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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Deliktsfähigkeit:


1. Finanz
2. Reform



Die Deliktsfähigkeit oder Zurechnungsfähigkeit besteht darin, durch eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden, z.B. durch Einwerfen einer Fensterscheibe.
Deliktsfähig ist man ab dem 14 Lebensjahr.

 
 



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