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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Entlassung der aussiedler aus ihrer staatsangehörigkeit


1. Finanz
2. Reform

Ein besonderes düsteres Kapitel ist die Praxis der Entlassung der Aussiedler aus der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Herkunftslandes. Sie kann in der Regel erst nach mehreren Jahren erfolgen, ist mit ausführlichen und schriftlichen Befragungen und teilweise auch mündlichen Verhören verbunden, die vor allem für ehemals politische Verfolgte eine schlimme Erinnerung bedeuten können. , und kostet pro Person je nach Ausreiseland zwischen 88 und 1200DM. Die Aussiedler erfahren auf diese Weise, daß sie von dem vor Jahren verlassenen Herkunftsstaat noch immer als Eigentum betrachtet und als lukrative Devisenquelle benutzt werden.

 
 

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