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  • Vob teil a

    - hat allgemeine Bestimmungen über Vergabe von Bauleistungen zum Inhalt, d,h. er regelt das Verfahren, das bei der Vergabe von Bauleistungen vor Vertragsabschluß einzuhalten ist. - das Verfahren beginnt mit der Ausschreibung und endet mit dem Zuschlag, der rechtlich die Annahme des Vertragsangebotes des Bieters durch den AG bedeutet. - wird kein Bestandteil des Bauvertrages ...

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  • Vob teil b

    - - ist Kernstück der VOB - enthält Vorschriften über die Bauausführung - enthalten materiellrechtliche Bestimmungen über die Beziehung der Beteiligten nach Vertragsabschluß (Art und Umfang der Leistung, Kündigung, Vertragsstrafe und Abnahme) - haben die Parteien Teil B vereinbart, so bestimmen sich ihre Rechte und Pflichten ausschließlich nach den Bestimmungen des Teiles B. - findet nur dann Anwendung, wenn die Parteien dies ausdrücklich ...

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  • Vob teil c

    - enthält die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in DIN 18299 bis DIN 18421 und DIN 18451. wird z.B. vereinbart "Mauerarbeiten gemäß DIN 18330" , so sind diese Arbeiten nach diesem Standard auszuführen. - beachtet der AN sie nicht, so kann seine Leistung mangelhaft sein. - der AG braucht eine infolge Nichtbeachtung der techn.Vorschriften mit wesentlichen Mängeln behaftete Leistung erst gar nicht abnehmen und k ...

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  • Arten der ausschreibungen und vergabe

    - Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich über ein förmliches Verfahren - 3 Arten der Ausschreibung 1. Öffentliche Ausschreibung - der AG wendet sich an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmern - kann durch Tageszeitung, Fachzeitschriften o.ä. erfolgen - dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber wird optimal Rechnung getragen. - ist der absolut vorrangige Regelfall u ...

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  • Die ausschreibung

    - ist für die Einholung von Angeboten für Bauleistungen erforderlich - Hauptbestandteil ist die Leistungsbeschreibung - dabei unterscheidet man das Leistungsverzeichnis und die Leistungsbeschreibung - gebräuchlichste Art ist das Leistungsverzeichnis nach VOB/A - Erstellung kann durch - dieses ist in überschaubare Abschnitte nach Einzelgewerken zu gliedern - und entsprechend dem Bauablauf zu ordnen - Bsp.: LV Rohbau Einfamilienhaus Gliede ...

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  • Ablauf einer ausschreibung

    - Bauherr/ Architekt stellt die Ausschreibung zusammen - diesen werden, je nach Ausschreibungsverfahren an mehrere Unternehmen (Bieter) gegeben - Bieter werden dazu ihr Angebot/Kostenvoranschlag machen (haben dafür, nach VOB, mindestens 10 Tage Zeit) - Bauherr/ Architekt muß die eingegangenen Angebote bis zum Eröffnungstermin unter Verschluß halten - sie sind erst beim Eröffnungstermin im Beisein der Bieter zu öffnen und zu verlesen - (v ...

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  • Die prokura

    1.2.1 Umfang der Prokura Die Prokura ist die umfangreichste Vollmacht. Sie ermächtigt den Prokuristen, alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäfte und Rechtshandlungen zu tätigen, die der Betrieb irgendeines Handelsgeschäftes mit sich bringt. Das heißt, ein Prokurist kann Waren und Wertpapiere kaufen und verkaufen, Angestellte und Arbeiter aufnehmen und Dienstverträge auflösen, Kredite aufnehmen und das Unternehmen bei Gericht vertreten ...

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  • Die handlungsvollmacht

    1.3.1 Umfang der Handlungsvollmacht Grundsätzlich berechtigt die Handlungsvollmacht nur zu Geschäften und Handlungen im Rahmen eines bestimmten Handelsgewerbes. Beispiel: Der Handlungsbevollmächtigte einer Maschinenfabrik kann nicht Textilien oder Bauholz kaufen bzw. verkaufen. Neben den Geschäften, die auch den Prokuristen untersagt sind, dürfen Handlungsbevollmächtigte keine Wechselverbindlichkeiten eingehen und keine Darlehen aufnehm ...

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  • Der patentschutz

    2.2.1 Patentbegriff und Patentarten Unter Patent versteht man das staatlich verbriefte, ausschließliche Recht des Patentinhabers, den patentierten Gegenstand betriebsmäßig herzustellen, anzubieten bzw. in Verkehr zu bringen und zu gebrauchen. Man unterscheidet folgende Patentarten: Zusatzpatente dienen dem Schutz von Verbesserungen zu bereits bestehenden Patenten (\"Stammpatenten\"). Patente werden nur erteilt, wenn es sich um ...

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  • Muster- und modellschutz

    2.3.1 Begriff und Arten Muster sind flächenmäßig (gezeichnete) Vorbilder, Modelle sind körperliche Vorbilder für die Form und Ausführung von Industrieerzeugnissen. Beispiele: Muster: Teppich-, Tapeten-, Vorhang-, Krawattenmuster. Modelle: Damenkleidermodelle, Modelle für Spielwaren, für Haushaltsgeräte, für Uhren. 2.3.2 Hinterlegung und Registrierung Das Muster (Modell) muß bei der zuständigen Kammer der gewerblichen Wirtschaft hin ...

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  • Der markenschutz

    2.4.1 Begriff und Arten § 1 des Markenschutzgesetzes definiert: \"Unter Marken werden in diesem Gesetz die besonderen Zeichen verstanden, die dazu dienen, die zum Handelsverkehr bestimmten Erzeugnisse und Waren von anderen gleichartigen Erzeugnissen und Waren zu unterscheiden.\" Marken können sein: Wortmarken (bzw. Zahlenmarken), Bildmarken oder Kombinierte Marken Je nachdem, wer die Marken schützen läßt (Erzeuger oder Händler), spric ...

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  • Schutz gegen den unlauteren wettbewerb

    2.5.1 Übersicht Unsere Wirtschaftsordnung ist auf freiem Wettbewerb aufgebaut. Soweit keine besonderen ge- setzlichen Bestimmungen vorliegen, ist die Konkurrenz keinen Einschränkungen unterworfen. Das \"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb\" bestimmt jedoch im § 1: \"Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen ...

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  • Die vollziehung

    "Vollziehung" bedeutet Durchführung von Gesetze. Sie umfaßt zwei Bereiche: 1.) die Gerichtsbarkeit = Vollziehung durch unabhängige, unabsetzbare und unversetzbare Organe (Richter) 2.) die Verwaltung = Vollziehung durch oberste Verwaltungsorgane, weisungsgebundene nachgeordnete Organe und die in den Ländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate. Gemäß dem Grundsatz der Trennung der Staatsgewalten ist die Justiz (Gerichtsbarkeit) ...

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  • Die gerichtsbarkeit

    Nach der österreichischen Bundesverfassung geht alle Gerichtsbarkeit vom Bund aus. Im Bereiche der staatlichen Gerichte gibt es daher nur Bundesgerichte. die Urteile und Erkenntnisse werden "Im Namen der Republik" verkündet und ausgefertigt. Der Richter bedarf der Absicherung gegenüber allen Kräften von außen, die seine Entscheidungsfreiheit und Unparteilichkeit in Frage stellen oder beeinträchtigen könnten. Hierzu gehören die Garantien ...

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  • Die verwaltung

    Die obersten Verwaltungsorgane des Bundes sind: . der Bundespräsident . der Bundeskanzler . der Vizekanzler . die Bundesminister . die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern gebildet wird, und . die Staatssekretäre ...

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  • Der bundespräsident

    Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk in unmittelbarere und geheimer Wahl gewählt. Stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, so ist diese Form einer Abstimmung durchzuführen. Für die Wahl besteht in den Bundesländern, in denen dies durch Landesgesetz angeordnet ist, Wahlpflicht. Stimmberechtigt ist bei der Bundespräsidentenwahl jeder, der zur Teilnahme an der Nationalratswahl berechtigt ist. Gewählt kann nur werden, wer das Wahlrecht zum Natio ...

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  • Ausländische verfassungen

    Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist eine demokratische Republik. sie ist ein Bundesstaat. Oberstes Gesetzgebungsorgan des Bundes ist die Bundesversammlung. diese setzt sich zusammen aus dem Nationalrat (der Volksvertretung) und dem Ständerat (der Länderkammer).Oberstes Vollzugsorgan des Bundes ist der aus 7 Mitgliedern bestehende Bundesrat. Bundesrepublik Deutschland ist eine bundesstaatlich organisierte parlamentarische Demokratie. In al ...

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  • Kontrollfragen

    Was ist "Vollziehung" ? "Vollziehung" bedeutet Durchführung von Gesetze. Sie umfaßt zwei Bereiche: 1.) die Gerichtsbarkeit = Vollziehung durch unabhängige, unabsetzbare und unversetzbare Organe (Richter) 2.) die Verwaltung = Vollziehung durch oberste Verwaltungsorgane, weisungsgebundene nachgeordnete Organe und die in den Ländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate. Erklären Sie die Grundsätze der österr. Gerichtsbarkeit ...

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  • Die geschichte der wasserschutzpolizei

    Schon innerhalb des \"Römischen Reiches Deutscher Nation\" hatte die Freiheit der Schiffahrt Verfassungsrang. Im westfälischen Frieden von 1648 stand fest, daß die Schiffahrt auf dem Rhein frei sei und es den Vertragsstaaten nicht erlaubt sei auf- und abfahrende Schiffe aufzuhalten oder auf irgendeine Weise zu behindern. In der Schlußakte des Wiener Kongresses wurde ein internationales Flußschiffahrtsrecht aufgenommen ( Artikel 108 bis 116). Die ...

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  • Die mannheimer akte

    Bei der Mannheimer Akte, der revidierten Rheinschiffahrtsakte, wurden schon 1868 viele neue Vorschriften für die Schiffahrt erstellt. Unter anderem die Einführung der Abgabenfreiheit und das Verbot in Rheinschiffahrtsangelegenheiten Sicherheitsleistungen zu erheben. Außerdem wurden die Stapel- und Umschlagsrechte (Bei diesen handelte es sich um reines Raubrittertum: Der Rhein war nämlich in Gildeabschnitten aufgeteilt, und es wurde, um die einzel ...

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