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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die geschichte der todesstrafe in Österreich



Verfolgen wir die Geschichte, stoßen wir immer wieder auf die Todesstrafe. In jeder Epoche wurde aus verschiedensten Motiven mit der Todesstrafe reagiert. Die Motive sind dabei sehr weitläufig. Es wurde immer wieder hingerichtet. Im Namen der Gerechtigkeit, im Namen der
Götter, im Namen des Volkes oder aus politischen Gründen. Den später Hingerichteten wurde in den meisten Fällen kein Prozess zu Teil, in dem Sie sich ordentlich verteidigen hätten können. Die Urteile standen zumeist schon vor der Verhandlung, sofern es eine gab, fest. So wurde es Zeit, dass endlich der erste Versuch unternommen wurde ein System zu etablieren.

In der "Caroliner Gerichtsordnung" oder "Peinliche Gerichtsordnung (Constituto Criminalis)", die 1532 von Karl V eingeführt wurde und auf der "Babenbergischen Halsgerichtsordnung" basierte, wurde der erste Versuch unternommen, eine feste Einteilung zu schaffen um die Bestrafung nach einer festen Ordnung vorzunehmen. Die Bestrafungen, die vorgesehen waren, galten als sehr hart. Die Todesstrafe (z.B. durch Vierteilen ,durch Zerschneiden des Leibes in vier Stücke, Zerstoßen der Glieder durch das Rad, Ertränken, Lebendig begraben und den Feuertod) war fester Bestandteil. Alles basierte noch auf dem archaischen (= gr. arche -> Anfang, Bezeichnung für das Frühstadium einer vorklassischen,
alten Stilepoche) Rechtsprinzip der Vergeltung "Talion (lat. Ie talionis)" entsprechend dem biblischem "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

Die Caroliner Gerichtsordnung galt in Österreich bis 1768. Im diesem Jahrhundert wurden
auch die ersten Zweifel an der Todesstrafe gehegt. In der Aufklärungsphase entstanden
unter "Becceria", dem "Sonnenfels" in Österreich folgte, die ersten Zweifel.

Becceria Cesare Bonesano: ital. Jurist und Schriftsteller, der durch seine Schrift "Von den
Verbrechen und Strafen (Dei delitti e delle pene)", die in 22 Sprechen übersetzt wurde bekannt geworden ist (von Hommel 1778 ins Deutsche übersetzt). Er bekämpfte darin die Tortur und die Todesstrafe.Sonnenfels Johann Freiherr: Österr. Jurist. Er war der erste Jurist, der in Österreich auf strafrechtlichem Gebiet die Ansichten der Aufklärung vertrat.)
(Quelle: Der große Brockhaus)

Dabei wurde das erste mal die Frage in den Raum gestellt: "Hat der Staat das Recht, das
Leben eines Menschen zu fordern? Ist die Todesstrafe der geeignete Schutz gegen
schwerste Verbrechen?".

1787 wurde die Todesstrafe von Kaiser Joseph II Österreich außer für "Verbrechen, bei denen
mit dem Standrecht verfahren werden musste (Hinrichtung durch den Strang)" abgeschafft. 7
Jahre später wurde sie aber wieder für gewisse Verbrechen, zu denen z.B. Hochverrat und
Mord gehörte, wieder eingeführt. In den Jahren 1874 bis 1918 wurden in Österreich 2786
Todesurteile ausgesprochen, von denen auch 85 vollzogen wurden. 1919 wurde die Todesstrafe neuerlich für "gewöhnliche Verbrechen" abgeschafft. Es wurde eine entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung verankert.
Mit dem Standrecht (=in Kriegs- und Ausnahmezuständen eintretendes Recht, bei dem militärische Standgerichte bestehende Verbrechen und Vergehen in abgekürzten Verfahren aburteilen und vollstrecken) vom November 1933 kam es aber zur Wiedereinführung der Todesstrafe für schwere Verbrechen wie Mord, ein Jahr später wurde das Gesetz erweitert, so dass z.B. auch der Besitz von Sprengstoff als Kapitalverbrechen gewertet wurde.
Es dauerte bis 1950, dass die Todesstrafe in einer geheimen Sitzung vom Nationalrat mit 86 zu 64 Stimmen abgeschafft wurde. Es wurde auch die Ausnahme Standrecht abgeschafft und
somit die Todesstrafe für jegliche Art der Verbrechen in Österreich abgeschafft. Dies wurde in Artikel 85 der Österreichischen Verfassung mit den Worten "Die Todesstrafe ist abgeschafft" verankert.
Die letzte Hinrichtung in Österreich fand am 24. März 1950 statt.


In folgenden Ländern Europas wurde die Todesstrafe ebenfalls abgeschafft:


Portugal 1867
Niederlande 1870

Norwegen 1905
Schweden 1921

Island 1928
Dänemark 1930

Schweiz 1937
Italien 1944

Finnland 1949
Deutschland 1951

Großbritannien 1969
Spanien 1978

Frankreich 1981
So sehr sich die Menschen in jeder Beziehung weiterentwickelt haben und neue Errungenschaften entdeckten, vertritt ein Teil unserer Bevölkerung nach wie vor die Meinung, die Todesstrafe wäre unbedingt erforderlich. Selbst eindeutige Fakten, die jegliches Argument sofort als haltlos darstellen, werden ignoriert. Die Frage, die sich uns zu Beginn gestellt hat: was ist eigentlich \"Todesstrafe\" für die in vielen Orte plädiert wird? Wenn man die Geschichte betrachtet, wird immer nur der Zusammenhang von Todesstrafe und Verbrechen erwähnt. Nun stellt sich aber die Frage nach der Definition des Wortes Verbrechen. In welchem Umfang kann man Verbrechen definieren? Ist es schon Verbrechen wenn ein Hungriger sein Essen stiehlt, wenn er keine Möglichkeit hätte sonst zu überleben und dafür hingerichtet wird? Ist es ein Verbrechen, wenn ein Mensch seine eigene Meinung bildet und diese auch unabweichlich vertritt. Ist es ein Verbrechen wenn ein Mensch nicht so vollkommen ist, als vielleicht ein anderer. Wer kann mit Objektivität Unterschiede im Leben definieren?

"Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit seiner Person." heißt es
in Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. So gut sich dieses aber
auch liest, ist es dennoch auch nicht korrekt. Denn in Artikel 1 eben dieser Erklärung heißt es
schon "Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle
eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden."
(Quelle: Österr. Bundesverffassungsgesetze - Reclam - Elfte Auflage Juni 1985).
Die Frage die sich dabei schon stellt - ab welchem Zeitpunkt beginnt ein Mensch sein Menschsein zu verlieren?. Diese Frage gilt es auch dann zu stellen, wenn man lesen muss, dass in Teilen unserer Erde auch Menschen hingerichtet werden, deren einziger Fehler es ist, mit diversen Behinderungen geboren worden zu sein. Ab welchem Kriterium beginnt ein Mensch in solchen Ländern als Mensch anerkannt zu werden? Das wohl schlimmste Beispiel dieser Klassifizierung war wohl die Judenverfolgung während des NS-Regimes. Ein weiteres Thema sind die Inquisitionsprozesse die im Namen der Kirche durchgeführt wurden. Menschen, die nicht genug Macht oder Ansehen hatten, wurden als Ketzer hingerichtet. Dienten diese Hinrichtungen nicht nur der Einschüchterung des Volkes und dem Zweck der Kirche, die Machtposition zu sichern?

 
 

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