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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die schlußplädoyers der verteidigung und der anklagebehörde



Fast der ganze Juli 1946 verging über den Schlußplädoyers der Verteidigung (16 Prozeßtage) und der Anklagebehörde (3 Tage). Inhaltlich kam nichts mehr neues zu Tage. Die Verteidiger bestritten erneut die Rechtsgültigkeit der in der Londoner Charta aufgeführten \"Verbrechen gegen den Frieden\". Gegen die ersten sieben Angeklagten - Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg und Frank - lag so vernichtendes Beweismaterial vor, daß eine Verurteilung und schwere Strafen zu erwarten waren. Bei den restlichen sei der Ausgang, so Telford Taylor, ungewiss gewesen. Die Verteidiger von Streicher, Funk und Schacht forderten denn auch jeweils Freispruch für ihre Mandanten.

    Robert Jackson, der am 26.7.1946 das Schlußplädoyer für die amerikanische Anklagevertretung hielt, sagte :\"Wenn wir nur die Erzählungen der vorderen Reihe der Angeklagten zusammenstellen, so bekommen wir folgendes lächerliche Gesamtbild von Hitlers Regierung; sie setzte sich zusammen aus: Einem Mann Nummer 2, der nichts von den Ausschreitungen der von ihm selbst eingerichteten Gestapo wußte, und nie etwas vermutete von dem Ausrottungsprogramm gegen die Juden, obwohl er der Unterzeichner von über 20 Erlassen war, die die Verfolgung dieser Rasse ins Werk setzten. Einen Mann Nummer 3, der nur ein unschuldiger Mittelsmann war, der Hitlers Befehle weitergab, ohne sie überhaupt zu lesen, wie ein Briefträger oder ein Botenjunge. Einem Außenminister, der von auswärtigen Angelegenheiten wenig und von der auswärtigen Politik gar nichts wußte. Einem Feldmarschall, der der Wehrmacht Befehle erteilte, jedoch keine Ahnung hatte, zu welchen praktischen Ergebnissen diese führen würden.

     Einem Chef des Sicherheitswesens, der unter dem Eindruck war, daß die polizeiliche Tätigkeit seiner Gestapo und seines SD im wesentlichen derjenigen der Verkehrspolizei gleichkam. Einem Parteiphilosophen, der an historischen Forschungen interessiert war und keinerlei Vorstellung von den Gewalttaten hatte, zu denen im 20. Jahrhundert seine Philosophie anspornte. Einem Generalgouverneur von Polen, der regierte, aber nicht herrschte. Einem Gauleiter von Franken, der sich damit beschäftigte, unflätige Schriften über die Juden herauszugeben, der jedoch keine Ahnung hatte, daß sie irgend jemand jemals lesen würde. Einem Innenminister, der nicht wußte, was im Innern seines eigenen Amtes vor sich ging, noch viel weniger etwas wußte von seinem eigenen Ressort und nichts von den Zuständen im Innern Deutschlands.

     Einem Reichsbankpräsidenten, der nicht wußte, was in den Stahlkammern seiner Bank hinterlegt und was aus ihnen herausgeschafft wurde. Und einem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft, der geheim die ganze Wirtschaft für Rüstungszwecke leitete, jedoch keine Ahnung hatte, daß dies irgend etwas mit Krieg zu tun hätte. ... Angesichts dieses Hintergrundes verlangen diese Angeklagten heute von diesem Gerichtshof, sie für nichtschuldig zu erklären an der Planung, Ausführung oder Verschwörung zur Begehung dieser langen Liste von Verbrechen und Unrecht.

     ... Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daß sie nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, daß es keinen Krieg gegeben habe, daß niemand erschlagen und kein Verbrechen begangen worden sei.\" (33) Auf Jacksons Plädoyer folgte das Plädoyer des britischen Hauptanklägers, der in seiner Rede unmißverständlich zu verstehen gab, daß jeder der Angeklagten ein Mörder sei. Die französische und die sowjetische Anklage forderte ausdrücklich die Todesstrafe für alle Angeklagten.

     Shawcross, der Brite, betonte wiederholt die Legitimität einer solchen Entscheidung, hoffte aber, daß unterschiedliche Urteile gefällt würden. Jackson gab keine klare Empfehlung ab.

 
 

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