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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die wahlen zum deutschen bundestag


1. Finanz
2. Reform



So wird der Deutsche Bundestag gewählt

 gewählt werden 656 Abgeordnete (Ausnahmen möglich)
 Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
 328 Abgeordnete werden durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach Landesvorschlägen
 Wähler hat 2 Stimmen (1. für Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste)
 Parteien brauchen 5% der Wählerstimmen bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um

berücksichtigt zu werden (siehe unten)
 Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde
 Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind
 Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein



Exkurs "Wahlrechtsformen"



Das Verhältniswahlrecht (Listenwahl)

 aufgerufen sind BürgerInnen eines bestimmten Gebietes
 keine Unterteilung in Wahlkreise
 Parteien stellen vorher Kandidatenlisten auf
 Bürger haben eine Stimme
 Parteien entsenden Abgeordnete entsprechend ihres Stimmenanteils und ihrer Liste in die Volksvertretung



Mehrheitswahlrecht (Persönlichkeitswahl)


 Aufteilung in Wahlkreise
 Aufstellung von Kandidaten (auch von Parteien Unabhängige)
 Wähler haben eine Stimme und wählen Person direkt
 Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt (Unterscheidung zw. absoluter, relativer und qualifizierter Mehrheit)

Fünf-Prozent-Klausel

 Verhältniswahlrecht würde eine Vielzahl von Parteien ermöglichen
 Mehrheitsfindung auf diese Weise schwierig
 zur Erleichterung der Arbeit der Parlamente dürfen nur noch die Parteien mit Abgeordneten
vertreten sein, die mindestens 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate errungen haben

 
 



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