Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Förderungen

Abschiebungen und abschiebehaft-



Gelingt es Flüchtlingen trotz der Abschottungsmaßnahmen in die Bundesrepublik einzureisen und hier Asyl zu beantragen, endet ihr Aufenthalt in Deutschland jedoch nicht selten mit der Inhaftierung in Abschiebegefängnissen und einer letztendlichen Abschiebung außer Landes. Wer zu der großen Mehrheit der Flüchtlinge gehört, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wird und die auch keine Duldung erhalten, wird zur \"freiwilligen\" Ausreise aufgefordert - und oftmals in Abschiebehaft genommen, wenn die Behörden glauben, dass die Gefahr eines Untertauchens besteht.

Bei der Abschiebehaft handelt es sich um eine reine Verwaltungshaft, denn diese Personen haben keinerlei Straftat begannen - nichtsdestotrotz unterscheiden sich die Haftbedingungen nicht von denen krimineller Gefängnisinsassen. Es gibt für Menschen in Abschiebehaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, mit der Außenwelt in Kontakt zu treten, Besuch zu empfangen und so auch ihre Rechte wahrzunehmen. Zumeist teilen sich mehrere Häftlinge eine kleine Zelle (3 Personen auf 12 qm) und können diese nur für eine Stunde am Tag zum Hofgang verlassen. Abschiebehaft wird in der Regel für drei Monate verhängt, kann aber verlängert werden. Manche Menschen befinden sich bis zu 18 Monate in Abschiebehaft.

Angesichts ihrer drohenden Abschiebung begingen allein in den letzten sieben Jahren 92 Menschen Selbstmord oder starben bei dem Versuch, der Abschiebung zu entgehen. Nach Angaben der ARI haben sich im gleichen Zeitraum mindestens 310 Flüchtlinge aus Verzweiflung oder Panik oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung selbst verletzt oder versucht, sich das Leben zu nehmen, und zum Teil schwer verletzt überlebt. Von diesen befanden sich 214 Personen in Abschiebehaft. Zum Selbstmordversuch einer Angolanerin im November 1999 äußerte der Leiter der Chemnitzer Ausländerbehörde Konrad Hiersemann, dass Selbstmordversuche insbesondere bei Asylbewerbern aus afrikanischen Staaten nicht außergewöhnlich seien; bei jeder zweiten Abschiebung sei man damit konfrontiert.

Um die Abschiebung durchführen zu können und den Widerstand der Flüchtlinge gegen die Abschiebung zu brechen, werden Flüchtlinge oft von Beamten des BGS schwer misshandelt, gefesselt und geknebelt oder gegen ihren Willen mit Medikamenten ruhig gestellt. Diese skandalöse Praxis gelangt zumeist dann in die Presse, wenn ein Flüchtling durch die Zwangsmaßnahmen des BGS bei der Abschiebung stirbt, wie beispielsweise im Fall des 30-jährigen Aamir Ageeb, der bei seiner Abschiebung 1999 erstickte, nachdem BGS-Beamte ihn gefesselt, ihm einen Motorradhelm aufgesetzt und seinen Kopf zwischen seine Knie gedrückt hatten.

Häufig verweigern Piloten die Mitnahme, wenn sich Flüchtlinge heftig zur Wehr setzen oder aufgrund von Verletzungen nicht transportfähig sind. Ein Flugkapitän der Lufthansa berichtete im Hessischen Rundfunk über eine Abschiebung: \"Vor der hinteren Treppe lag ein Nigerianer in Rückenlage, die Hände auf dem Rücken gefesselt, die Augen weit aufgerissen, die Hose durch das Handgemenge tief heruntergeschoben. Ein BGS-Beamter mit einem Knie auf der Brust des Nigerianers war damit beschäftigt, den hilflosen Mann mit einem Klebeband einzuwickeln. Die Nasenlöcher des Mannes waren gerade noch frei - zum Luftschnaufen. Blut am Klebeband. Auch die Beine wurden mit Klebeband umwickelt, Oberschenkel, die Füße und nochmals von oben nach unten, wie eine Rolle Teppichboden für den Transport fertiggemacht ...\"

Im Zeitraum von 1993 bis 1999 starben fünf Flüchtlinge während der Abschiebung, mindestens 159 Menschen wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt.

Was die Abgeschobenen in ihren Herkunftsländern erwartet, bleibt weitgehend unbekannt, am wenigsten interessieren sich die deutschen Behörden für das Schicksal der Opfer ihrer restriktiven Asylpolitik und Abschiebepraxis. Soweit dokumentiert, kamen mindestens 13 Menschen nach ihrer Abschiebung in das Herkunftsland zu Tode, 276 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert. Mindestens 46 Menschen verschwanden nach der Abschiebung spurlos.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Arbeit als Sucht
indicator Der Erfolg der Vitamintabletten
indicator Die 2 Seiten der Globalisierung
indicator Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
indicator Wahlen
indicator Topographie der Alpen
indicator Der Weltkrieg (1941-45):
indicator Die wirtschaftlichen Faktoren lagen auf der Hand:
indicator Fast Food - The modern way of life?! - Kulturgeschichte des Fast Food
indicator Deutsch Wertarbeit


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution