Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ghb oder liquid ecstasy



5.1. Was ist GHB? "GHB ist eine körpereigene chemische Substanz, die sehr eng verwandt ist mit einem Botenstoff im Hirn (Gamma Buttersäure). GHB wurde in den sechziger Jahren entdeckt und für medizinische Zwecke künstlich hergestellt. Wegen unerwünschten Nebenwirkungen verlor GHB jedoch bald seine Bedeutung als Schlaf- und Narkosemittel sowie als Alternative im Alkohol und Opiat Entzug."

(www.eve-rave.ch/lexikon/er_ghb.htm)

Seit Anfang der neunziger Jahre verbreitet sich GHB in der Technoszene in den USA rasend schnell. Besonders beliebt ist dort der Konsum von GHB als "After-Party" Droge. "Nach dem Konsum von anderen chemischen Rauschmitteln, wie zum Beispiel Ecstasy, sind Muskelverspannungen und Stresssymptome die Regel. GHB gibt innert wenigen Minuten ein gutes, zufriedenes Körpergefühl."

(www.eve-rave.ch/lexikon/er_ghb.htm)

5.2. Der Effekt von GHB


GHB muss in mindestens 1 dl Flüssigkeit aufgelöst werden. Am besten in Orangensaft, denn der neutralisiert den salzigen Geschmack am besten. 15 - 20 Minuten nach der Einnahme spürt man eine innere, positive Wärme. Der folgende Rausch ist inspirierend, sozialisierend und aphrodisierend (den Geschlechtstrieb steigernd). Der Verlauf des Rausches ist positiv und eindeutig vorhersehbar. Die Wirkung hält je nach Dosis und Person zwischen 3 und 4 Stunden an. Danach wird GHB zu Wasser und Kohlendioxyd abgebaut und der Konsum ist nicht mehr nachweisbar.


5.3. Die Gefahren von GHB


GHB darf unter keinen Umständen mit Alkohol, Opiaten oder die Atmung beeinträchtigenden Substanzen zusammen eingenommen werden!
Es führt in leichten Fällen zu Erbrechen. Bei zusätzlich hohem Alkoholkonsum kann GHB sehr gefährlich bis sogar tödlich wirken.

GHB alleine konsumiert verursacht keine Schäden. Eine Überdosis von GHB alleine äussert sich in starkem Schwindel (dem Alkohol ähnlich), Übelkeit bis hin zum anschliessenden Tiefschlaf.
(Die Informationen von Punkt 5.2. und 5.3. stammen aus einem Gespräch mit einem GHB-Konsumenten)


5.4. Packungsbeilage GHB


GHB


GHB ist sowohl Vorläufer als auch Metabolit des Neurotransmitters Gaba.


GHB ist somit ein natürlicher Stoff, kommt in jeder Zelle des Körpers vor und ist nicht illegal.

GHB gilt als nicht giftig und nicht suchterzeugend.

GHB wurde in der Medizin als Antidepressiva und Tranquillizer benutzt.

GHB löst, flüssig-oral eingenommen, einen Rausch aus, der dem von Ecstasy ähnlich ist, aber auch Aspekte von Ketamin und Alkohol beinhaltet. Der Rausch beginnt nach ca. 15 Minuten und hält ca. 4 Stunden an.

GHB wird im Körper zu Wasser und Kohlendioxid abgebaut.

GHB ist in geringer Dosierung stimmungshebend, in hoher Dosierung leitet es einen Schlaf ein.

Warnung
Zusammen mit Alkohol, Opiaten oder die der Atmung beeinträchtigenden Medikamenten eingenommen, kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen kommen.
An der kombinierten Einnahme sollen Menschen gestorben sein - an GHB alleine nicht.

(Text entnommen der Packungsbeilage, der momentan im Handel kursierenden 5 ml liquid GHB Ampullen, entspricht 3 g GHB)

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die verschiedenen Arten der Teilzeitarbeit und Arbeitszeitflexibilisierung
indicator Cannabisdrogen
indicator Die WEU (westeuropäische Union)
indicator Distributionspolitik
indicator Der Missbrauch des Korans
indicator Die Volkswirtschaftslehre (VWL)
indicator Der Bundestag
indicator DER BUNDESPRÄSIDENT
indicator Gleichschaltung
indicator Cyber-Money, Homebanking: elektronischer Zahlungsverkehr


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution