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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherungsverträge nach ivvg:


1. Finanz
2. Reform

- Liegt versichertes Risiko nicht in einem Mitgliedsstaat der EU, ist das EVÜ anzuwenden.
- Liegt versichertes Risiko in einem Mitgliedsstaat der EU, ist das IVVG anzuwenden.
* Rechtswahl ist zulässig.
* Mangels Rechtswahl besteht stärkste Beziehung:
~ Bei Lebensversicherungen zu dem Staat, in dem das Risiko zur Zeit des Vertragsabschlusses belegen ist.
~ Bei anderen Versicherungen zu dem Staat der Risikobelegenheit zur Zeit des Vertragsabschlusses (Vermutung).

 
 

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