Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Definition des wettbewerbsbegriffes


1. Finanz
2. Reform

Synonym für Wettbewerb läßt sich das Wort Konkurrenz verwenden. Konkurrenz bedeutet das Zusammentreffen zweier Tatbestände oder Möglichkeiten.
übertragen auf den Wirtschaftsprozeß ist darunter eine marktbezogene Rivalitätsbeziehung zwischen mehreren Wirtschaftssubjekten zu verstehen, der das erwerbsorientierte Streben von Anbietern und Nachfragern nach Geschäftsbeziehungen mit Dritten zugrunde liegt. Es handelt sich hiernach um einen Verfahrensbegriff ohne inhaltliche Festlegung. Der so gesehene Wettbewerb muß inhaltlich ausgefüllt werden. Dazu dienen die oben beschriebenen Theorien und die auf ihnen basierende Wettbewerbspolitik. Die Wettbewerbspolitik selbst muß verfahrensneutral sein, d.h. die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen jedem den Zugang zum Wettbewerb gewährleisten, niemanden unsachlich bevorzugen oder benachteiligen und darf die Ergebnisse des Wettbewerbs nicht vorwegnehmen. Wettbewerbswidrige Strukturen, wie staatliche Monopole etc., müssen immer wieder neu begründet werden.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Das Schengener Abkommen
indicator Einteilung der Gewerbe
indicator Tarifvertrag und Tarifordnungen
indicator UNTERNEHMENSSANIERUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHE HAND
indicator Konkordate
indicator Unternehmer und Mitarbeiter
indicator Die Kammern des Bundesverfassungsgerichtes und die Präsidialräte
indicator Die demographische Entwicklung
indicator Programmkontrolle
indicator Die Veränderung bei Drogendelikten von 1994 -1997


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution