Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Allgemeines zur pressefreiheit


1. Finanz
2. Reform

Unter dem Begriff Presse wird die Gesamtheit aller Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunkproduktionen, die der Unterrichtung und Unterhaltung der Massen dienen, zusammengefasst.

Artikel 5 der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gesteht jedem das Recht der freien Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild zu. Wörtlich heißt es hier weiter: \" Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt\". Unter dieses Gesetz fallen alle mittels (mechanischen) Vervielfältigungsprozesses erstellten Massenpublikationen. Bei der Erstellung von Kommentaren, Beurteilungen und Wertungen

sowie Kritiken ist dies von essentieller Bedeutung. Doch nicht nur die Presse nutzt dieses Recht der freien Meinungsäußerung, auch Bürger wenden es beim Austausch von Meinungen und bei Diskussionen an.

Im Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen, das im Paragraphen 53 der Strafprozessordnung geregelt ist, haben die Medien ein weiteres gesetzliches Hilfsmittel, um ihrer Funktion ohne Angst gerecht werden zu können. Danach können Personen, \"die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben\", vor Gericht die Aussage über Informanten verweigern. Damit sich die Strafverfolgungsbehörden nicht durch eine Durchsuchung die Informationen beschaffen können, die ihnen die Mitarbeiter einer Zeitung oder eines Senders unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht vorenthalten, gibt es ein Beschlagnahmeverbot. Es soll das Redaktionsgeheimnis sichern. Dafür gibt es jedoch keine Garantie. Im Einzelfall muss ein Gericht abwägen, ob das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an der Aufdeckung einer Straftat Vorrang vor dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses hat.
Die Freiheit der Presse war in Deutschland nicht immer Bestandteil der Verfassung.

Zensur war seit Erfindung des Buchdrucks im 15. Jahrhundert bis zum Mauerfall 1989 (wenn auch inoffiziell) Gang und Gebe in Ostdeutschland, in Westdeutschland führte man sie 1949 nach dem zweiten Weltkrieg ein, da die Freiheit der Presse einer der wichtigsten Bestandteile der Demokratie ist

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Las Sociedades Anonimas
indicator Bundesamt für Verfassungsschutz
indicator Die 15 Mitgliedsländer im Kurzportrait (Stand Februar 1999)
indicator LAW of the USA
indicator Die Begriffe Markt und elektronischer Markt
indicator Welche geistigen Qualitäten soll die Schule vermitteln?
indicator Nebenpflichten
indicator Nachtr"gliche Anordnungen
indicator Die Gründung der Vereinten Nationen:
indicator Der Investiturstreit


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution