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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Von den Ämtern werden zum bauen folgende grundstücke zugelassen:


1. Finanz
2. Reform

 Grundstücke, die innerhalb eines Dorfes oder einer Stadt noch nicht bebaut sind (sogenannte Baulücken)
 Grundstücke, die innerhalb eines Gebiets liegen, für das es einen Bebauungsplan gibt.

Wer auf einem Baulücke-Grundstück bauen will muß so bauen, daß sein Bauwerk zu den Bauwerken in der Umgebung paßt.
Wer auf einem Grundstück innerhalb eines Bebauungsplan-Gebietes bauen will muß so bauen wie es die Vorschriften des Bebauungsplanes regeln. Wenn man anders bauen will, zum Beispiel wenn man das Haus an eine andere Stelle bauen will wie das im Bebauungsplan vorgeschrieben ist braucht man eine Sondergenehmigung der Gemeinde.

 
 

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