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philosophie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die todesstrafe läßt sich nicht mehr korrigieren.





Weiters spricht gegen die Todesstrafe, daß es immer wieder vorkommt, daß Unschuldige für Taten, die sie nie begangen haben, verurteilt werden. Bei einem in Haft Befindlichen besteht die Möglichkeit einer teilweisen Gutmachung, auch wenn diese nie die üblen Erfahrungen wieder löschen können. Wurde ein Unschuldiger hingerichtet, gibt es keine Möglichkeit mehr, dieses ungeschehen zu machen. Es darf dafür keine Ausrede geben. Paradox dazu ist zu erwähnen, daß es in den Vereinigten Staaten möglich ist, daß jemand dennoch unschuldig hingerichtet wird wenn sich seine Unschuld nach Ablauf einer bestimmten Frist herausstellen sollte wie sich dies z.B. im Fall des Hispoamerikaners Leonel Herrera herausgestellt hat. Dieser wurde im Mai 1993 hingerichtet. Es gab eindeutige Beweise für seine Unschuld. Da diese aber erst nach Ablauf der 30 tägigen gesetzlichen Berufungsfrist vorgelegt werden konnten wurden sie von der Texanischen Behörde zurückgewiesen und nicht weiters beachtet. In diesem Jahrhundert wurden in Amerika nachweislich 23 Menschen exekutiert, obwohl ihre Unschuld eindeutig nachgewiesen werden konnte. Seit 1980 sind es schon 21 Personen, die in den Vereinigten Staaten zum Tod verurteilt wor¬den waren und deren Unschuld sich erst danach herausstellte.

Die meisten Zahlen werden aber nur durch \"offizielle Verfahren\'\' bekannt. Die Dunkelziffer liegt sicher höher. Auch kann die Todesstrafe nur angewandt werden, um die Bevölkerung einfach nur mundtot zu machen oder unerwünschte Personen aus dem Weg zu räumen.

Angesichts der Fakten, die diverse Studien eindeutig aufgezeigt haben, sind die Argumente die als pro vorgebracht werden absolut nicht haltbar.

Mit Stand Juli 1997 haben 53 Staaten und Territorien die Todesstrafe für alle

Delikte abgeschafft.
16 Staaten haben die Todesstrafe für alle, außer für besonders schwere Delikte wie z.B.

Kriegsverbrechen abgeschafft.
21 Staaten haben die Todesstrafe de facto abgeschafft. Die Todesstrafe blieb in der
Gesetzgebung vorgesehen, wurde aber in den letzten 10 Jahren nicht mehr angewendet.
Das ergibt 99 Staaten, die die Todesstrafe in der Gesetzgebung oder in der Praxis der

Rechtsprechung abgeschafft haben.
Die restlichen 90 Staaten haben die Todesstrafe beibehalten und wenden diese

auch an.
Die Zahl derer aber, die die Todesstrafe anwenden wird von Jahr zu Jahr geringer. In den
letzten Jahren konnten folgende Fortschritte im Kampf gegen die Todesstrafe verzeichnet
werden:
Durchschnittlich mehr als 2 Staaten pro Jahr haben seit 1989 die Todesstrafe für geringfügi¬ge Delikte abgeschafft oder sie generell abgeschafft.
Mehr als 20 Staaten haben seit 1989 die Todesstrafe für geringfügige oder für alle

Delikte abgeschafft. Das sind Staaten in Afrika (Angola, Mauritius, Mozambique,
Südafrika), Asien (Kambodscha, Hongkong), Lateinamerika (Paraguay), Osteuropa (Ungarn,
Moldavien, Rumänien), Westeuropa (Belgien, Griechenland, Italien, Spanien, Schweiz) und
dem Pazifik (Neu Seeland).

Wurde die Todesstrafe in einem Land einmal abgeschafft, wird diese nur mehr sehr selten wieder eingeführt. Seit 1985 haben 25 Staaten die Todesstrafe abgeschafft, davon haben diese 3 wieder eingeführt. In diesen 3 Staaten (Gambia, Papua Neu Guinea, Philippinen) wurde aber dennoch keine Exekution mehr durchgeführt.


Länder und Ihrer Stellung zur Todesstrafe (Stand 1994)

53 Staaten haben die Todesstrafe ganz abgeschafft:

Andorra 1990 Island 1928 Österreich 1968
Angola 1992 Kambodscha 1989 Panama 1976
Australien 1985 Kap Verde 1981 Portugal 1976
Costa Rica 1877 Karibati 1910 Rumänien 1989
Dänemark 1978 Kolumbien 1910 Salomonen 1865
Deutschland 1949 Kroatien 1990 San Marino 1865
DDR 1987 Liechtenstein 1987 Sao Dome 1990
Dominik.Rep. 1966 Luxemburg 1979 Schweden 1972
Ecuador 1906 Marschall Ins. 1979 Schweiz 1992
Finnland 1972 Mazedonien 1979 Slowenien 1989
Frankreich 1981 Mikronesien 1979 Slowakei 1990
Gambia 1993 Monaco 1962 Tschechien 1990
Griechenland 1993 Mozambique 1990 Tuvalu 1990
Guinea 1993 Namibia 1990 Ungarn 1990
Haiti 1987 Neuseeland 1989 Uruguay 1907
Honduras 1956 Nicaragua 1979 Vanuatu 1907
HongKong 1993 Niederlande 1982 Vatikanstaat 1969
Irland 1990 Norwegen 1979 Venezuela 1863

16 Staaten sehen die Todesstrafe für Ausnahmefälle vor, etwa für Kriegsrecht.

Argentinien Italien Peru

Brasilien Kanada Seychellen
El Salvador Malta Spanien

Fidschi Mexiko Zypern
Großbritannien Nepal

Israel Paraguay

21 Länder haben die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft (keine Hinrichtungen mehr in den letzten Zehn Jahren), sehen sie jedoch noch immer in ihren Gesetzen vor:


Bahrain Dschibuti Philippinen
Belgien Komoren Ruanda

Bermudas Madagaskar Senegal
Bhutan Malediven Sri Lanka

Bolivien Mauru Togo
Brunei Niger Tonga
Cote d\' Ivoire Papua Neuguinea Westsamoa
In 103 Ländern ist die Todesstrafe noch voll in Kraft:
Quelle: Amnestie International Jahresbericht 1997


Weltweit wurden 1996 in 39 Staaten 4272 Hinrichtungen bekannt. 7107 Personen wurden in 76 Staaten zum Tode verurteilt. Die Dunkelziffer liegt aber nach Schätzungen von Amnesty International bei weitem höher. Es sind aber nur einzelne Staaten, bei denen die Hinrichtung einen wichtigen Aspekt des Rechtsempfindens darstellt. Dazu gehört mit 3500 Hinrichtungen China, mit 167 Hinrichtungen die Ukraine, mit 140 Hinrichtungen die Russische Föderation, und 110 Hinrichtungen der Iran. Diese vier Staaten sind laut Amnesty International für 92 Prozent aller Hinrichtungen weltweit verantwortlich. Unbestätigt sind Berichte von 123 Hinrichtungen in Turkmenistan und zahlreichen Hinrichtungen im Irak.

Die wohl wichtigste Entwicklung der letzten Jahre war der Abschluß internationaler Abkommen in denen sich die unterzeichnenden Staaten zur Nichtanwendung der Todesstrafe verpflichten. Bis jetzt existieren drei derartige Abkommen:

Das zweite Zusatzprotokoll zu dem Internationalen Abkommen über zivile und politi¬sche Rechte, das bis jetzt von 29 Staaten bestätigt wurde. 4 weitere Staaten haben mit der Absicht, später beizutreten unterzeichnet. Das sechste Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das bis jetzt von 24 europäischen Staaten bestätigt wurde und von 6 weiteren unterzeichnet wurde. Das Protokoll zu der amerikanischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe, das von 4 Staaten aus Süd , Mittel , und Nordamerika bestätigt wurde und von 3 weiteren Staaten ratifiziert wurde.

Das Sechste Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet die Abschaffung der Todesstrafe zu Friedenszeiten. Die zwei anderen Protokolle gewährleisten eine totale Abschaffung der Todesstrafe, gestatten aber den unterzeichnenden Staaten, im Kriegsfalle die Todesstrafe als Ausnahmeregelungen wieder einzuführen.

Zum Abschluß ein kurzes Zitat von Erich Fried zum Thema Todesstrafe:

Wer einen Menschen zum Tod verurteilt

oder mit eigener Hand tötet
der ist ein Mörder

Wer zwei Menschen ..um Tod verurteilt

oder mit eigener Hand tötet

der ist ein Doppelmörder
.i_ ~

Wer zwanzig Menschen zum Tod verurteilt
oder mit einer Maschinenpistole tatet

der ist ein Massenmörder

Wer zwanzig Millionen oder 200 Millionen Menschen zum Tod verurteilt
oder zum Töten zwingt oder mit eigener Hand einen Knopf drückt
der ist oder der war ein führender Staatsmann.

 
 



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