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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die grausamkeit der todesstrafe


1. Finanz
2. Reform

Die Todesstrafe ist die grausamste Strafe, die ein Mensch bekommen kann.

\"Schon die Erfahrung, in der Todeszelle auf die eigene Hinrichtung zu warten, ist
grausam, unmenschlich und erniedrigend. Die Hinrichtung, oftmals nach mehreren
Jahren, in denen die Gefangenen zur Untätigkeit verurteilt und unter grossem psychischen
Druck in permanenter Unsicherheit leben, ist ein Akt der Barbarei, unabhängig von der
Hinrichtungsmethode.\"


Somit steht die Todesstrafe eindeutig im Widerspruch zu der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte vom 10. Dezember 1948. Im Artikel 1 dieser Erklärung wurde die Würde
des Menschen von fast allen Ländern der Welt festgeschrieben. Auch im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland heisst es: \"Die Würde des Menschen ist unantastbar.\"


\"Wie die Folter ist auch die Todesstrafe ein Eingriff des Staates in die unverletzlichen
Rechte des Individuums. Sicherlich hat der Staat das Recht, Straftaten zu ahnden. Dieses
Recht hat aber ganz klare Grenzen, die durch Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte festgelegt sind. In diesen Artikeln heisst es: \'Jeder Mensch hat das
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.\' \'Niemand darf der Folter oder
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen

werden.\"


\"James Autry starb am 14. März 1984 in Texas durch Injektion eines tödlichen Giftes. Man
liess eine Salzlösung in seine Venen tropfen.. Ursprünglich war sein Hinrichtungstermin
für November 1983 festgesetzt worden. Er lag damals bereits festgeschnallt auf einer
Liege und erlebte die Vorbereitungen für seine Hinrichtung, als die Nachricht eintraf, dass
die Vollstreckung des Todesurteils aufgeschoben sei.

Mindestens zehn Minuten kämpfte er mit dem Tod. Während dieser Zeit war er
grösstenteils bei Bewusstsein, hat sich bewegt und über Schmerzen beklagt, so die
amerikanische Zeitschrift Newsweek.\"(14)

 
 

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