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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Observation


1. Finanz
2. Reform

Die Observation ist eine planmäßige, im allgemeinen unauffällige Beobachtung von Personen, Personengruppen und Objekten, um grundlegende oder ergänzende Erkenntnisse zur Durchführung präventiver oder repressiver pol. Aufgaben zu gewinnen. Die Taktik und Technik der Observation sind stets geheimzuhalten. Die dafür gestellten Observanten sind genau darüber zu informieren, wer oder was zu observieren ist und ob im Anschluss eine polizeirechtliche Maßnahme vollzogen werden soll. Keiner der in Erscheinung tretenden Observanten darf den Zielpersonen bekannt sein. Um Mißverständnissen vorzubeugen, müssen alle eingesetzten Kräfte eingehend über Ort, Zeit und Mitwirkende informiert sein und sich gegenseitig sofort über etwaige Veränderungen unterrichten.
Das äußere Erscheinungsbild, das Verhalten und ihre Ausstattung sind der Lage und Umwelt anzupassen. Für den Zugriff sind grundsätzlich andere Kräfte einzuteilen. Mit Gegenobservation muss stets gerechnet werden! Vermutlich erkannte Observanten sind herauszulösen, ggf. sollen sie selbstständig aus dem Einsatz ausscheiden. Das Ergebnis der Observation ist nur den auftraggebenden Stellen zu melden. Sie entscheiden über die weitere Verwendung. Im Anschluss findet in der Regel eine Besprechung statt, die über den Verlauf, deren Pannen, sonstigen Vorkommnisse und das Ergebnis besprochen wird.

 
 

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