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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Hexenglaube im 19. jahrhundert und hexenverfolgung



Hexenglauben und Hexenverfolgungen nach der Epoche der Hexenprozesse sind bisher erst ansatzweise erforscht. Dieses Forschungsdefizit beruht zu einem beträchtlichen Teil auf einem Quellenproblem, liegt für diese Zeit doch kein geschlossenes und gut zugängliches Quellenkorpus vor, wie dies mit den frühneuzeitlichen Hexenprozeßakten der Fall ist. Um sich dem Problem des Hexenglaubens im 19. Jahrhundert zu nähern, ist die historische Forschung - das gilt nicht nur für das Gebiet des Deutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs, auf die sich die folgenden Ausführungen konzentrieren - auf eine teilweise mühsame Suche in volkskundlichen, publizistischen und archivalischen Quellen angewiesen. Es kann als gesichert gelten, daß der Glauben an Hexerei vor allem im ländlichen Raum eine wichtige Bewältigungsstrategie in Krisen- und Konfliktsituationen blieb, gegen die Volksaufklärung, gesetzliche Strafandrohungen und staatliche Eingriffe nur allmählich Erfolge erzielten.

Formen

Nach jetzigem Forschungsstand lassen sich drei Formen von Hexenglauben im 19. Jahrhundert unterscheiden. Nach wie vor war dieser im ländlich-dörflichen Lebensbereich bedeutend. Auf der Suche nach den tieferliegenden Ursachen von Erkrankungen oder individuellen Schicksalsschlägen vermuteten viele weiterhin, Hexen hätten ihre Hände im Spiel. Freilich gipfelte diese Annahme nur noch selten in offenen Verfolgungen. Spektakulärste Höhepunkte waren die Vorfälle in Preußen auf der Ostseehalbinsel Hela (Regierungsbezirk Danzig) 1836 und in Remagen (Regierungsbezirk Koblenz) 1837. Während in dem abgelegenen Fischerdorf Ceinowa eine angebliche Hexe bei einer Wasserprobe in der Ostsee ertrank, wurde in Remagen eine Frau mißhandelt, wobei lokale Polizei und Verwaltung in beiden Fällen nicht schnell genug einschritten oder sogar direkt an den Zwischenfällen beteiligt waren. Rasch bei der Hand war der Hexereivorwurf vor allem im Kontext magischer Heilrituale. Der Hexenglauben ist damit auch ein Beispiel für die weit in die bürgerliche Blütezeit reichende Bedeutung vorakademischer Medizin und für die Grenzen einer Rationalisierung von Krankheit und Tod.

Sodann sind Hexereibeleidigungen und -vorwürfe in Verbindung mit Nachbarschafts- oder Verwandtschaftsstreitigkeiten zu entdecken. Betroffene wehrten sich bis ins 20. Jahrhundert gerichtlich gegen die Beschuldigungen. Diese einfachen Injurienklagen, die zumeist in volkskundlichen Sammlungen dokumentiert sind, schienen Archivaren offenkundig kaum überlieferungswürdig. Das gerichtliche Vorgehen zeigt zumindest, daß die Beleidigung \"Hexe\" ernst genommen wurde und als erhebliche Rufschädigung galt. In den bisher bekannten Fällen gelang es Klägern wie Klägerinnen zumeist sich durchzusetzen; die Verleumder erhielten Ordnungsstrafen und mußten die üble Nachrede öffentlich zurücknehmen.

Sodann begegnet dem Historiker Hexenglauben in verschiedenen Mischformen des Umgangs mit dem Bösen. Diese Form ist in engem Zusammenhang mit dem Glauben an Teufel und Werwölfe beobachtet worden. Zeitungsberichte, erzählende Traditionen und Sagen zeugen ebenso wie Predigten und Medizinalakten davon, daß das personifizierte Böse auch nach der Aufklärung im Denken und Handeln zumindest der dörflichen Bevölkerung präsent war. Dies spiegelt sich im Problem um die konkrete Macht des Teufels, wobei dieser - in erster Linie in katholischen Predigten - als überaus mächtig dargestellt wurde. Die wiederkehrenden Predigtermahnungen, gegen den Teufel gewappnet zu bleiben, verminderten den Glauben an magische Wirkungen auf das Leben keineswegs, sondern beließen Ängsten und Erklärungsnöten einen konkreten Fluchtpunkt. Dies läßt sich vor allem bei Teufelsaustreibungen antreffen, wo regelmäßig über Hexerei - teilweise auch durch Selbstbezichtigungen offenbar psychisch erkrankter Frauen - oder über Einflüsse von Hexen auf Besessene berichtet wird.

Handlungsträger

Bereits Bezeichnungen liefern erste Hinweise auf die Personen, die bei der Verbreitung von Hexenglauben eine herausragende Rolle spielten. So wirkten in der preußischen Rheinprovinz sogenannte \"Hexenmeister\" bei Behexung oder Besessenheit. Bei ihnen handelte es sich zumeist um männliche Laienheiler, denen im dörflichen Kommunikationsraum magische Fähigkeiten zugesprochen wurden. Sie waren danach in der Lage, das Böse zu vertreiben, indem sie kranke Menschen oder Tiere durch Gebete und Sprüche \"überlasen\". Wenn sich Kleriker weigerten, diese Tätigkeit des \"Überlesens\" auszuüben, griffen Betroffene auf \"Hexenmeister\" zurück oder konsultierten sie zusätzlich zu anderem medizinischen Personal. Folgt der Historiker erzählenden Quellen oder auch behördlichen Verwaltungsberichten, so gaben vor allem ältere Dorfbewohner mit vielen Geschichten und einer ganzen Reihe von Sagen den Glauben an das personifizierte Böse an die nächste Generation weiter. Die zeitgenössische Volks- und Altertumskunde hat als Träger dieses in der dörflichen Gemeinschaft tradierten Hexenglaubens ältere Frauen ausgemacht, was sie sprachlich in die Formel vom \"Altweiberglauben\" goß. In den bisher bekannten Fällen offener Verfolgung waren dagegen Männer die treibenden Kräfte; sie nutzten die Schwäche der lokalen Staatsgewalt aus. Offensichtlich führten Angst oder Neid innerhalb der dörflichen Gemeinschaft dazu, daß Hexenglauben in gewalttätige Aktivität umschlug. Einen beträchtlichen Anteil an dieser Gewaltbereitschaft dürfte auch die angespannte Konkurrenzsituation auf dem medizinischen Dienstleistungsmarkt gehabt haben, auf dem traditionelle Anbieter sich von den wissenschaftlicher werdenden und von staatlicher Seite unterstützten Ärzten in die Defensive gedrängt sahen. Allerdings ist noch zu wenig bekannt, um die Grenzzone exakt zu auszuloten, in der Hexenglauben in gewalttätige Verfolgung mündete.

Gegner

Hexenglauben blieb für staatliche wie katholisch-kirchliche Autoritäten auch nach dem Siegeszug der Aufklärung ein virulentes Problem - eingefügt in das weite Feld des \"Aberglaubens\". Ihre Versuche einer von publizistischen Kampagnen begleiteten Volksaufklärung reichen dabei weit ins industrielle Zeitalter hinein. Beide Parteien gingen behutsam, aber konsequent und zumeist untereinander abgestimmt gegen den Glauben an Hexen, Teufel und Gespenster vor, wobei Geistlichen, Lehrern und Ärzten elementare aufklärerische Funktionen zuwuchsen. Stand kurzfristig die Unterdrückung durch Zensurmaßnahmen, Verbote oder ärztliche Obhut im Mittelpunkt, so bekämpften Staat und Kirche diesen \"Aberglauben\" mittelfristig durch bessere Bildung, religiöse Erziehung und Popularisierung medizinischer Kenntnisse, gerade innerhalb der jüngeren Generation. Zu den mittelfristigen Maßnahmen ist darüber hinaus die Verbesserung der \"Communikation\" zu rechnen, zu der die preußischen Ministerialbeamten im Vormärz den Straßenbau zählten, um abgelegene Dörfer wie Ceinowa schneller erreichen zu können. Die strafrechtliche Handhabe gegen Hexenglauben lieferte im Reichsstrafgesetzbuch der dehnbare Mischstraftatbestand des groben Unfugs (§360, Nr. 11). Dieser vorzugsweise gegen sozialdemokratische Kundgebungen angewendete Paragraph gewinnt seine Bedeutung durch einen Erlaß des preußischen Innenministeriums vom 14. Oktober 1873, wonach mit 150 Reichsmark oder Haft bestraft wurde, wer \"dem Aberglauben Vorschub\" leistete.

War \"Aberglauben\" der bürgerlich-liberalen Öffentlichkeit ohnehin schon das Signum ländlich-katholischer Rückständigkeit, so eskalierte diese stigmatisierende Ausgrenzung während des preußisch-deutschen Kulturkampfes und geriet ins Fahrwasser weltanschaulicher Kontroversen. Die oft spöttische Berichterstattung erhielt nun nicht nur eine konfessionspolitische Stoßrichtung, sondern wurde teilweise mit ätzender Schärfe geführt. Mitglieder des streng antiultramontanen »Evangelischen Bundes zur Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen« oder ihm nahestehende Publizisten unterstellten Papsttum und Jesuiten, Hexenglauben gezielt wiederzubeleben und ihn von Rom aus zu steuern. Diese propagandistische Behauptung dürfte eine Wurzel der hartnäckigen Legende sein, frühneuzeitliche Hexenverfolgungen und -glauben seien nahezu ausschließlich etwas Katholisches.

Funktionen und Interpretationen

Nur wenige bereits aus der Frühen Neuzeit bekannte gesellschaftliche und soziale Funktionen der Hexenverfolgungen finden sich noch im 19. Jahrhundert. In Ceinowa wurde eine medizinische Konkurrentin zur Außenseiterin und Hexe umgedeutet und mit Hilfe mehrerer Dorfbewohner vernichtet, obwohl Staat und Kirche den Handlungsspielraum für die magische Deutung persönlicher Krisen und Bedrohung bereits stark beschnitten hatten. Historiker aus dem unmittelbaren Umfeld der Annales haben uns die Bedeutung der \"Strukturen langer Dauer\" gelehrt. Diese Strukturen hat man vor allem im Bereich der dörflich-vorindustriellen Kultur aufgespürt, und sie lassen sich auch im Hexenglauben wiederfinden. Die Annahme einer \"langen Dauer\" korrespondiert ein Stück weit mit der alten These der volkskundlichen Aberglaubensforschung des 19. Und frühen 20. Jahrhunderts, die im Hexenglauben ein germanisch-vorchristliches Relikt zu erkennen glaubte und dessen Kontinuität annahm. Und sie findet sich noch in der Formel vom \"Überhang traditioneller Normen\" in der ländlichen Welt des Kaiserreichs (Nipperdey) angedeutet. Diese Interpretation ist indes nur eine Perspektive auf das, was die Zeitgenossen unter \"Aberglauben\" subsumierten; ob Hexenglauben tatsächlich in erster Linie ein dörfliches Phänomen war, wäre noch an städtischen Beispielen zu prüfen. Neben der Kontinuität, dem Hineinragen vormoderner Vorstellungen in die Neuzeit, ist dazu die Frage nach Wandel wichtig, zumal ein deutlicher Umbruch des Glaubens an Hexen nicht zu verkennen ist. An die Stelle des frühneuzeitlichen öffentlichen Kampfs der Gerichte trat eine private und weitestgehend im verborgenen verlaufende dörfliche Abwehr vermeintlicher Hexen. Nachdem staatliche und kirchliche Gewalten diese Form der Lebens-, Krisen- und Konfliktbewältigung bestraften und die wissenschaftlich-akademische Medizin zunehmend Erfolge erzielte, sind nur noch außergewöhnliche Eruptionen überliefert, während die vermutlich vielfach anzutreffenden Hexereibeleidigungen nur selten an die Öffentlichkeit drangen.

 
 

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