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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Maßnahmen auf der exportseite


1. Finanz
2. Reform

Auf der Exportseite des gesetzlichen Protektionismus sind die zwei Haupttypen Export- Subvention und Export- Beschränkungsabkommen zu nennen.

Im weitesten Sinne sind alle staatlichen Maßnahmen, die exportorientierte Unternehmen des Inlandes unterstützen, um deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Auslandsmarkt zu stärken, Export- Subventionen. Allgemeine Export- Subventionen umfassen Ausfuhrprämien, Transportkostenübernahmen und international sehr unterschiedliche Exportkreditsysteme und Exportkreditversicherungssysteme mit stark unterschiedlichen Zins- und Prämienkonditionen. Diese Subventionen kommen allen Exportindustrien eines Landes zugute.

Spezielle Exportsubventionen hingegen begünstigen bestimmte Sektoren durch Produktionszuschüsse. Diese Sektoren, die oft international nicht mehr wettbewerbsfähig sind, erscheinen aber aufgrund hoher Beschäftigungszahlen und struktureller Rigiditäten aus beschäftigungspolitischen Gründen förderungswürdig. Eine Sonderform der speziellen Exportsubvention stellt das industrial targeting dar, welches bestimmte Sektoren, die für die weitere Entwicklung eines Landes von strategischer Wichtigkeit sind, durch eine weite Bandbreite von Maßnahmen zu fördern versucht. Besonders in den Bereichen der Mikroelektronik und der Luft- und Raumfahrt greifen Regierungen durch \"...sponsored research and development, general financial support, restricted market access to foreign competitors, supervised or \"indicative\" rationalization...\" mit einem zielgerichteten Paket von politischen Maßnahmen in den liberalen Handel ein.

Bei den auf bilateraler Ebene ausgehandelten Exportbeschränkungsabkommen begrenzt das Ausfuhrland seine Exporte auf bestreben des Importlandes. Diese Abkommen stellen meistens eine Flucht nach vorn von Seiten der Exportländer dar, die einer Einführung von Zöllen zuvorkommen wollen. Deshalb haben diese Abkommen den ironischen Zusatz \"freiwillige\" Exportbeschränkungsabkommen (VER\'s). Es sind je nach dem Grad des Involvements der Regierungen der beteiligten Länder zwischen Orderly Marketing Agreements (OMA) und sogenannten grey measures wie prudent marketing agreements zu unterscheiden. Bei den OMA\'s finden die Verhandlungen auf Regierungsebene statt, wobei bei den grey measures Beschränkungsabkommen auf Firmenebene, also auf informeller Basis, abgeschlossen werden.

Letztere Ausprägungsart gehört somit zur Gruppe des nicht staatlichen Protektionismus und wurde hier nur der Abgrenzung halber aufgeführt.

 
 

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