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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Welche rechte und pflichten haben die ehegatten?


1. Finanz
2. Reform

Mann und Frau haben die gleiche Rechte und Pflichten.

. Pflichen
 Umfassende Lebensgemeinschaft, d.h. vor allem

 gemeinsames Wohnen
 Treue

 anständige Begegnung
 Beistand

 (- Kindererziehung)

 Mitwirkung am Erwerb (soweit zumutbar und üblich, z.B.: also Mitarbeit einer Bäuerin)
 Beitrag zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse (dieser Beitrag wird z.B. durch die Haushaltsführung erbracht)
 Haushaltsführung, wenn beide erwerbstätig sind; wer nichr erwerbstätig ist, hat diese Pflicht allein!




. Rechte

 Eigene Erwebstätigkeit
 Unterhalt; disen kann verlangen

 wer den Haushalt führt
 wer keinen Beitrag zum Haushalt leisten kann (z.B.: wegen Invalidität)
Die Gatten sollen die lebensgemeinschaft, besonders Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit, aber auch die Erziehung und Vertretung der Kinder einvernehmlich regeln.

 
 

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