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  • Rechtsverordnungen ber anforderungen an genehmigungsbedrftige anlagen

    (1) Die Bundesregierung wird erm"chtigt, nach Anh"rung der beteiligten Kreise (_ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, daá die Errichtung, die Beschaffenheit, der Betrieb, der Zustand nach Betriebseinstellung und die betreibereigene sberwachung genehmigungsbedrftiger Anlagen zur Erfllung der sich aus _ 5 ergebenden Pflichten bestimmten Anforderungen gengen mssen, insbesondere, daá 1. die Anlagen be ...

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  • Teilgenehmigung

    Auf Antrag kann eine Genehmigung fr die Errichtung einer Anlage oder eines Teils einer Anlage erteilt werden, wenn 1. ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung besteht, 2. die Genehmigungsvoraussetzungen fr den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung vorliegen und 3. eine vorl"ufige Beurteilung ergibt, daá der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unberwindlichen Hinde ...

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  • Vorbescheid

    (1) Auf Antrag kann durch Vorbescheid ber einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie ber den Standort der Anlage entschieden werden, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden k"nnen und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht. (2) Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantra ...

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  • Genehmigungsverfahren

    (1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prfung nach _ 6 erforderlichen Zeichnungen, Erl"uterungen und sonstigen Unterlagen beizufgen. Reichen die Unterlagen fr die Prfung nicht aus, so hat sie der Antragsteller auf Verlangen der zust"ndigen Beh"rde innerhalb einer angemessenen Frist zu erg"nzen. (2) Soweit Unterlagen Gesch"fts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind die Unterlag ...

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  • Verwaltungshilfe

    (1) Bei Anlagen, die der Genehmigung nach Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedrfen, soll in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die zust"ndige Genehmigungsbeh"rde, nachdem sie geprft hat, ob die geplante Anlage auf Grund der bestehenden Grundstcks- und Planungssituation realisierbar erscheint, dem Antragsteller aufgeben, eine Stellungnahme einer von ihr ...

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  • Einwendungen dritter bei teilgenehmigung und vorbescheid

    Ist eine Teilgenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt worden, k"nnen nach Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit im weiteren Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Anlage Einwendungen nicht mehr auf Grund von Tatsachen erhoben werden, die im vorhergehenden Verfahren fristgerecht vorgebracht worden sind oder nach den ausgelegten Unterlagen h"tten vorgebracht werden k"nnen. ...

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  • Nebenbestimmungen zur genehmigung

    (1) Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um die Erfllung der in _ 6 genannten Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. (2) Die Genehmigung kann auf Antrag fr einen bestimmten Zeitraum erteilt werden. Sie kann mit einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn die genehmigungsbedrftige Anlage lediglich Erprobungszwecken dienen soll. (3) Die Teilgenehmigun ...

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  • Genehmigung und andere beh"rdliche entscheidungen

    Die Genehmigung schlieát andere, die Anlage betreffende beh"rdliche Entscheidungen ein, insbesondere "ffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspl"ne, Zustimmungen, beh"rdlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach den __ 7 und 8 des Wasserha ...

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  • Ausschluá von privatrechtlichen abwehransprchen

    Auf Grund privatrechtlicher, nicht auf besonderen Titeln beruhender Ansprche zur Abwehr benachteiligender Einwirkungen von einem Grundstck auf ein benachbartes Grundstck kann nicht die Einstellung des Betriebs einer Anlage verlangt werden, deren Genehmigung unanfechtbar ist; es k"nnen nur Vorkehrungen verlangt werden, die die benachteiligenden Wirkungen ausschlieáen. Soweit solche Vorkehrungen nach dem Stand der Technik nicht durchfhr ...

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  • Wesentliche Žnderung genehmigungsbedrftiger anlagen

    (1) Die wesentliche Žnderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedrftigen Anlage bedarf der Genehmigung. sber den Genehmigungsantrag ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu entscheiden. Im brigen gilt _ 10 Abs. 6a Satz 2 und 3 entsprechend. (2) Die zust"ndige Beh"rde soll von der "ffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens und der Auslegung des Antrags und der Unterlagen absehen, wenn der Tr"ger ...

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  • Mitteilungs- und anzeigepflicht

    (1) Unbeschadet des _ 15 Abs. 1 ist der Betreiber verpflichtet, der zust"ndigen Beh"rde nach Ablauf von jeweils zwei Jahren mitzuteilen, ob und welche Abweichungen vom Genehmigungsbescheid einschlieálich der in Bezug genommenen Unterlagen eingetreten sind. Dies gilt nicht fr Angaben, die Gegenstand einer Emissionserkl"rung nach _ 27 Abs. 1 sind. Die S"tze 1 und 2 gelten entsprechend fr Anlagen, die nach _ 67 Abs. 2 anzuzeigen sind oder v ...

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  • Nachtr"gliche anordnungen

    (1) Zur Erfllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten k"nnen nach Erteilung der Genehmigung Anordnungen getroffen werden. Wird nach Erteilung der Genehmigung festgestellt, daá die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht ausreichend vor sch"dlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Bel"stigungen geschtzt ist, sol ...

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  • Erl"schen der genehmigung

    (1) Die Genehmigung erlischt, wenn 1. innerhalb einer von der Genehmigungsbeh"rde gesetzten angemessenen Frist nicht mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage begonnen oder 2. eine Anlage w"hrend eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist. (2) Die Genehmigung erlischt ferner, soweit das Genehmigungserfordernis aufgehoben wird. (3) Die Genehmigungsbeh"rde kann auf Antrag die Fristen nach Absat ...

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  • Vereinfachtes verfahren

    (1) Durch Rechtsverordnung nach _ 4 Abs. 1 Satz 3 kann vorgeschrieben werden, daá die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird, sofern dies nach Art, Ausmaá und Dauer der von diesen Anlagen hervorgerufenen sch"dlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Bel"stigungen mit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft verein ...

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  • Untersagung, stillegung und beseitigung

    (1) Kommt der Betreiber einer genehmigungsbedrftigen Anlage einer Auflage, einer vollziehbaren nachtr"glichen Anordnung oder einer abschlieáend bestimmten Pflicht aus einer Rechtsverordnung nach _ 7 nicht nach und betreffen die Auflage, die Anordnung oder die Pflicht die Beschaffenheit oder den Betrieb der Anlage, so kann die zust"ndige Beh"rde den Betrieb ganz oder teilweise bis zur Erfllung der Auflage, der Anordnung oder der Pflichten ...

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  • Pflichten der betreiber nicht genehmigungsbedrftiger anlagen

    (1) Nicht genehmigungsbedrftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daá 1. sch"dliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare sch"dliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaá beschr"nkt werden und 3. die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abf"lle ordnungsgem"á beseitigt werden k"nnen. Fr Anlagen, die nicht gewerbliche ...

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  • Anforderungen an die errichtung, die beschaffenheit und den betrieb nicht genehmigungsbedrftiger anlagen

    (1) Die Bundesregierung wird erm"chtigt, nach Anh"rung der beteiligten Kreise (_ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, daá die Errichtung, die Beschaffenheit und der Betrieb nicht genehmigungsbedrftiger Anlagen bestimmten Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sch"dlichen Umwelteinwirkungen sowie zur Vorsorge gegen sch"dliche Umwelteinwirkungen gengen mssen, insbesondere ...

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  • Anordnungen im einzelfall

    Die zust"ndige Beh"rde kann im Einzelfall die zur Durchfhrung des _ 22 und der auf dieses Gesetz gesttzten Rechtsverordnungen erforderlichen Anordnungen treffen. Kann das Ziel der Anordnung auch durch eine Maánahme zum Zwecke des Arbeitsschutzes erreicht werden, soll diese angeordnet werden. ...

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  • Untersagung

    (1) Kommt der Betreiber einer Anlage einer vollziehbaren beh"rdlichen Anordnung nach _ 24 Satz 1 nicht nach, so kann die zust"ndige Beh"rde den Betrieb der Anlage ganz oder teilweise bis zur Erfllung der Anordnung untersagen. (2) Wenn die von einer Anlage hervorgerufenen sch"dlichen Umwelteinwirkungen das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte gef"hrden, soll die zust"ndige Beh"rde die Errichtung oder den Betrie ...

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  • Messungen aus besonderem anlaá

    (1) Die zust"ndige Beh"rde kann anordnen, daá der Betreiber einer genehmigungsbedrftigen Anlage oder, soweit _ 22 Anwendung findet, einer nicht genehmigungsbedrftigen Anlage Art und Ausmaá der von der Anlage ausgehenden Emissionen sowie die Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage durch eine der von der zust"ndigen obersten Landesbeh"rde bekanntgegebenen Stellen ermitteln l"át, wenn zu befrchten ist, daá durch die Anlage sch"dliche ...

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