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  • Die geschichte des rechts dargelegt in wesentlichen eckpunkten

    - Gesetzbuch des Hammurapi (altbabylonische Gesetzessammlung) 18. Jh. v. Chr. - Das Gesetz des Manu(niedergeschrieben von altindischen Priestern) 2. Jh. v. Chr. - Das Zwölftafelgesetz der Römer(Spaltung in Besitzende, Sklaven) 451 v. Chr. Patrizier(reiche Freie), Plebejer(arme Freie) Kampf Untergang d. Gentilordnung(edle Ordnung), Verschmelzung d. Patrizier+Plebejer - Gesetzbuch de ...

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  • Europäischen währungssystems

    1979 Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS) als Vorstufe zur Währungsunion. 1990 Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union. 1994 Gründung des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank. 1. Mai 1998 Entscheidung über die Teilnehmerstaaten der europäischen Währungsunion. 2. Mai 1998 Ernennung des Direktors der europäischen Zentralbank. 1. Juli 1998 Die europäische Zen ...

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  • Der euro -

    Ab 1. Jänner 2002 gilt Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Euro- Bargeldumstellung ist eine gewaltige Herausforderung. 340 Mio. Banknoten und 1, 5 Mrd. Münzen müssen für die österreichische Bevölkerung zur richtigen Zeit am richtigen Ort bereitstehen. Oberstes Ziel ist dabei, dass der Geldumtausch reibungslos funktioniert und dass alle Vorkehrungen für einen sicheren Umgang mit den Banknoten und Münzen getroffen werden. Zwische ...

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  • Europäischer gerichtshof

    1957 errichtetes einheitl. Gericht der EU, bestehend aus 13 von den Regierungen der Mgl.staaten einvernehmlich ernannten Richtern, die von 6 Generalanwälten unterstützt werden; Sitz Luxemburg; u.a. zuständig für die Auslegung der Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht); entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat und Kommission sowie von Mgl.staaten der EU. ...

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  • Europarecht

    Europarecht, das Recht der zwischenstaatl. Integration Europas; im wesentl. seit dem Ende des 2.Weltkrieges sich entwickelndes Rechtsgebiet. Das E. umfaßt zwei große miteinander verbundene Bereiche: 1. das Recht der Errichtung und des Funktionierens der europ. Organisationen (Primärrecht); 2. das im Rahmen dieser Organisationen gesetzte Recht sowie das zu seiner Durchführung im innerstaatl. Bereich erlassene Recht (Sekundärrecht). E. wird häufig ...

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  • Entstehung und ziele der eu

    1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle, Stahl (EGKS) (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg) 1958: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Ziel: gemeinsamer Agrar- und Industriemarkt zugleich wird die Europäische Atomgemeinschaft gebildet (EURATOM) 1967: EGKS, EWG, EURATOM werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG)  Zollunion; 1986: Änderung d. EG- Vertrages (Absicht bis 1. Jänner 1993 ...

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  • Organe der eu

    a. Europäischer Rat der EU Regierungschefs d. 15 Mitglieder & Präsident der Kommission (Romano Prodi)  kümmert sich um "große Fragen"  legt Leitlinien f. (Minister) Rat  wichtige Beschlüsse fassen um Kommission Impulse zu geben  tagt 2-3x jährlich b. Ministerrat (Rat)  setzt sich aus Ministern d. Mitgliedstaaten zusammen, Vorsitz wechselt alle 6 Mon.  wichtigste Entscheidungsinstanz der ...

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  • Begriffserklärung:

    Euthanasie (griechisch) bedeutet wörtlich übersetzt eu = gut und thanatos = Tod, guter Tod beziehungsweise schönes Sterben. Aktive Euthanasie: Das bedeutet Tötung auf Verlangen, das heißt der Tod wird durch die Gabe einer körperfremden Substanz auf Wunsch des Patienten herbeigeführt. Passive Euthanasie: Der Arzt verzichtet auf Wunsch des Patienten auf lebens- verlängernde Maßnahmen, indem er keine intensivmedizinischen Interventionen vornimm ...

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  • Rechtliche situation:

    Grundsätzlich ist festzuhalten, daß Euthanasie im Sinne von aktiver Sterbehilfe in allen Ländern verboten ist. Die rechtliche Beurteilung der Beihilfe zur Selbstmord ist jedoch unterschiedlich: Österreich: §77: Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen. §78: Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe ...

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  • Stellungnahme des christentums:

    Der Katechismus der katholischen Kirche nimmt zum Problem der Euthanasie in einem eigenen Kapitel Stellung: Menschen, die versehrt oder geschwächt sind, brauchen besondere Beachtung, Kranke oder Behinderte sind zu unterstützen, damit sie ein möglichst normales Leben führen können. Die direkte Euthanasie besteht darin, daß man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein E ...

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  • Die unumstrittene sterbehilfe

    . Unumstritten ist die sittliche Verwerflichkeit jeglicher Zwangseuthanasie, die eine Pseudo-Sterbehilfe darstellt. Zwangseuthanasie ist undiskutabel und verstößt gegen elementare Menschenrechte. . Ebenfalls unumstritten ist die ethische Verantwortlichkeit der echten Sterbehilfe oder Euthanasie ohne Lebensverkürzung. Bei dieser beschränkt sich der Arzt auf Verabreichung schmerzstillender oder betäubender Mittel. Solche Sterbehilfe, die das kö ...

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  • Die umstrittene sterbehilfe: der "gnadentod"

    Heftig diskutiert hingegen wird die aktive Sterbehilfe, die aktive Euthanasie, welche auf Lebensverkürzung abzielt. . Der Mensch hat aufgrund seiner autonomen Verfügungsgewalt über sich selbst das Recht auf aktive Sterbehilfe, und der liberale Rechtsstaat hat durch Gesetzgebung und Rechtssprechung die Wahrnehmung dieses Rechts zu ermöglichen -das sagen zumindest die meisten nicht christlichen oder nicht religiösen Befürworter. Wenn die Kirch ...

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  • Die argumente der theologie

    . Das menschliche Leben ist ein Geschenk der Liebe Gottes, eine Gabe Gottes und deshalb unverfügbar. Aber das Leben ist zugleich auch des Menschen Aufgabe und so in unsere eigene (nicht fremde!) verantwortliche Verfügung gegeben: eine Autonomie, die in Theonomie gründet. . Das Leben ist allein Gottes Schöpfung. Aber ist es nicht nach des Schöpfers Willen zunächst freiwillige Schöpfung der Eltern, und gerade so von Anfang an in des Menschen ...

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  • Ein theologisch verantworteter weg der mitte

    Selbst in der katholischen Moraltheologie betont man, daß nicht die maximale Verlängerung des Lebens im biologischen Sinn der letzte Bewertungsmaßstab sein muß, sondern die Verwirklichung der humanen Werte, denen das biologische Leben untergeordnet ist. So hat schon 1980 der katholische Tübinger Theologe Alfons Auer erklärt, die traditionelle theologische Begründung für die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens sei letztlich nicht überzeugend ...

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  • Zur kreditvergabe an firmen werden deren bilanzen und g+v-rechnungen analysiert

    Kreditinstitute, die an Firmen Kredit vergeben sollen, verwenden zur Analyse des Unternehmens uns um deren Sicherheit zu prüfen unter anderen die sogenannte Bilanz- und Erfolgsanalyse. Hierbei werden Zahlen der Bilanz und der G+V-Rechnung einander gegenübergestellt und in Verhältnisse zueinander gebracht. Anhand des Ergebnisses einer solchen Analyse läßt sich beurteilen, ob dem Unternehmen ein Kredit gewährt werden kann. ...

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  • Kaum ein unternehmen ohne bankkredit

    Der Bankkredit dient dem Unternehmen als Æbefristete Überlassung von Kaufkraft\" (1) gegen Zins. Ohne diese zusätzliche Kaufkraft wäre es für die allermeisten Unternehmen heutzutage nicht mehr möglich billig und qualitätsbewußt zu produzieren. Daher gibt es kaum mehr ein Unternehmen ohne Bankkredit, wodurch die exakte Beurteilung eines Unternehmens für Kreditinstitute immer wichtiger wird. ...

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  • Bonitätsprüfung

    Die Bonitätsprüfung eines Unternehmens steht den Banken bis zu einer Kreditsumme von DM 100.000,-- frei, ab diesem Betrag sind sie nach dem Kreditwesengesetz dazu verpflichtet. Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit können Jahresabschlüsse und unternehmensinternes und -externes Zahlenmaterial zur betriebswirtschaftlichen Darstellung der Lage und der Aussichten des Unternehmens, sowie der Art der Kontoführung herangezogen werden. Außerdem werden Handels ...

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  • Zur analyse von bilanzen und g+v-rechnungen werden kennziffern

    Die Kennziffernanalyse ist ein breitgefächertes und aufgrund ihrer Mannigfaltigkeit ein flexibles Instrument zur Auswertung und Beurteilung der Bilanz und G+V-Rechnung. Die Kennziffernanalyse beruht auf der Bildung einer Relation von zwei Werten meistens in Prozent, wodurch man sie auch im laufenden Geschäftsjahr anwenden kann. (5) Alle Formeln zur Berechnung der Kennziffern sind im Anhang 1 aufgeführt. 2.1 Kennziffern zur Finanz- und Erfolgs ...

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  • Die beurteilung einer unternehmung birgt auch beurteilungsrisiken

    Als das größte Beurteilungsrisiko gelten die stillen Rücklagen einer Unternehmung, stille Rücklagen werden gebildet, wenn in einer Abrechnungsperiode Verbindlichkeiten in noch unbestimmter Höhe entstehen, diese aber erst in einer späteren, am Bilanzstichtag noch nicht genau bestimmbaren Abrechnungsperiode zur Zahlung gelangen. D. h. die Bildung stiller Rücklagen mindert, die Auflösung erhöht den Erfolg während eines Geschäftsjahres. Das Risiko be ...

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  • Darstellung anhand eines konkreten beispiels

    Als Beispiel dienen die Bilanzen und G+V-Rechnungen einer Münchner GmbH der Jahre 1994 und 1995. 4.1 Kennziffern am Beispiel Als Grundlage zur Berechnung der Kennzahlen wurden jeweils die Zahlen der Unterlagen des Erstellungsjahres herangezogen. Einige Zahlen weichen im Übertrag der Bilanz und G+V von 1994 auf 1995 als Vergleichszahlen ab. Es handelt sich dabei in der G+V um die Summe der Abschreibungen und in der Bilanz um die Steuerrückstel ...

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