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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kaufvertrag

Fakten zur europäischen union



In den Jahren 1939 bis 1945 trafen sich Vertreter von Widerstandsbewegungen aus mehren Ländern (auch aus Deutschland) gegen den Faschismus/Nationalismus wiederholt in der Schweiz, um über eine europäische Nachkriegsordnung zu beraten.

Im Jahre 1946 zwischen dem 14. und 21. September verabschieden föderalistische Gruppen in Hertenstein (Vierwaldstätter See) das Hertensteiner Programm, ein Aktionsprogramm, dass die Grundlagen einer föderativen Einigung Europas formuliert. Am 19 September forderte der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill in einer Rede in Zürich die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa.

Am 17. März 1948 unterzeichneten Frankreich, Großbritannien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg den Brüsseler Pakt (Westunion) zur kollektiven Verteidigung und zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit. Der Pakt wird 1954 als "Westeuropäische Union" (WEU) um die Bundesrepublik Deutschland und Italien, 1988 um Spanien und Portugal erweitert. Am 16. April schließen sich 17 westeuropäische Staaten in der OEEC (Organization for European Economic Cooperattion) zusammen. Ihre Ziele sind die Verteilung der Marshallplan-Mittel sowie eine enge wirtschafts- und währungspolitische Zusammenarbeit - insbesondere der Abbau von Handelsschranken. Diese war eine Bedingung der USA für die gewährte Hilfe. 1961 wird die OEEC unter Einbeziehung der USA sowie Japans und Kanadas zur OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) weiterentwickelt.

Am 5. Mai 1949 gründeten zehn europäische Staaten den Europarat mit dem Ziel, daß die Mitglieder auf allen Gebieten (ausgenommen Verteidigung) zusammenarbeiten. Dem Rat gehören alle nichtkommunistischen Staaten Europas an.

1951 unterzeichnen die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg den Vertrag über die Gründung der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS/Montanunion). Ihnen schwebt von Anfang an etwas Größeres vor, als nur einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl zu schaffen. Im Gründungsvertrag heißt es, die sechs Staaten seien entschlossen, \"durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren.\" Dieser Vertrag tritt am 23. Juli 1952 in Kraft.

Die sechs Montanunion-Staaten unterzeichnen am 25. März 1957 in Rom die "Römischen Verträge" über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), welche am 1. Januar 1958 in Kraft treten. Damit weiten sie die gemeinsame Politik auf weitere Bereiche der Wirtschaft aus, so z.B. auf die Landwirtschaft, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel. Die Mitgliedstaaten beschließen, innerhalb von 12 Jahren einen gemeinsamen Markt zu bilden, also einen Binnenmarkt. Zudem wird die "parlamentarische Versammlung" geschaffen (ab 1986 offizielle Bezeichnung: \"Europäisches Parlament \").

Im Jahre 1960 wird eine Freihandelszone (European Free Trade Association / EFTA) von Großbritannien, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz gegründet. Der Vertrag tritt am 3. Mai 1960 in Kraft. Im Jahre 1970 schließt sich auch Island diesem Vertrag an. Am 1. Juli 1967 findet eine Fusion der Organe der EGKS, der EWG und der EURATOM zu den \"Europäischen Gemeinschaften\" (\"EG\") statt. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften nimmt in Brüssel ihre Arbeit auf. Die Zollunion wird am 1. Juli 1968 verwirklicht. Das bedeutet, dass der Import und der Export zwischen EWG-Staaten zollfrei wird. Außerdem wird ein gemeinsamer Außenzoll eingeführt.

Mit Gründung des Europäischen Währungsverbundes am 21. März 1972 wird der erste Schritt in Richtung Währungsunion getan (\"Währungsschlange\").

Großbritannien, Dänemark und Irland werden 1973 nach der am 22. Januar 1972 unterzeichneten Beitrittsakte Mitglieder der EG. Sie verlassen damit die EFTA. Die Bevölkerung von Norwegen, das ebenfalls der EG beitreten wollte, hatte in einem Volksentscheid gegen die EG-Mitgliedschaft gestimmt.

Der Europäische Rat beschließt 1978 in Bremen die Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS) und einer Europäischen Währungseinheit.

Das Europäische Währungssystem tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Der ECU (European Currency Unit) wird als Währungseinheit eingeführt. Am 7. Juni des selben Jahres findet die 1. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch die Bürger der EG statt. Griechenland wird 1981 zehntes Mitglied der EG nach der am 28. Mai 1979 unterzeichneten Beitrittsakte.

Am 1. Januar 1986 werden Spanien und Portugal Mitglieder der EG (Unterzeichnung der Beitrittsverträge am 12 Juni 1985). Im gleichen Jahr beschließen die Mitgliedstaaten eine erste umfassende Änderung der Gründungsverträge, die "Einheitliche Europäische Akte". Die "Einheitliche Europäische Akte" tritt 1987 in Kraft. Mit ihr werden unter anderem die EG-Verträge um neue Aufgabenbereiche wie Forschung/Technologie und Umweltschutz erweitert. Zudem wird die Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes bis 1992 festgelegt.

Am 1. Januar 1990 beginnt die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) (Liberalisierung des Kapitalverkehrs, bessere Annäherung der Wirtschafts- und Währungspolitiken der Mitgliedstaaten). Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten gehören die fünf neuen Bundesländer der EG an.

1991 einigen sich die Staats- und Regierungschefs auf der Gipfelkonferenz von Maastricht auf den Vertrag über die Europäische Union.

1992 wird der dieser Vertrag in Maastricht (Maastrichter Vertrag) unterzeichnet.

Am 1. Januar 1993 ist die Vollendung des Binnenmarktes abgeschlossen. Somit ist die EG ein Wirtschaftsraum, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sind. Der Vertrag über die Europäische Union ("Vertrag von Maastricht") tritt am 1. November 1993 in Kraft. In ihm wird die Zusammenarbeit in weiteren Politikbereichen vereinbart (z.B. in Sachen Außen- und Sicherheitspolitik, Entwicklungshilfe, Justiz und Inneres, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, u.a.). Bis zum Jahre 1999 soll eine Wirtschafts- und Währungsunion und eine Politische Union verwirklicht werden.
Die zweite Stufe der WWU beginnt am 1. Januar 1994: die Mitgliedstaaten versuchen, die für die Aufnahme in die WWU festgelegten Auflagen zu erfüllen (in der Preis- und Währungsstabilität, bei den Zinsen und in der Haushaltsdisziplin). Außerdem wird das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet, das den Aufbau einer Europäischen Zentralbank vorbereiten soll.

Am 1. Januar 1995 treten Finnland, Schweden und Österreich der Europäischen Union bei. Das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens tritt im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Belgiens, Luxemburgs, der Niederlande, Spaniens und Portugals am 26. März in Kraft. Seit 1995 traten Italien, Griechenland, Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden dem SDÜ bei, das allerdings für die drei Nordischen Staaten noch nicht in Kraft gesetzt worden ist. Ihre volle Teilnahme einschließlich der vollständigen Abschaffung der Binnengrenzkontrollen wird von den übrigen Vertragsparteien nach einem Prüfungsverfahren durch einstimmigen Beschluß festgestellt. Mit den nicht der EU angehörenden Mitgliedern der Nordischen Passunion (Norwegen und Island) wurden 1996 Schengen- Kooperationsabkommen geschlossen. Eine Regierungskonferenz prüft 1996, ob weitere Vertragsänderungen notwendig sind, um die Ziele der EU zu erreichen.

Am 2. Oktober 1997 wird der "Vertrag von Amsterdam" unterzeichnet. Er sieht die weitere Reform der EU-Institutionen vor, so eine intensivere Zusammenarbeit auf dem Gebiet Justiz und Inneres und die weitere Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments werden erweitert.

Am 31. März 1998 beginnen die Beitrittsverhandlungen mit Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik, Slowenien und Zypern. ("Luxemburg-Gruppe")Die Staats- und Regierungschefs beschließen am 2. Mai, dass die Europäische Währungsunion am 1. Januar 1999 mit 11 Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien) beginnt.

Am 1. Januar 1999 beginnt die dritte Stufe der WWU: Einführung des Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Auf der Sondertagung des Europäischen Rats am 24./25. März in Berlin einigen sich die Mitgliedstaaten auf das Reformpaket \"Agenda 2000\" zur Reform der internen EU-Politiken. Am 1. Mai tritt der Amsterdamer Vertrag in Kraft.

Griechenland tritt der europäischen Währungsunion am 1. Januar 2000 bei und führt den Euro ein. Am 15. Februar beginnt die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei. (\"Helsinki-Gruppe\") 7

 
 

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