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  • Luftreinhaltepl"ne

    (1) Ergibt die Auswertung nach _ 44 Abs. 4, daá im gesamten Untersuchungsgebiet, in Teilen dieses Gebietes oder in einem Gebiet nach _ 44 Abs. 1 Satz 2 Immissionswerte berschritten werden, die in zur Durchfhrung dieses Gesetzes ergangenen Rechts- oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefahren oder in bindenden Beschlssen der Europ"ischen Gemeinschaften festgelegt sind, hat die nach Landesrecht zust"ndige Be ...

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  • L"rmminderungspl"ne

    (1) In Gebieten, in denen sch"dliche Umwelteinwirkungen durch Ger"usche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind, haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zust"ndigen Beh"rden die Belastung durch die einwirkenden Ger"uschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen. (2) Die Gemeinde oder die nach Landesrecht zust"ndige Beh"rde hat fr Wohngebiete und andere schutzwrdige Gebiete L"rmminderungspl"ne aufzuste ...

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  • Verwaltungsvorschriften

    Die Bundesregierung erl"át nach Anh"rung der beteiligten Kreise (_ 51) mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchfhrung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes allgemeine Verwaltungsvorschriften, insbesondere ber 1. Immissionswerte, die zu dem in _ 1 genannten Zweck nicht berschritten werden drfen, 2. Emissionswerte, deren sberschreiten nach dem Stand der Technik vermeidbar i ...

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  • Erfllung von beschlssen der europ"ischen gemeinschaften

    (1) Zur Erfllung von bindenden Beschlssen der Europ"ischen Gemeinschaften kann die Bundesregierung zu dem in _ 1 genannten Zweck mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen ber die Festsetzung von Immissions- und Emissionswerten einschlieálich der Verfahren zur Ermittlung sowie Maánahmen zur Einhaltung dieser Werte und zur sberwachung und Messung erlassen. In den Rechtsverordnungen kann auch geregelt werden, wie die Bev"lkerung zu ...

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  • Schutz bestimmter gebiete

    (1) Die Landesregierungen werden erm"chtigt, durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, daá in n"her zu bestimmenden Gebieten, die eines besonderen Schutzes vor sch"dlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Ger"usche bedrfen, bestimmte 1. ortsver"nderliche Anlagen nicht betrieben werden drfen, 2. ortsfeste Anlagen nicht errichtet werden drfen, 3. ortsver"nderliche oder ortsfeste Anlagen nur zu bestimmten Zeiten bet ...

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  • St"rfall-kommission

    (1) Beim Bundesminister fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird zur Beratung der Bundesregierung eine St"rfall-Kommission gebildet. In diese Kommission sind der Vorsitzende des Technischen Ausschusses fr Anlagensicherheit sowie im Einvernehmen mit dem Bundesminister fr Arbeit und Sozialordnung Vertreter der Wissenschaft, der Umweltverb"nde, der Gewerkschaften, der beteiligten Wirtschaft und der fr den Immissions- und Arbeits ...

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  • sberwachung

    (1) Die zust"ndigen Beh"rden haben die Durchfhrung dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gesttzten Rechtsverordnungen zu berwachen. (2) Eigentmer und Betreiber von Anlagen sowie Eigentmer und Besitzer von Grundstcken, auf denen Anlagen betrieben werden, sind verpflichtet, den Angeh"rigen der zust"ndigen Beh"rde und deren Beauftragten den Zutritt zu den Grundstcken und zur Verhtung dringender Gefahren fr die "ffentliche Sicher ...

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  • Mitteilungspflichten zur betriebsorganisation

    (1) Besteht bei Kapitalgesellschaften das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei Personengesellschaften mehrere vertretungsberechtigte Gesellschafter vorhanden, so ist der zust"ndigen Beh"rde anzuzeigen, wer von ihnen nach den Bestimmungen ber die Gesch"ftsfhrungsbefugnis fr die Gesellschaft die Pflichten des Betreibers der genehmigungsbedrftigen Anlage wahrnimmt, die ihm nach diesem Gesetz und nach den au ...

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  • Bestellung eines betriebsbeauftragten fr immissionsschutz

    (1) Betreiber genehmigungsbedrftiger Anlagen haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte fr Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Gr"áe der Anlagen wegen der 1. von den Anlagen ausgehenden Emissionen, 2. technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder 3. Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgem"áer Verwendung sch"dliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunre ...

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  • Aufgaben

    (1) Der Immissionsschutzbeauftragte ber"t den Betreiber und die Betriebsangeh"rigen in Angelegenheiten, die fr den Immissionsschutz bedeutsam sein k"nnen. Er ist berechtigt und verpflichtet, 1. auf die Entwicklung und Einfhrung a) umweltfreundlicher Verfahren, einschlieálich Verfahren zur Vermeidung oder ordnungsgem"áen und schadlosen Verwertung der beim Betrieb entstehenden Reststoffe oder deren Beseitigung als Ab ...

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  • Stellungnahme zu entscheidungen des betreibers

    (1) Der Betreiber hat vor Entscheidungen ber die Einfhrung von Verfahren und Erzeugnissen sowie vor Investitionsentscheidungen eine Stellungnahme des Immissionsschutzbeauftragten einzuholen, wenn die Entscheidungen fr den Immissionsschutz bedeutsam sein k"nnen. (2) Die Stellungnahme ist so rechtzeitig einzuholen, daá sie bei den Entscheidungen nach Absatz 1 angemessen bercksichtigt werden kann; sie ist derjenigen Stelle vorzulegen, di ...

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  • Benachteiligungsverbot, kndigungsschutz

    (1) Der Immissionsschutzbeauftragte darf wegen der Erfllung der ihm bertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. (2) Ist der Immissionsschutzbeauftragte Arbeitnehmer des zur Bestellung verpflichteten Betreibers, so ist die Kndigung des Arbeitsverh"ltnisses unzul"ssig, es sei denn, daá Tatsachen vorliegen, die den Betreiber zur Kndigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kndigungsfrist berechtigen. Nach der Abberufung als I ...

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  • Bestellung eines st"rfallbeauftragten

    (1) Betreiber genehmigungsbedrftiger Anlagen haben einen oder mehrere St"rfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art und Gr"áe der Anlage wegen der bei einer St"rung des bestimmungsgem"áen Betriebs auftretenden Gefahren fr die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist. Die Bundesregierung bestimmt nach Anh"rung der beteiligten Kreise (_ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die geneh ...

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  • Aufgaben des st"rfallbeauftragten

    (1) Der St"rfallbeauftragte ber"t den Betreiber in Angelegenheiten, die fr die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein k"nnen. Er ist berechtigt und verpflichtet, 1. auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage hinzuwirken, 2. dem Betreiber unverzglich ihm bekanntgewordene St"rungen des bestimmungsgem"áen Betriebs mitzuteilen, die zu Gefahren fr die Allgemeinheit und die Nachbarschaft fhren k"nnen, 3. die Einhaltung der Vor ...

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  • Pflichten und rechte des betreibers gegenber dem st"rfallbeauftragten

    (1) Die in den __ 55 und 57 genannten Pflichten des Betreibers gelten gegenber dem St"rfallbeauftragten entsprechend; in Rechtsverordnungen nach _ 55 Abs. 2 Satz 3 kann auch geregelt werden, welche Anforderungen an die Fachkunde und Zuverl"ssigkeit des St"rfallbeauftragten zu stellen sind. (2) Der Betreiber hat vor Investitionsentscheidungen sowie vor der Planung von Betriebsanlagen und der Einfhrung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoff ...

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  • Ausnahmen fr anlagen der landesverteidigung

    (1) Der Bundesminister der Verteidigung kann fr Anlagen nach _ 3 Abs. 5 Nr. 1 und 3, die der Landesverteidigung dienen, in Einzelf"llen, auch fr bestimmte Arten von Anlagen, Ausnahmen von diesem Gesetz und von den auf dieses Gesetz gesttzten Rechtsverordnungen zulassen, soweit dies zwingende Grnde der Verteidigung oder die Erfllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen erfordern. Dabei ist der Schutz vor sch"dlichen Umwelteinwirkungen z ...

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  • Bericht der bundesregierung

    Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jeweils ein Jahr nach dem ersten Zusammentritt Bericht ber 1. den Stand und die Entwicklung sch"dlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und Ger"usche im Bundesgebiet w"hrend des Berichtszeitraums sowie ber die voraussichtliche weitere Entwicklung, 2. die in Durchfhrung dieses Gesetzes getroffenen und beabsichtigten Maánahmen, 3. die laufenden und die in ...

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  • Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vors"tzlich oder fahrl"ssig 1. eine Anlage ohne die Genehmigung nach _ 4 Abs. 1 errichtet, 2. einer auf Grund des _ 7 erlassenen Rechtsverordnung oder auf Grund einer solchen Rechtsverordnung erlassenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung fr einen bestimmten Tatbestand auf diese Buágeldvorschrift verweist, 3. eine vollziehbare Auflage nach _ 12 Abs. 1 nicht, n ...

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  • sbergangsvorschrift

    (1) Eine Genehmigung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach _ 16 oder _ 25 Abs. 1 der Gewerbeordnung erteilt worden ist, gilt als Genehmigung nach diesem Gesetz fort. (2) Eine genehmigungsbedrftige Anlage, die bei Inkrafttreten der Verordnung nach _ 4 Abs. 1 Satz 3 errichtet oder wesentlich ge"ndert ist, oder mit deren Errichtung oder wesentlichen Žnderung begonnen worden ist, muá innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ...

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  • sberleitungsregelung aus anlaá der herstellung der einheit

    (1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet muá eine genehmigungsbedrftige Anlage, die vor dem 1. Juli 1990 errichtet worden ist oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen wurde, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitpunkt der zust"ndigen Beh"rde angezeigt werden. Der Anzeige sind Unterlagen ber Art, Umfang und Betriebsweise beizufgen. (2) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ...

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