da diese kein Gewerbe betreiben. ...

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  • Las sociedades de responsabilidad limitada

    Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L) ist das Gegenstück zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Während die S.A. noch weitestgehend identische Vorschriften im Vergleich mit der AG enthielt, lassen sich bei dem Vergleich zwischen S.R.L und GmbH doch einige Unterschiede feststellen; der augenscheinlichste Unterschied ist sicherlich die Klassifizierung als Personengesellschaft im argentinischen System. Da aber auch bei der ...

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  • Gründungsvoraussetzungen

    Zur Gründung einer S.R.L. gemäß Art. 146 bedarf es mindestens zweier Personen bis zu einem Maximum von fünfzig Personen. Diese Gesellschafter stellen das Grundkapital der Gesellschaft, welches in Anteile an der Gesellschaft aufgeteilt wird. Diese Anteile müssen stets gleich groß sein, in Quote und Wert. Eine Beschränkung hinsichtlich der Menge der gehaltenen Anteile gibt es nicht, solange weiterhin zwei Gesellschafter Anteile halten. Gesellscha ...

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  • Geschäftsführung

    Die Geschäfte der S.R.L. werden gemäß Art. 157 von einem oder mehreren Geschäftsführern ausgeführt. Diese "Gerentes" werden von den Anteilseignern bestimmt. Die S.R.L. gilt als Personengesellschaft, so dass die Idee nahegelegen könnte, dass auch hier die Selbstorganschaft vorgeschrieben sein könnte. Dies ist allerdings nicht der Fall, da das argentinische Gesellschaftsrecht eine derartige persönliche Verpflichtung nicht kennt. Es kann also auch ...

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  • Haftung der gesellschaft und der anteilseigner

    Wichtigste Vorteil der S.R.L. gegenüber anderen Personengesellschaftsformen ist die Beschränkung der Haftung der Gesellschafter. Ein Gesellschafter haftet lediglich mit seinem eingebrachten Kapital. Die Beschränkung der Haftung erfolgte ursprünglich allerdings nicht schon aus der Natur der Gesellschaftsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaftsform berechtigte die Gesellschaft lediglich dazu am Markt mit der Haftungsbes ...

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  • Las sociedades anonimas

    Die Sociedad Anónima ( S.A. ) entspricht weitestgehend in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der deutschen Aktiengesellschaft. Gemäß Art. 163 wird sie als ein Zusammenschluss von Geldgebern gesehen, die sich zu einem wirtschaftlichen Zweck zusammentun, und sich letztlich Gewinne und Verluste teilen. Allerdings haften Anteilseigner lediglich nur mit dem investierten Kapital. Die S.A. ist die einzige Gesellschaftsform der es gestattet es ihre Ant ...

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  • Gründungsvoraussetzungen-

    Eine S.A. muss von mindestens zwei Anteilseigner gegründet werden. Dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen aus In- und Ausland sein. Diese müssen ein Mindeststammkapital von US$ 12.000 aufbringen. Soll die Einlage als Sacheinlage erfolgen, so muss diese bei Gründung vollständig erbracht werden. Wird dagegen auf eine Bargründung gesetzt, so müssen bei Gründung wenigstens 25% des vereinbarten Stammkapitals aufgebracht werden, ...

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  • Joint ventures

    Joint Venture sind in der Wirtschaft populäre Modelle der Zusammenarbeit. Firmen arbeiten gemeinschaftlich an Projekten in beiderseitigem Interesse. Typische Beispiele für Joint Ventures sind Zusammenlegungen von Forschungsabteilungen oder das Zusammengehen mit einem Konkurrenten, gemeinsam auf einem Drittmarkt aufzutreten. Man unterscheidet im deutschen und angelsächsischen Rechtsraum in Contractual und Equity Joint Ventures. Erstere bestehen ...

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