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philosophie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Drohungen:



Eine Drohung ist eine Forderung nach einem bestimmten Verhalten. Sie ist mit der Ankündigung bestimmter Folgen im Falle der Nichtausführung verbunden.
Um erfolgreich zu sein, muß eine Drohung 3 Voraussetzungen erfüllen:
1.) Sie muß glaubhaft, das heißt überzeugend sein, um ernstgenommen zu werden.
2.) Sie muß ihr Ziel, also den zu Bedrohenden, erreichen.
3.) Der Bedrohte muß imstande sein, der Drohung nachzukommen.
Wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben ist oder verunmöglicht werden kann, ist die Drohung wirkungslos.


DIE GLAUBHAFTIGKEIT EINER DROHUNG:
In der Regel muß man damit drohen, BESTIMMT und nicht VIELLEICHT zu handeln, wenn der Forderung nicht stattgegeben wird. Vielleicht zu handeln bedeutet, daß man vielleicht nicht handeln wird - daß man sich nicht festgelegt hat.
Möglichkeiten einer Gegenmaßnahme ist eine Gegendrohung von ähnlicher oder sogar größerer Glaubwürdigkeit und Schwere. Auch hier hängt der Erfolg von der richtigen Einschätzung dessen ab, was für den anderen (und nicht für einen selbst) ein zwingender Grund ist.

DIE DROHUNG, DIE IHR ZIEL NICHT ERREICHEN KANN:
Es dürfte einleuchten, daß eine Drohung, die entweder nicht an ihrem Ziel ankommt oder die, aus welchen Gründen auch immer, vom Bedrohten nicht verstanden wird, scheitern muß. Geistesgestörte, Fanatiker, Schwachsinnige oder Kinder mögen für Drohungen unzulänglich sein, da sie sie nicht begreifen (oder dies zumindest glaubhaft vorschützen).
Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen eine Drohung besteht darin, ihren Erhalt unmöglich zu machen. Dies läßt sich auf verschiedene Weise bewerkstelligen. Es reicht manchmal eine vorgebliche Verstehensbehinderung aus: Zerstreutheit, Taubheit, Unaufmerksamkeit, Betrunkenheit, die Vermeidung eines warnenden Blickes durch Wegsehen, die Behauptung, Ausländer zu sein und die Landessprache nicht zu verstehen, usw.
Selbstverständlich muß es glaubhaft sein, daß man die Drohung nicht begreift.
Es zeigt sich, daß eine Drohung interdependente Merkmale hat: ihr Urheber wie der Bedrohte müssen versuchen, den anderen im richtigen Erraten dessen zu übertreffen, was jener für plausibel und überzeugend hält.
Geistesgegenwärtigen Bankbeamten gelingt manchmal bei einem Banküberfall eine erfolgreiche Weigerung, die die Lage von Grund auf umdeutet und auf die der Räuber daher nicht vorbereitet ist. Bei der Planung des Überfalls hat er versucht, alle nur möglichen Aspekte der Wirklichkeit, in der er zu handeln hat, in Betracht zu ziehen. Nun ist er plötzlich mit einer anderen Wirklichkeit konfrontiert. Der Schalterbeamte spielt sozusagen ein anderes Spiel, auf das die Spielregeln des Räubers nicht anwendbar sind.

"Nein, was für eine merkwürdige Idee!"
"Ich habe jetzt Mittagspause, bitte gehen Sie zum nächsten Schalter."
"Ich bin noch in Ausbildung und darf daher keine Auszahlungen machen - bitte gedulden Sie sich, bis der Schalterbeamte zurückkommt."


DIE UNBEFOLGBARE DROHUNG:
Selbst dann, wenn eine Drohung glaubhaft ist und ihr Ziel erreicht hat, ist noch nicht alles verloren. Wenn ich meinen Bedroher überzeugen kann, daß es mir unmöglich ist, seiner Drohung nachzukommen, wird die Drohung unwirksam
BEISPIEL: Wenn jemand von mir unter Todesdrohung eine Million Schilling fordert, wird es mir nicht zu schwer fallen, ihm zu beweisen, daß ich diese Summe nicht besitze und auch nicht aufbringen kann. Verlangt er dagegen hundert oder zehntausend Schilling, ist meine Lage viel gefährlicher.
Manchmal kann die unmittelbare Wirkung einer Drohung selbst eine Situation herbeiführen, die ihre Erfüllung unmöglich macht. Eine Ohnmacht, ein Herzanfall oder ein epileptischer Anfall, ob tatsächlich oder nur vorgetäuscht, setzt nicht nur das Opfer, sondern auch den Urheber der Drohung außer Gefecht.
Eine Todesdrohung kann auch dann unwirksam werden, wenn der Bedrohte eiserne Nerven hat und überzeugend glaubhaft machen kann, daß er ohnehin im Begriff war, Selbstmord zu begehen, oder daß er an einer unheilbaren Krankheit leidet und sich bereits mit dem Tode abgefunden hat.

Jede Drohung hat ein zugrunde liegendes Kommunikationsmuster. Der Erfolg einer Drohung oder einer Gegenmaßnahme beruht fast ausschließlich auf der korrekten Einschätzung der Wirklichkeitsauffassung des anderen. Drohungen sind ebenso Phänomene der Interdependenz.

 
 

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