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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Arbeitsförderung


1. Finanz
2. Reform

In der Bundesrepublik sollen möglichst viele Frauen und Männer beschäftigt sein. Das ist das Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes, mit dessen Hilfe ein größtmöglicher Beschäftigungsstand erreicht bzw. gesichert werden soll. Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit ihren Arbeitsämtern setzt das Arbeitsförderungsgesetz in die Praxis um.



Leistungen / Voraussetzungen

Die Bundesanstalt für Arbeit hat u.a. folgende wesentlichen Aufgaben:
1. die Arbeits- und Berufsberatung,
2. die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
3. Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen,
4. sonstige Förderung der beruflichen Eingliederung,
5. soziale Hilfe bei Arbeitslosigkeit.


Die Bundesanstalt für Arbeit wendet sich mit ihren Leistungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Leistungen gibt es
-für Arbeitslose

-bei der Berufswahl
-bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen, bzw. Arbeitskräften und Auszubildenden
-zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
-zur beruflichen Aus- und Weiterbildung
-zur beruflichen Rehabilitation
-zur Förderung der Arbeitsaufnahme
-zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
-zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
-bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Einige Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit kann man in jedem Fall in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob man vorher Beiträge gezahlt hat oder nicht. Dazu gehören die Berufsberatung oder die Arbeitsvermittlung. Um andere Leistungen - beispielsweise Arbeitslosengeld - zu erhalten, muß man zuvor bei einem Arbeitgeber beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein.

 
 

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