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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Aktives und passives wahlrecht (s. artikel 38, absatz 2)


1. Finanz
2. Reform

Aktiv: Alle in Deutschland lebenden Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wohnen, haben das Recht zu wählen.

Passiv:
Wählbar ist jeder Deutsche oder in Deutschland lebender Unionsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt.

Sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht darf nur in jeweils einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgeübt werden.

 
 

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