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  • Die rechtsformen der gesellschaften

    Im folgenden Kapitel soll es um die Ausgestaltung der einzelnen Rechtsformen gehen. Deren allgemeine Grundsätze, sowie die grundsätzlichen Prinzipien der Geschäftsführung und die Haftungsmaßstäbe für die betroffenen Gesellschafter. Wie bereits oben beschrieben sieht der argentinische Gesetzgeber inzwischen die Aufzählung der Rechtsformen im Ley 19.550 als abschließend an. Man kann also auch hier von einem numerus clausus der Rechtsformen sprech ...

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  • Las sociedades de interés

    Das argentinische Gesellschaftsrecht sieht diverse Rechtsformen für Personenhandelsgesellschaften vor, welche im folgenden vorgestellt werden sollen. Der Zusammenschluss zu einer Gesellschaft erfolgt unter einer Firma, unter welcher die Gesellschaft Rechte und Pflichten erwerben kann. Tritt die Gesellschaft im Rechtsverkehr auf, so muss sie stets den entsprechenden Rechtsformzusatz tragen. Ähnlich wie in Deutschland steht auch bei den argentin ...

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  • La sociedad colectiva

    Zur Gründung einer Sociedad Colectiva gemäß Art. 125 ff bedarf es zweier oder mehr Personen, welche sich unter einer Firma zur gemeinschaftlichen Durchführung von Geschäften zusammenschließen. Diese Partner, auch Socios genannt, haften für die Verbindlichkeiten unbeschränkt und gemeinschaftlich. Entgegenstehende Vereinbarungen können gemäß Art 125 II Dritten nicht entgegengehalten werden. Anhand dieser grundsätzlichen Beschreibung lässt sich be ...

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  • La sociedad en comandita

    Sociedades en comandita haben gemäß Art. 134 ff zwei Arten von Gesellschaftern: Socios comanditados, welche unbeschränkt haften; sowie socios comanditarios, welche nur bis zur Höhe ihrer vereinbarten Einlage haften. Es gibt zwei Formen der Kommanditgesellschaft: die Sociedad en comandita por acciones ( S.C.A. ), sowie die Sociedad en comandita simple ( S.C.S. ). Erstere bestimmt sich gemäß Art. 317 nach den Regeln der Sociedad Anónima, insowei ...

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  • La sociedad de capital e industria

    Die Sociedad de capital e industria bietet gemäß Art 141 ff eine weitere Form der limitierten Beteiligung an einer Handelsgesellschaft. Der Socio capitalista übernimmt als Komplementär die persönliche unbeschränkte Haftung gleich einem Socio colectivo. Der socio industrial beteiligt sich allerdings nicht mit Geld, sondern bringt Produktionsmittel ein. Er ist in der Haftung beschränkt auf diese eingebrachten Mittel. Die Geschäftsführung kann von ...

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  • La sociedad accidental o en participación

    Die Sociedad Accidental o en Participación ist keine Handelsgesellschaft im klassischen Verständnis, da sie gemäß Art. 361 lediglich auf die Erreichung eines oder mehrere bestimmter Zwecke gerichtet ist. Die Geschäfte werden von einem oder mehreren Socios gestores, in deren Nahmen, geführt; welche auch unbeschränkt und persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten haften. Diese können sich allerdings zur finanziellen Unterstützung socios participe ...

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  • La sociedad civil

    Die Sociedad civil ist das Gegenstück zur deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie wird im Gegensatz zu den anderen auch nicht im Ley 19.550 behandelt, sondern im Código civil, da sie kein Gewerbe betreiben kann. Praktische Bedeutung erlangt sie im geschäftlichen Verkehr als geeignete Gesellschaftsform für Zusammenschlüsse von Anwälten und Wirtschaftsprüfern, da diese kein Gewerbe betreiben. ...

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  • Las sociedades de responsabilidad limitada

    Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L) ist das Gegenstück zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Während die S.A. noch weitestgehend identische Vorschriften im Vergleich mit der AG enthielt, lassen sich bei dem Vergleich zwischen S.R.L und GmbH doch einige Unterschiede feststellen; der augenscheinlichste Unterschied ist sicherlich die Klassifizierung als Personengesellschaft im argentinischen System. Da aber auch bei der ...

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  • Gründungsvoraussetzungen

    Zur Gründung einer S.R.L. gemäß Art. 146 bedarf es mindestens zweier Personen bis zu einem Maximum von fünfzig Personen. Diese Gesellschafter stellen das Grundkapital der Gesellschaft, welches in Anteile an der Gesellschaft aufgeteilt wird. Diese Anteile müssen stets gleich groß sein, in Quote und Wert. Eine Beschränkung hinsichtlich der Menge der gehaltenen Anteile gibt es nicht, solange weiterhin zwei Gesellschafter Anteile halten. Gesellscha ...

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  • Geschäftsführung

    Die Geschäfte der S.R.L. werden gemäß Art. 157 von einem oder mehreren Geschäftsführern ausgeführt. Diese "Gerentes" werden von den Anteilseignern bestimmt. Die S.R.L. gilt als Personengesellschaft, so dass die Idee nahegelegen könnte, dass auch hier die Selbstorganschaft vorgeschrieben sein könnte. Dies ist allerdings nicht der Fall, da das argentinische Gesellschaftsrecht eine derartige persönliche Verpflichtung nicht kennt. Es kann also auch ...

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  • Haftung der gesellschaft und der anteilseigner

    Wichtigste Vorteil der S.R.L. gegenüber anderen Personengesellschaftsformen ist die Beschränkung der Haftung der Gesellschafter. Ein Gesellschafter haftet lediglich mit seinem eingebrachten Kapital. Die Beschränkung der Haftung erfolgte ursprünglich allerdings nicht schon aus der Natur der Gesellschaftsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaftsform berechtigte die Gesellschaft lediglich dazu am Markt mit der Haftungsbes ...

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  • Las sociedades anonimas

    Die Sociedad Anónima ( S.A. ) entspricht weitestgehend in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der deutschen Aktiengesellschaft. Gemäß Art. 163 wird sie als ein Zusammenschluss von Geldgebern gesehen, die sich zu einem wirtschaftlichen Zweck zusammentun, und sich letztlich Gewinne und Verluste teilen. Allerdings haften Anteilseigner lediglich nur mit dem investierten Kapital. Die S.A. ist die einzige Gesellschaftsform der es gestattet es ihre Ant ...

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  • Joint ventures

    Joint Venture sind in der Wirtschaft populäre Modelle der Zusammenarbeit. Firmen arbeiten gemeinschaftlich an Projekten in beiderseitigem Interesse. Typische Beispiele für Joint Ventures sind Zusammenlegungen von Forschungsabteilungen oder das Zusammengehen mit einem Konkurrenten, gemeinsam auf einem Drittmarkt aufzutreten. Man unterscheidet im deutschen und angelsächsischen Rechtsraum in Contractual und Equity Joint Ventures. Erstere bestehen ...

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  • La agrupación de colaboración empresaria

    Die Agrupacíon de colaboración empresaria ( ACE ) ist gemäß Art. 367 eine Organisation zwischen den beteiligten Unternehmen, welche sich zur Erreichung eines bestimmten Ziels zusammentun. Absatz 2 stellt klar, dass es sich hierbei nicht um eine eigene Gesellschaft handelt, und die Organisation kein Rechtssubjekt darstellt. Das bedeutet, dass sich keine eigenständige Gesellschaft bildet, sondern die Vertragspartner weiterhin getrennt voneinander ...

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  • La unión transitoria de empresas

    Mehrere Unternehmen können sich gemäß Art. 377 durch Vertrag zu einer Unión Transitoria de Empresas ( UTE ) zur Ausführung oder Entwicklung einer konkreten Aufgabe zusammentun. Die UTE handelt durch einen von den Partnern bestimmten Repräsentanten, welcher im Handelsregister eingetragen wird. Er hat Vollmacht für alle Geschäfte, die die Ausführung der Aufgabe bedingen. Für die Verbindlichkeiten der UTE gilt im Gegensatz zur ACS allerdings nicht ...

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  • Auftragsbestätigung/schlußbrief/zahlungsverkehr

    1 Die Auftragsbestätigung: Eine Auftragsbestätigung kann erteilt werden, wenn ... - der Bestellung kein bindendes Angebot vorausgegangen ist - die Bestellung vom Angebot wesentlich abweicht - die Bestellung mündlich bzw. telefonisch erteilt wurde Einkaufvertrag kommt dann zustande, wenn ... - eine dauernde Geschäftsverbindung besteht und der Verkäufer stillschweigt - der Bestellun unter Kaufleuten ein freibleibendes Angebot voraus ...

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  • Bereitstellungssysteme

    Um hohe Hallenbestände und das Verwenden nicht mehr aktueller Arbeitsunterlagen zu vermeiden, sollten . Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halbzeuge) . Personal, Betriebsmittel . Werkzeuge, Vorrichtungen, Meß- und Prüfmittel . Arbeitsunterlagen (Stücklisten, Arbeitspläne, Zeichnungen, NC-Programme) so spät wie möglich und so früh wie nötig durch die Werkstattsteuerung koordiniert werden. Die Bereitstellung aller Fertigungskompon ...

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  • Erstellen der arbeitsunterlagen

    Die Belegerstellung sollt so spät wie möglich vorgenommen werden, um diverse auftretende Änderungen bezogen auf Termine und Auftragsmengen noch rechtzeitig einplanen zu können und somit korrekte Arbeitsunterlagen an die Fertigung zu übergeben. Die Bereitstellung der Arbeitspapiere erfolgt meist computerunterstützt, was den Vorteil hat, daß eine on-line Rückmeldung, z.B. mittels Bar-Code, möglich ist. 1.2.1.Auftragsarbeitsplan Jede am Arbeit ...

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  • Aktualisierung der soll-daten

    Die durch die Auftragsvorbereitung durchgeführte Terminermittlung ist der Grundstein für die Arbeitsverteilung. Je weniger detailliert diese Terminermittlung ist, desto wichtiger ist die Aktualisierung der Termine und der Kapazitätsbelegung. Einflüßgrößen bei der aktuellen Terminermittlung und Kapazitätsbelegung im Rahmen der Arbeitsverteilung 1.3.1.Aktuelle Losgrößenbildung Die Losgrößenbestimmung nach Andler berücksichtigt ...

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  • Auftragsüberwachung

    Die Ist-Daten der Aufträge (Zeiten, Mengen, Qualitäten,...) werden der Werkstattsteuerung rückgemeldet. Die Rückmeldungen sind in der Regel auftrags- oder arbeitsplatzbezogen. Dadurch ist eine wirksame Arbeitsfortschrittskontrolle möglich. Der diesbezügliche "Status" eines bestimmten Auftrages erfolgt häufig durch folgende Angaben: . "in Vorbereitung" . "in Arbeit" . "fertig" . "Unterbrechung" . "Störung" 2.1.Betriebsdatenerfassung ...

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