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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Lomé-abkommen, afrika





Ebenfalls besondere Beziehungen unterhält die EU zu den so genannten AKP-Staaten, unterdessen 71 Staaten in Afrika, der Karibik und dem Pazifik, vorwiegend Entwicklungsländer. Die Lomé-Abkommen zwischen der EG bzw. der EU und den AKP-Staaten - das erste datiert von 1975, das vierte und bisher letzte trat 1990 in Kraft und lief 2000 aus - gewähren den beteiligten Entwicklungsländern zollfreien Zugang zum EU-Markt für nahezu alle ihre gewerblichen und Agrarprodukte, stellen den AKP-Staaten beträchtliche Ausgleichzahlungen zur Stabilisierung der Exporterlöse sowie weitere Finanzmittel zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Lomé-Abkommen liegt auf der entwicklungspolitischen Dimension, wobei die Entwicklungshilfe für den wirtschaftlichen Sektor mit umfangreichen technischen, humanitären, sozialen und auf den Aufbau demokratischer, rechtsstaatlicher Strukturen konzentrierten Programmen verknüpft ist. Bei Nichteinhaltung politischer Elemente der Abkommen, z. B. bei Verletzung der Menschenrechte, kann die Zusammenarbeit suspendiert werden.



Im Juni 2000 unterzeichneten die AKP-Staaten sowie sechs weitere Staaten bzw. Gebiete im Pazifik und die EU als Nachfolgevereinbarung für die Lomé-Abkommen das Cotonou-Abkommen (benannt nach dem Unterzeichungsort Cotonou in Benin). Das Abkommen tritt nach der Ratifizierung (vermutlich 2002) in Kraft und ist auf 20 Jahre angelegt. Vorrangige Ziele des Cotonou-Abkommens sind die Bekämpfung der sich kontinuierlich ausbreitenden Armut, die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in den AKP-Staaten sowie die Heranführung der AKP-Staaten an bzw. ihre Integration in die Weltwirtschaft. Dabei wird mehr noch als beim letzten Lomé-Abkommen besonderer Wert auf umfassende Konzepte gelegt, die neben der wirtschaftlichen auch die politische, soziale, kulturelle und ökologische Entwicklung fördern. Die Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind als Verpflichtungen in dem Abkommen festgeschrieben.



Im April 2000 fand ein erstes Gipfeltreffen aller afrikanischer Staaten (mit Ausnahme Somalias) mit den Staaten der EU statt. Die wichtigsten Ergebnisse des Treffens waren die Institutionalisierung der Konferenz - sie soll alle drei Jahre stattfinden; dazwischen tagen regelmäßig die Außenminister sowie verschiedene Fachkommissionen -, die Begründung einer strategischen Partnerschaft sowie ein Aktionsplan, mit dessen Hilfe die Armut in Afrika in den folgenden 15 Jahren um die Hälfte reduziert werden soll. Ein weitgehender Schuldenerlass, wie ihn die afrikanischen Staaten forderten und der wesentlich zur Überwindung der Armut und zur Entwicklung Afrikas beitragen könnte, wurde von der EU jedoch abgelehnt; lediglich Deutschland und Frankreich erklärten sich dazu bereit, einige bilaterale Schulden zu erlassen.

 
 



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