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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Staatsexamen für das lehramt an hauptschulen mündl


1. Drama
2. Liebe

Thema 1 : Neuere hauptschulrelevante Entwicklungen im bayerischen Schulsystem

1. Aufgaben und Funktionen von Schule


2. Grundzüge des deutschen Schulsystems
2.1 Rechtliche Grundlagen
2.2 Aufbau und Struktur des Schulsystems in Deutschland

3. Hauptschulrelevante Entwicklungen im Bereich des bayerischen Schulsystems
3.1 Die Bildungsexpansion seit den 60er Jahren
3.2 Die freiwillige 10. Jahrgangstufe in der Hauptschule


4. Aktuelle Veränderungen
4.1 Die "R 6"

4.2 Die Hauptschulreform

5. R6 - die Krise der Hauptschule? Untersuchungen und Meinungen

0 Mein Prüfungsthema sind die neueren hauptschulrelevanten Entwicklungen im bayerischen Schulsystem. Zu Anfang möchte ich kurz auf die allgemeinen Funktionen von Schule eingehen, anschließend beschreibe ich wie das deutsche Schulsystem aufgebaut ist, bevor ich auf die hauptschulrelevanten Entwicklungen von der Bildungsexpansion bis heute zu sprechen komme.
1 Zunächst zu den Funktionen von Schule (nach Hintz/Pöppel/Rekus): Schule ist eine Institution der Gesellschaft und auch eine Institution für die Gesellschaft. Deshalb wird sie von bestimmten gesellschaftlichen Interessen bestimmt. Die Schule hat im wesentlichen 3 Funktionen:
- Die Qualifikationsfunktion: sie bedeutet, dass die Schüler mit Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet werden, die für das spätere Leben in Beruf und Gesellschaft erforderlich scheinen.
- Die Selektionsfunktion: sie bedeutet, dass die Schüler im Hinblick auf verschiedene Schullaufbahnen und Lebenschancen sortiert werden und so auch Einfluss nimmt auf den Zugang zu beruflichen Positionen, sozialem Prestige und materiellem Erfolg.
- Die Integrationsfunktion: sie bedeutet, dass die Schüler möglichst reibungslos in die Gesellschaft eingefügt werden. Dies geschieht durch das Einüben gesellschaftlich erwünschter Verhaltensweisen und durch die Vermittlung entsprechender Einstellungen und Haltungen.

2 Nun komme ich zu den rechtlichen Grundlagen und den Aufbau des deutschen Schulwesens.(nach Gudjons)
2.1 Das Grundgesetz legt die freie Wahl von Ausbildungsstätte, Beruf und Arbeitsplatz und die Erziehungsrechte und -pflichten der Eltern fest. Die Kulturhoheit ist das Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder. Ihren Verfassungen obliegt die Aufsicht über das Bildungswesen.
2.2 Trotz dieser föderalistischen Staatsstruktur des deutschen Bildungswesens gibt es viele Gemeinsamkeiten der äußeren Schulstruktur in den verschiedenen Bundesländern: Mit dem vollendeten 6. Lebensjahr beginnt die Schulpflicht, die in der Regel 9 (in manchen Bundesländern 10) Jahre umfasst mit dem Besuch in der für alle Kinder gemeinsame Grundschule. Diese dauert 4 Jahre (in Berlin und Brandenburg 6 Jahre). Nach der Orientierungsstufe (5./6. Klasse) folgt die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe I ist dreigliedrig (HS/RS/Gy), eigtl. Fünfgliedrig, wenn man Gesamt-und Sonderschule noch hinzurechnet. Nach Abschluss der 10. Klasse erfolgt dann der Eintritt in die Berufsausbildung des dualen Systems oder der Besuch der Sekundarstufe II.
Im bayerischen Schulsystem herrscht eine ausgeprägte Dreigliedrigkeit vor (nur 3 Gesamtschulen: Hollfeld, München, Nbg-Langwasser). Außerdem hat Bayern quasi keine Orientierungsstufe.

3 Als nächstes komme ich zu den hauptschulrelevanten Entwicklungen in Bayern seit der Bildungsexpansion. (Gudjons)
3.1 Die wirtschaftliche Rezessionsphase in den 60ern führte zum Ruf nach Mobilisierung der Begabungsreserven. Nur 15% der 13jährigen besuchten das Gymnasium. Man sprach von der sog. "Bildungskatastrophe". Die Hauptziele der Bildungsreform waren:
- Chancengleichheit im Bildungswesen
- Demokratisierung des Schulwesens (z.B. SMV)
- Wissenschaftsorientierung des Curriculums
- Die Reform der Schulstrukturen hin zur Integration unterschiedlicher Bildungsgänge
Im Zuge dessen war es natürlich notwendig eine bessere "Durchlässigkeit" zwischen den parallelen Schularten zu ermöglichen. Bis in die 60er Jahre war es noch so, dass der einmal eingeschlagene schulische Bildungsweg nur schwer zu ändern war (die Mobilitätsquote in den 60ern lag unter 10% !). Durch die Angleichung der Curricula der einzelnen Schularten konnte man so eine erheblich höhere horizontale Mobilität erreichen.
Hinzu kommt noch die Veränderung der Hauptschule in Bayern: 1969 wurde die
- Volksschuloberstufe zur Hauptschule,
- Ein wissenschaftsorientierter Unterricht löste die "volkstümliche" Bildung ab
- Die 9. Jahrgangsstufe und der dazugehörige Lehrplan eingeführt,
- Es wurde nach Leistung und Neigung differenziert in Form von A- und B-Kursen
- Englisch wurde zum Pflichtfach und mit der
- Einführung des qualifizierenden Hauptschulabschlusses wurde den Schülern die Möglichkeit gegeben neben dem einfachen Hauptschulabschluss ein Zertifikat zu erwerben, das sich den Abschlüssen der anderen weiterführenden Schulen qualitativ annäherte.
Damit wurde der Versuch unternommen die Hauptschule zu einer gleichwertigen weiterführenden Schule aufzuwerten.

3.3 Mit der Einführung der freiwilligen 10. Klasse, die 1997 flächendeckend eingeführt wurde (in BA: Trimbergschule, Scheßlitz), wurde der Aufwertung ein übriges getan. Die Schüler erhielten so die Möglichkeit an der Hauptschule die Fachoberschulreife zu erlangen.

4 Eine aktuelle Veränderung im Schulwesen, von der sich die Hauptschule betroffen sieht, ist die Einführung der sechsstufigen Realschule, die im Februar 1999 beschlossen wurde und bis zum Jahr 2007 flächendeckend eingeführt sein soll.
4.2 Doch nicht nur in der Realschule, sondern auch in der Hauptschule, gibt es seit diesem Schuljahr Veränderungen . Um die Förderung der Hauptschüler zu verbessern, ist ein Hauptschulangebot mit 3 verschiedenen Anforderungsstufen eingeführt worden, das aus dem "Mittleren-Reife-Zug", den Praxisklassen und dem unveränderten Angebot der Hauptschule besteht. Von der Klasse 7 bis 10 gibt es den sog. Mittleren-Reife-Zug . Damit ist der Weg zum mittleren Schulabschluss an der Hauptschule nicht mehr ein auf die 9. Klasse aufgesetztes Jahr (F10), sondern ein vierjähriger Bildungsgang. Für Schüler, die Mühe haben den Hauptschulabschluss zu erreichen, sind Praxisklassen eingerichtet worden, in denen sie in Betrieben am Ort, in Werkstätten oder Berufsschulen praktische Erfahrung sammeln und Kontakte zur Wirtschaft knüpfen können.

5 Die Auswirkungen der R6 auf die Hauptschule wurden und werden heftig diskutiert und untersucht.
Das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (ISB) begleitete den Schulversuch im Zeitraum von 1992-1998 und untersuchte u.a. die Entwicklung der Schülerzahlen an der Hauptschule und stellte fest, dass die Übertrittsquote von der Grundschule an die Hauptschule im Durchschnitt von 69 auf 59 % gesunken ist (also um 1/7 zurückging). Infolge der wachsenden Schülerzahl in der Grundschule sei diese Verminderung des Übergangs zur Hauptschule erheblich ausgeglichen worden. Im bisherigen Verlauf der Versuchsjahre sei kaum eine 5. Klasse einer Hauptschule allein durch den Schulversuch "sechsstufige Realschule" im Fortbestand bedroht.
Bedenken gegen die sechsstufige Realschule äußern vor allem der Bayerische Elternverband (BEV) und der Bayerische Lehrer-und Lehrerinnenverband (BLLV), die gerade einen Zulassungsantrag für eine Volksbegehren gegen die sechsstufige Realschule eingereicht haben. Der BLLV vertritt die Meinung, dass die sechsstufige Realschule
- pädagogisch schädlich sei (da in der Grundschule nun erhöhter Auslesedruck herrsche),
- schulpolitisch gefährlich (da die Hauptschulen in ihrem Bestand gefährdet wären), und
- finanzpolitisch nicht verantwortbar (da viele Hauptschulen schließlich leerstehen würden und Realschulen gebaut werden müssten).

 
 
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