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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Lohn

Herkömmliche lohn- und gehaltsformen



Zeitlohn Der Zeitlohn ist auch heute die verbreitetste Form der Entlohnung. Der Zeitlohn ist ein für eine bestimmte Zeiteinheit (Monat, Stunde, ...) festgelegtes Arbeitsentgelt (Lohnsatz). Der Arbeitnehmer erhält hier nicht ein bestimmtes Gehalt, das unabhängig davon ausbezahlt wird, wie viele Stunden er effektiv gearbeitet hat, sondern sein Lohn wird nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet. Zeitlohn ist also der allein nach Zeitabschnitten berechnete Lohn. Hier wird für eine festgesetzte Zeiteinheit ein vereinbarter Lohnsatz gezahlt. Er wird dort gewählt, wo es nicht auf eine schnelle Erledigung der Arbeit ankommt, sondern primär die Qualität eine Rolle spielt. Beispiele sind Kundenservice, kreative Tätigkeiten oder Arbeiten, bei denen besondere Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Der Zeitlohn ist die einfachste Art der Lohnform. Im Regelfall besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Lohnhöhe und erbrachter Arbeitsleistung. Im allgemeinen wird die Arbeitsleistung aber an einer zu erbringenden Normalleistung gemessen.

Es gilt: Zeitlohn = Lohnsatz pro Zeiteinheit · Anzahl abgeleisteter Zeiteinheiten






Akkordlohn
Der Akkordlohn ist eine Form des Leistungslohnes. Er liegt vor, wenn der Lohn nach dem erzielten Arbeitsergebnis oder nach der besonderen Leistung des Arbeitnehmers bemessen wird. Hier wird für jede Leistungseinheit ein Lohnbetrag vereinbart, wobei die Höhe des Lohnes und die Ausbringungsmenge in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Der Akkordlohn kann als Zeitakkord oder Geldakkord bemessen werden. Während beim Zeitakkord dem Arbeitenden die für eine Arbeit vorgegebene Zeit vergütet wird, erhält er beim Geldakkord für jede Mengeneinheit einen bestimmten Geldbetrag. Üblich ist der Proportionalakkord, bei dem sich der Lohn proportional zur Leistungssteigerung entwickelt.

Es gilt: Akkordrichtsatz = Mindestlohn + Akkordzuschlag


Der Akkordrichtsatz ist der Lohn einer bei Normalleistung (,,100% Leistung\") arbeitenden Arbeitskraft (tariflich oft dem Grundlohn entsprechend). Durch den Akkordzuschlag ist dieser Lohn höher als der entsprechende Zeitlohn; mit dem durch den Zuschlag zusätzlich erreichten Leistungsanreiz wird jedoch auch das Arbeitsergebnis mengenmäßig höher ausfallen. Tariflich liegt der Akkordzuschlag gängigerweise zwischen 15 und 25%.


Programmlohn
Der Programmlohn gibt ein bestimmtes terminabhängiges Arbeitsprogramm vor. Die Entlohnung richtet sich sodann nach der termingerechten Fertigstellung der Arbeit. Dabei wird ein Sockellohn (80 %) und eine Prämie (20%) für die Einhaltung der Programmzeit und der Qualität vereinbart. Der Programmlohn kann nach unten bis zum Sockellohn schrumpfen, wenn die Programmzeit aus Gründen, die von dem Arbeitenden zu vertreten sind, überschritten wird.



Geldlohn / Naturlohn
Es ist nicht weiter überraschend, dass als Entlohnung vom Arbeitgeber gewöhnlich ein Geldlohn in Form bargeldloser Zahlung gewährt wird. Insbesondere bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen (Tagesarbeit auf dem Bau, Hafen etc.) wird die Entlohnung aber häufig noch als Barzahlung vorgenommen. Darüber hinaus gibt es auch heute noch den sogenannten Naturlohn. Darunter versteht man jenen Lohn, der nicht in Geld gezahlt wird. Dieser kann in den unterschiedlichsten Formen Gestalt annehmen, wie zum Beispiel: Bezug von Waren, Kost, Schlafstelle, Wohnung, Überlassen eines Autos zur privaten Nutzung.



Pauschallohn
Der Pauschallohn (Monatslohn) garantiert für einen längeren Zeitraum - regelmäßig mindestens sechs Monate - ein konstantes Arbeitsentgelt. Der Lohn wird nach den Daten des vergangenen Abrechnungszeitraumes bestimmt, indem die durchschnittliche Höhe der Arbeitsleistung bestimmt und danach die Vergütung des kommenden Abrechnungszeitraumes festgesetzt wird.


Prämienlohn
Anstelle des Akkordlohnes kann stellenweise der Prämienlohn treten. Diese beiden Lohnformen können als weitgehend identisch betrachtet werden. Der Prämienlohn besteht aus einem leistungsunabhängigem Basislohn und einem leistungsabhängigen Anteil. Die zur Bestimmung erforderlichen Leistungsmerkmale für diese Prämie sind betriebsintern festgelegt und können unterschiedlich ausgeprägt sein. Je nach dem wie ein Betrieb den leistungsabhängigen Anteil definiert, kann man folgende Prämien unterscheiden: Mengenprämie, Qualitätsprämie, Nutzungsprämie, Ersparnisprämie, Terminprämie. Auch Kombinationen der in den benannten Prämien enthaltenen Leistungsmerkmale sind denkbar, sogenannter gekoppelter Prämienlohn (beispielsweise mengen- und zeitabhängige Prämie).



Sonstige Vergütungen
Neben Lohn- und Gehalt werden häufig auch weitere Vergütungen vereinbart, die Arbeitseinkünfte darstellen. Hierzu kann man insbesondere folgende Zahlungen rechnen:
· Prämie
Die Prämie - nicht zu verwechseln mit dem Prämienlohn - ist ein zusätzlich zu Lohn und Gehalt gewährtes Entgelt für einen bestimmten vom Arbeitnehmer beeinflußten Erfolg, wie zum Beispiel bestimmte Arbeitsereignisse (Qualität, Materialverbrauch, Anwesenheit, unfallfreies Fahren, Sieg im Berufssport, Betriebszugehörigkeit (Treueprämie)).
· Gewinnbeteiligung
Die Gewinnbeteiligung (Tantieme) ist von der Erfolgsbeteiligung mit Provisionscharakter zu unterscheiden. Tantiemen sind bei Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern üblich, können aber bei jedem Arbeitnehmer vereinbart werden.


· Provision
Provision (auch Erfolgsbeteiligung genannt) ist die Vergütung, die in einem bestimmten Prozentsatz des Wertes eines abgeschlossenen oder vermittelten Geschäftes bemessen wird. Sie kommt als Zulage zum Gehalt oder mit vereinbartem Garantiefixum insbesondere bei kaufmännischen Angestellten vor.

· Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind Vergütungen, die ohne oder aus besonderem Anlaß zusätzlich zu den sonstigen Bezügen gewährt werden (Weihnachts-, Urlaubsgeld, Heiratshilfe, Jubiläumsgabe, Bonus). Ein 13. Monatsgehalt ist nur dann eine Sonderzahlung, wenn es ausdrücklich als Weihnachtsgratifikation bezeichnet wird (sonst Vergütung).
Auch Arbeitgeberdarlehen, vermögenswirksame Leistungen sowie Aus- und Fortbildungskosten seitens des Arbeitgebers stellen \"sontige Vergütungen\" dar. Ob Werksangehörigenrabatte (die zum Beispiel bei Kraftfahrzeugen gewährt werden) Arbeitsvergütung sind, ist hingegen umstritten.

 
 

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