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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Unerlaubten

Jahreswirtschaftsbericht


1. Finanz
2. Reform

Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundestag und dem Bundesrat jeden Januar eines neuen Jahres einen Bericht vorzulegen. Dieser muss enthalten:
- Eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates, wobei die wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen darzulegen sind, welche die Bundes-regierung aus dem Gutachten zieht;
- Die Jahresprojektion, in der für das laufende Jahr die von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele mit Hilfe des Schemas der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Zielbündel darzustellen sind;
- Die Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik, aufbauend auf dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates und der Jahres-projektion;
- Die Projektion der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung auf 5 Jahre; diese bildet den gesamtwirtschaftlichen Rahmen für eine mehrjährige Finanzplanung, genannt mittelfristige Finanzplanung ("MifriFi").

Die gesetzliche Grundlage des Jahreswirtschaftsberichtes findet sich im § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8.5.1967.

 
 

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