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Bei etlichen Diskussionen um die Todesstrafe wird immer wieder argumeniert, daß bei 
absoluter Gewissheit, daß die angeklagte Person ein schweres Verbrechen verübt habe, 
diese auch zum Tode verurteilt werden kann bzw. sollte.  
 
Eine solche absolute Gewissheit kann von einem \"menschlichen Gericht\" niemals 
gegeben werden. Die Befürworter der Todesstrafe machen es sich mit einer solchen 
Argumentation sehr leicht, denn sie ignorieren damit die potentielle Gefahr des 
Justizirrtums und gehen davon aus, daß die Richter und Geschworenen stets objektiv 
und richtig entscheiden, ob jemand tatsächlich schuldig ist, oder nicht.  
 
 
\"Die Todesstrafe ist unwiderruflich und kann selbst im besten Justizsystem unschuldige 
Menschen das Leben kosten. Mindestens 23 Unschuldige sind im Zeitraum von 1900 bis 
1987 in den USA hingerichtet worden\"(4)  
 
 
\"Der farbige Edward Earl Johnson wurde für schuldig befunden, einen weißen Polizisten 
ermordet zu haben. Johnson, der zur Tatzeit 18 Jahre alt und nicht vorbestraft war, wurde 
der einzigsten Zeugin gegenübergestellt, die ihn schon von der Geburt an her kan nte. 
Sie sagte aus, daß Johnson nicht der Mörder war; auch ihre Täterbeschreibung paßte 
überhaupt nicht auf Johnson. Daraufhin wurde er freigelassen, später aber erneut 
verhaftet. Nach seiner Schilderung war er gezwungen worden, ein \'Geständnis\' zu 
untersc hreiben, das ihm von zwei Polizisten mit der Drohung diktiert wurde, ihn 
\'während eines Fluchtversuches\' zu erschießen, falls er das Geständnis nicht schreibe. 
Dieses \'Geständnis\' hat Johnson bei der ersten Gelegenheit widerrufen. Es wurde 
dennoch während des Gerichtsverfahrens gegen ihn verwendet. Nachdem die 
Augenzeugin von Johnson\'s \'Geständnis\' erfuhr, identifizierte sie ihn nun doch als Täter. 
Am 20. Mai 1987 wurde Edward Earl Johnson in Mississippi hingerichtet. Bis zum Schluß 
beteuerte er seine Unsc huld.\"(5) 
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