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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Digital checks


1. Finanz
2. Reform

Dem digitalen Äquivalent zum Scheck wurde in der bisherigen Diskussion noch nicht sonderlich viel Aufmerksamkeit gewidmet. Das liegt eventuell an den rechtlichen Fragen, deren Lösung seiner Einführung voraus gehen müßte. Udo Flohr unterscheidet zwischen \"Digital Checks\" und \"Digital Bank Checks\" .

Erstere werden durch digitale Zertifikate, die die Identität des Zahlenden sowie die Bankin¬formationen beinhalten, und eine digitale Unterschrift des Zahlenden authentifiziert. Weitere wichtige Informationen über den rechtmäßigen Empfänger, den Betrag des Schecks sowie das Datum kommen noch dazu und der Scheck wird per E-Mail oder einem ähnlichen Übertragungsweg verschickt. Dabei sorgt Public-Key-Kryptografie für die Sicherheit während des Transportes sowie für absolute Klarheit betreffs des Absenders. Der Vorteil dieser Schecks liegt darin, daß sie in das momentane Zahlungssystem der Banken passen, da ihr Äquivalent ja schon jahrzehntelang praktiziert wird. Nachteilig ist jedoch z.Zt. das Problem, daß digitale Unterschriften rechtlich manuellen Unterschriften noch nicht gleich¬gestellt sind (vergleiche Abschnitt 4.1.3). Außerdem müßte für die Einführung dieses Prinzips ein funktionierendes Public-Key-System bereitstehen. Dem steht jedoch momentan noch der Streit über die Schlüsselverwaltung gegenüber (vergleiche Abschnitt 4.1.2).

 
 

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