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philosophie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Neue grundbegriffe gefällig? - beziehung, verhältnis, regelung.



Soziologische Konzepte -so LINDE-, die soziale Beziehungen in den Vordergrund rücken , "also Gesellschaft aus dem subjektiv gemeinten Sinn der sozialen ,Beziehung' von ego und alter zu entwickeln und empirisch zu recognoszieren" (S.34) trachten, können " ... ,toten' Sachen keinen sozialen Stellenwert einräumen" (S.35). Der Begründungsstrang läuft dabei wie folgt: liegt der Brennpunkt der Theorienfokussierung in motivierten menschlichen Beziehungen bzw. Interaktionen zwischen ego und alter, so wird die hiermit erzeugte soziale Struktur als ein System von genuin interindividuellen Beziehungsmustern erzeugt; interaktionsrelevante Situationen werden mithin entscheidend durch die Erwartungen des alter an die Rolle des ego definiert (und umgekehrt). "Motivation" und "Rollenerwartungen" sind aber Prädikate, die auf psychische Entitäten zutreffen und nicht auf physische Entitäten (also Sachen). "Erst durch deren Ausklammerung und Verweisung in die Systemumwelt wird es möglich, das soziale System als ein zur ,optimation of gratification' [gem. LOOMIS - Anm.d.Verf.] tendierendes, sich selbst regulierendes, gleichgewichtiges, interpsychisches Input-Output-Modell zu präsentieren." (S.35). So gilt es für LINDE als zweifelhaft, dass dieses begriffliche Instrumentarium geeignet sein soll, Vergesellschaftungen zu "entziffern und gleicherweise als strukturell-funktionale Einheit zu verifizieren." (S.35).
Anders dagegen die kognitiven Programme in der Soziologie, die sich auf die sozialen Verhältnisse kaprizieren . So führt die Frage, was denn Handlungsmuster determiniert, die sowohl im räumlichen Nebeneinander diverser variierender Gesellschaften konstant bleiben als auch innerhalb einer solchen Struktur in den verschiedenen Menschenaltern ihre Konstanz bewahren, zu überindividuellen Phänomenen oder besser: zu sozialen Phänomenen macht. Nach DURKHEIM sind dies die verschiedenen Zwänge, die in Form der vom Subjekt abgehobenen Regelungen den Kern des gesellschaftlichen Zusammenhanges ausmachen und zu einer relativen zeitlichen Stabilität sozialer Gebilde führen, indem sie den ihnen unterworfenen Individuen spezifische Orientierungschancen eröffnen bzw. Handlungsmöglichkeiten belassen. Im Zusammenhang mit der technokratiekritischen Diskussion melden sich in diesem Dunstkreis gern die Anhänger der "Sachzwänge" zu Wort , gemeint ist im soziologischen Zusammenhang hier dagegen lediglich die Tatsache, dass man Sachen auf eine natürliche Weise in den Blick dieses theoretischen Ansatzes bekommt, wenn man alleine schon berücksichtigt, dass DURKHEIM das Recht in seinen unterschiedlichen Formen als Regelungsinstanz par excellence breit diskutiert hat und hierbei auch speziell das Sachenrecht betrachtete .
Welches sind nun die Bestimmungsgründe nach LINDE, die ein Phänomen zu einem "sozialen" Phänomen machen? Wenn im Zentrum des kognitiven Programms "die Erklärung der beobachtbaren Regelmässigkeiten des Verhaltens mehrerer" (S.52) steht, dann wird sich eine erste Kategorie von "Verhaltensdeterminanten" (S.53) auf "Neigungen, Absichten und Interessen" (S.52) von Einzelnen oder Kollektiven beziehen müssen. Diese Kategorie reicht aber schon gem. WEBER nicht hin , so dass man auf eine von der ersten unabhängige Kategorie von Verhaltensdeterminanten zurückgreifen muss, die mit "Regelungen, Normen und Ordnungen" (S.53) umschrieben werden können (bei WEBER: Brauch, Sitte, Konvention, Recht). Diese Determinanten führen (a) zu einer Einengung der Handlungs¬spielräume und lassen so gewisse Handlungsmuster entstehen, die wir als Regelmässigkeiten beobachtbarer Handlungsabläufe wahrnehmen. Diese Verhaltens¬determinanten führen darüber hinaus aber auch (b) zu objektiv normierten "Positionen, Rollen und Status" (S.54). Mit diesen Verhaltensdeterminanten will es LINDE gelingen, "...vom subjektiven Sinn der Handelnden unabhängige Sozialität einzuklagen, der wir...einen vorrangigen Erklärungswert für die ,Gleichartigkeiten, Regelmässigkeiten und Kontinuitäten der Einstellung und des Handelns' beimessen" (S.54). Die bei WEBER behauptete Regelungsbezugunabhängigkeit von "Interessenlage" einerseits und "zweckrationalem Handeln" andererseits wird von LINDE nicht akzeptiert, sondern als "positionsspezifisches Moment...von vor- oder überindividuell gegebenen Regelungen (mit ihren Obligationen und Gratifikationen)..." (S.56) interpretiert.
Für LINDE steht die Regelungsabhängigkeit von sozialem Handeln also von Anfang an nicht in Frage. In Abgrenzung zu WEBER: "Wir schreiben also die Chance sowohl ,beim gleichen Handelnden sich wiederholender' als auch ,bei zahlreichen Handelnden verbreiteten Abläufe von Handeln' generell der verhältnis- oder positionsadäquat normierten Orientierung ihres Handelns an verhältnis- oder positionsspezifisch definierten Interessenlagen zu, unabhängig davon, ob die positionsadäquat normierten Aktionsparameter (a) zweckrational, (b) wertrational oder (c) traditional dominiert sind. Die drastische Minderung dieser Chance tendiert zur und bezeichnet schliesslich den Zustand der Anomie" (S.58).

 
 

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