Im ersten Buch untersucht er, ob es für die Gesellschaftsordnung eine legitime und sichere
Verfassung gibt, wenn man die Menschen so nimmt, wie sie sind und die Gesetze so, wie sie sein
können.
Man soll das was das Recht erlaubt, mit dem verbinden, was das Interesse vorschreibt. Gerechtigkeit
und Zweckmäßigkeit sind nicht getrennt.
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