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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die hartz- kommission


1. Finanz
2. Reform

Die Hartz- Kommission ist die Einrichtung einer Kommission für „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Benannt wurde sie nach ihrem Vorsitzenden
Dr. Hartz. Gegründet wurde sie am 22. Februar 2002 von der Regierung. Diese Kommission soll es schaffen bis Ende 2005 eine Halbierung der Arbeitslosigkeit auf ca. 2 Million zu erreichen.

Am 21.08.2002 hat diese Kommission 15 Eckpunkte für eine neue Ordnung auf
dem Arbeitsmarkt beschlossen. Das Motto lautet:
„Neue Beschäftigung – schnelle Vermittlung – erstklassiger Service“.




Folgende 15 Eckpunkte wurden beschlossen:



1. Einführung von Personal Service Agenturen in dem Arbeitsamtbezirk

Diese PSA Agenturen arbeiten wie private Zeitarbeitsfirmen. Für eine bestimmte
Zeit finden so Arbeitnehmer einen Job, werden jedoch später wieder zurück an die
PSA übergeben. Mit diesem Verfahren hofft man auf eine Übernahme beim Arbeitgeber. Auch Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie das Durchführen von Bewerbungsgesprächen und dem entwerfen von Sozialplänen sollen diese Agenturen übernehmen.


2. Förderung von Beschäftigung in privaten Haushalten

Zukünftig sollen Privatpersonen Personalausgaben von der Steuer absetzen können, so müssen sie es nicht mehr selbst aufbringen. Außerdem soll die Geringfügigkeitsgrenze im Bereich Haushaltsdienstleistung auf bis zu 500 € angehoben werden. Und: Für Arbeitnehmer soll die Beschäftigung steuerfrei
bleiben.


3. Einführung der Ich-AG bzw. Familien-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit

Die sogenannte Ich-AG soll eine neue Form der Selbständigkeit mit Sozialversicherungsschutz darstellen. Die Einkommensgrenze darf jährlich nur bei 25.000 € liegen; Einnahmen werden mit 10% pauschal besteuert.


4. Nutzung und Entwicklung regionaler Portale in Ostdeutschland

Regionale Portale in Ostedeutschland sollen zukünftig weiter entwickelt und genutzt werden.


5. Einführung des Job-Floater als innovatives Instrument

Der Job-Floater ist ein Optionsrecht auf ein Darlehen von bis 100.000 € für Arbeitslose, damit ihnen die Möglichkeit geboten werden kann sich selbstständig zu machen. Auch bei Einstellung eines Arbeitlosen kann einem Unternehmen dieses Darlehen gewährt werden.


6. Einführung von Beschäftigungsbilanzen und Prämierung von Beschäftigungssteigerungen

Dies bedeutet nichts anderes als die Einführung von Erfolgsprämien für Jobvermittler. Auch ein Leistungsvergleich unter den einzelnen Ämtern

ist unter diesem Punkt vorgesehen.


7. Einführung von flächedeckenden Jobcentern

Man benennt das Arbeitsamt in Job-Center um und wird diese flächendecken in der BRD verteilen.





8. Vereinfachung des Leistungsrechts, Einsetzen von Beratungsteams und Einführung von Meldepflicht bei Kündigung

Anfangs sollen die zukünftigen Leistungen pauschal berechnet werden.
Beschäftigungsagenturen sollen durch professionelle Managementmethoden effizienter gemacht machen. Sobald einem Arbeitnehmer gekündigt wurde, muss er sich arbeitslos melden. Spätere Meldungen erhalten auch erst später das Arbeitslosengeld.


9. Ausbauung des Angebotes für Kinderbetreuung

Damit es für Eltern einfacher und unkomplizierter wirdl, den Beruf und die Erziehung des Kindes unter einen Hut zu bringen, soll das Angebot für Kinderbetreuung ausgebaut werden.


10. Umkehr der Beweislast für Arbeitslose und Schaffung von flexiblen Sanktionsmöglichkeiten

Zukünftig müssen Arbeitslose belegen, warum ein Jobangebot nicht zumutbar ist.
Außerdem soll es ein Belohnungs- und Bestrafungssystem geben, damit Behörden, Unternehmer und Arbeitlose helfen können, freie Stelle schneller mit einer Arbeitskraft zu besetzen.


11. Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung für Jugendliche

Eine Förderung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche ist vorgesehen.
Auch regionale Beratungs- und Unterstützungsangebote soll es geben.
Für Menschen mit beruflicher Ausbildung soll es leichter werden, einen
Zugang zur Hochschule zu bekommen.


12. Aufbau eines Bridgesystems in Beschäftigung für ältere Menschen

Nehmen ältere Menschen eine Beschäftigung auf, so soll das Gehalt durch die Bundesanstalt für Arbeit aufgestockt werden. Dies gilt aber nur, wenn die Beschäftigung geringer entlohnt wird, als die vorherige.


13. Vereinfachung der Instrumente der Arbeitsförderung und Stärkung des Wettbewerbs

Die Vermittlung des Arbeitsamtes soll durch Abschaffung von unnötiger
Bürokratie schneller werden. Durch pauschale Auszahlung der Leistungen
wären mehr Angestellte in der Lage sich um die Arbeitslosen zu kümmern.
Durch den Leistungsvergleich der Arbeitsämter könnte somit der Wettbewerb gefördert werden, was die Arbeit effizienter macht.





14. Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

In Zukunft sollen Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammen ausgezahlt werden.
Es spart viel Zeit und Aufwand, da sie nicht mehr getrennt berechnet werden müssen.


15. Effektivere Gestaltung der Aufgabenerledigung und des Controlling bei der Bundesanstalt für Arbeit

Leistungsorientiertes Arbeiten und weniger Bürokratie umfasst dieser Punkt.

 
 

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