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philosophie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Theorie

Rousseau

Gesetzgebung und regierung



Der beschlossene Gemeinwille zeigt sich in der Verfassungs- und Grundgesetzgebung. Diese geben dem politischen Körper Dasein und Leben. Die normale Gesetzgebung erhält ihn am Leben. Die Einzelgesetzgebungen sind Vollzugsweisen des Volkes, das diese in Einheit aufbringt. In legitimen Staaten sind es Recht und Pflicht des Volkes, eine Gesetzgebung durchzuführen. Das ganze Volk hat somit unmittelbar teil. Eine Staatsform, die durch die Gesetzgebung des Volkes entstanden ist, nennt Rousseau Republik. Nur eine Republik kann eine legitime Staatsform sein und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Zur Gesetzgebung muß das Volk als Ganzes und als Einheit auftreten. Die gesetzgebende Körperschaft und gleichzeitig Staatsoberhaupt ist die Volksversammlung. In der Volksversammlung sind alle stimmberechtigten Bürger vertreten. Das Problem dieser Theorie liegt in der Realisierbarkeit in nur sehr kleinen Staaten, Stadtstaaten und Landgemeinden. In großen Staaten soll es eine regelmäßig stattfindende große Volksabstimmung geben. Es stellt sich hier die Frage nach der Einstimmigkeit bei der Gesetzgebung. Die Lösung liegt in innerer Einheit und Geschlossenheit des Gemeinwillens. Das Volk muß als Ganzes auftreten und bei Volksversammlungen bzw. Plebeszit muß jeder befragt werden. Der Entscheid der Bürger sollte in Hinsicht zum Gesellschaftsvertrag einstimmig sein. Bei Verfassungsänderungen ist es nicht anders vollziehbar, als einstimmige Zustimmung. Andere Gesetzentscheide können nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werden. Der Gesamtwille bekommt einen stärkeren Ausdruck, je mehr die Mehrheit kompakt ist. Rousseau sieht selbst im Mehrheitsrecht Kritik und sagt aus, daß bei der Bejahung des Gesellschaftsvertrages das Mehrheitsprinzip mit bejaht wird. Das Volk muß selbst einen Kompromiß zwischen totalen Gedanken und konkreter Praxis finden. Durch den Souverän geschaffene Gesetze verlangen den Gehorsam aller. Das legitime Gesetz ist ganz und gar positiv und kein Naturrecht mehr. Es kann nur durch neue Akte des Souverän außer Kraft gesetzt oder verändert werden. Der Souverän ist nur souverän, wenn er es in jedem Augenblick ist. Da Fehler und Irrungen bei der Gesetzgenung möglich sind, empfielt Rousseau, daß das Volk nur Gesetze beschließen, aber nicht selbst formulieren soll. Die Vorberatung, Besprechung und Formulierung liegt in Händen von Sachverständigen. Diese sind interessenlos und vom Gemeinwohl bestimmt. Da hier die Gefahr besteht, daß diese Sachverständigen in eine Erzieherrolle für das Volk schlüpfen, steht ihnen keine Herrschaftsautorität zu, sondern nur die Autorität des Sachverstandes und Rousseau nimmt auch hin, daß sie zu Volksführern werden. Rousseau sucht nun Auswege aus dem Problem, das einerseits die Gedanken der Volkssouveränität und des homologen Gemeinwillens beinhaltet und auf der anderen Seite die konkreten Anforderungen praktischer Politik. Dies führte zu ungewollten mißlichen Konsequenzen und Rousseau entwickelte zwei problematische Denkfiguren in seinen Theorien. Für Verfassungsänderungen bestimmt er einen Maßstäbe setzenden Berater, Sachverständigen und Weisen: einen Legislateur. Dies sollte ein Mensch von Gottes Größe sein und ist schöpferischer Innovateur für den Gesellschaftsvertrag. Er wird zum Stifter für das Gemeinwohl und personifiziert Sittlichkeit und Vernunft in einer Person. Seine prägende Rolle soll aber nur von kurzer Dauer sein und er soll weder herrschen noch regieren. Die Herrschaft liegt weiterhin beim Volk, allerdings nur noch nominell und per definitem überantwortet. Die Regierung erhält eine eigentümliche mindere Qualität. Der große Legislateur unterzieht sich ihr nicht. Die Regierung wird ein rein ausführendes, bloß verwaltendes Organ der Gesetzgebung. Sie wird dem Volk restlos untergeordnet und entwickelt sich zu einem Ausschuß ohne eigenes Gewicht. Damit wird Rousseaus radikale Ablehnung zur Gewaltenteilung untermauert. Durch diese Abstufung stellt sich die Frage nach der eigentlichen erheblichen Aufgabe der Regierung. Es entsteht ein Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Regierung. Die Gesetzgebung bringt den allgemeinen Willen zum Ausdruck und beschränkt sich auf allgemeine Fragen im Staat. Der Regierung fällt der Bereich der Einzelregelungen und Ausführungsbestimmungen im Staatshandeln zu. Die Regierung wird in einzelne Ressorts aufgeteilt. Die Gesetzgebung, die Volksversammlung und der Gemeinwille sind aber weiterhin unteilbar und undelegierbar. Eine weitverzweigte Regierungstätigkeit steht dem gegenüber. Die Regierung beschäftigt sich mit den Anwendungen und Ausführungen der Beschlüsse der Gesetzgebung. Damit entsteht ein weiter Spielraum für die Wirksamkeit und Anwendungsfähigkeit. Die Regierung erhält von Rousseau die Aufgabe, zwischen Souverän und Untertan zu vermitteln. Damit kann sie direkt ins politische Geschehen eingreifen. Gleichzeitig soll sie bloß Ausschuß sein, jederzeit ein- und absetzbar und mit befristeten Aufträgen versehen (Imperatives Mandat). Sie steht unter ständiger Aufsicht. Der Widerspruch liegt in Vermittlungsaufgabe und totaler Unterordnung und Abhängigkeit. In großen Staaten wäre dieses Prinzip nicht möglich. Deshalb soll sich die Regierung charakteristisch zusammensetzen. Aus differenten Staatsformen (Aristokratie, Monarchie, Demokratie) soll eine Staatsform gebildet werden. Dabei ist es gleichgültig, ob viele oder wenige lang oder befristet Regierungsämter übernehmen. Es kommt sowieso zu einer Deklaration durch das Volk. Rousseau trifft keine eindeutige Wahl, würde sich aber wohl für eine Wahlaristokratie einsetzen.

Zusammenfassung
Rousseau übte mit seinen politischen Theorien einen großen Einfluß auf die Realität seiner Zeit aus. Das Prinzip, daß ein Einzelner oder eine kleine Gruppe die Gedanken des Gesamtwillen wiedergeben können war sehr revolutionär. Es gab aber sehr viele Widersprüche in seinen Theorien, da sie oft bezogen auf den Stadtstaat Genf verfaßt wurden. Da es die Möglichkeit einer Diktatur gibt, werden die Menschen uneingeschränkter Macht ausgesetzt. Locke und Montesquieu hatten versucht, Macht zum Schutze des Einzelnen unter instituielle und konstituielle Kontrolle zu bringen. Die Politik nähert sich außerdem einer Mythisierung an. Dies wurde leider später im nationalsozialistischen und sozialistischen Kollektiv vollzogen.

 
 

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