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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Definition des begriffs diskriminierung


1. Finanz
2. Reform



Diskriminierung (lat. Discriminatio: Scheidung): Ausscheiden eines
einzelnen oder einer Gruppe aus einer sozialen Gemeinschaft durch
Verdächtigungen/Stigmatisierungen; politisch wird die Diskriminie-
rungen von totalitären Systemen zur Bekämpfung namentlich inner-
politischer Gegner angewandt, wobei verschiedenste Motive als
Rechtfertigung angeführt werden (z.B. Rassenzugehörigkeit im Natio-
nalsozialismus; Zugehörigkeit zur Bourgeoisie im Kommunismus);
in der Handelspolitik vertragswidriges Verhalten eines Staates
durch ungerechtfertigte und benachteiligende Behandlung gegen-
über einem anderen Land.

 
 



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