Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Muster- und modellschutz


1. Finanz
2. Reform



2.3.1 Begriff und Arten Muster sind flächenmäßig (gezeichnete) Vorbilder, Modelle sind körperliche Vorbilder für die Form und Ausführung von Industrieerzeugnissen.

Beispiele:
Muster: Teppich-, Tapeten-, Vorhang-, Krawattenmuster.
Modelle: Damenkleidermodelle, Modelle für Spielwaren, für Haushaltsgeräte, für Uhren.


2.3.2 Hinterlegung und Registrierung
Das Muster (Modell) muß bei der zuständigen Kammer der gewerblichen Wirtschaft hinterlegt werden. Es erfolgt eine Eintragung in das Musterregister. Beim Patentamt ist ein Zentralmusterarchiv eingerichtet, bei dem ein zweites Stück hinterlegt wird.


Schutzfrist
Durch die Hinterlegung und Eintragung wird das Alleingebrauchsrecht durch 3 Jahre gesichert. Eine Verlängerung dieser Schutzfrist ist nicht möglich.
Muster und Modelle können wie Patente übertragen und verwertet werden.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Gesetzgebung, Vollzug, Kontrolle
indicator Auswertung des Wahlverhaltens der Bundesbürger aus Landesebene
indicator Das österreichische Datenschutzgesetz
indicator Definition des Wettbewerbsbegriffes
indicator Kaum ein Unternehmen ohne Bankkredit
indicator Die Sozialdemokratie
indicator Menschenrechte
indicator Römische Verträge
indicator Bewilligung
indicator Jahreswirtschaftsbericht




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution