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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verfassung

Bundesamt für verfassungsschutz


1. Finanz
2. Reform

Die wichtigsten Organe des Verfassungsschutzes sind das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie als judikativer Teil das Bundesverfassungsgericht.

Die Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden sind im Bundesverfassungsschutzgesetz festgelegt bzw. geregelt.
Grundsätzlich hat er die Aufgabe Informationen über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Sicherheitsgefährdende Bestrebungen sind politisch motivierte Aktivitäten
o gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung
o gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes
o die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der BRD gefährden (Ausländerextremismus)
Nach Gründung der BRD wurde im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfschG) ein Artikel verankert, der den Bund und die Länder verpflichtet, eine Behörde für den Verfassungsschutz zu gründen. Dieser Pflicht kam der Bund am 7.Nov \'50 nach, und wenig später auch die Länder.
Der Verfassungsschutz ist föderativ aufgebaut, d.h. Bund und Länder besitzen jeweils eine eigene Zuständigkeit, des Weiteren besteht auch zwischen den Landesbehörden und dem BfV keine Rangabstufung. Dadurch wird eine Machtausnutzung sowie eine Meinungsmanipulation verhindert. Die rechtlichen Grundlagen und Grenzen sind in vielen Artikeln im BVerfschG festgelegt.

Organisation des BfV

Das BfV ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Köln, die dem Bundesminister des Inneren untersteht. Insgesamt arbeiten nur 2000 Beamte in dieser Behörde. Besonderheit ist, dass diese Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Der Aufbau dieser Organisation hat sich in den letzten Jahren stark verändert, da mit dem Zusammenbruch der DDR einige Aufgaben wegfielen, die terroristischen Aktivitäten von linksextremistischen Organisationen nachließ und die rechtsextremistischen und ausländerfeindlichen Bestrebungen anstiegen. War das BfV früher noch in 8 Abteilungen untergliedert, so gibt es heute nur noch 6.
An der Spitze des Amtes stehen der Präsident und sein Stellvertreter, die meist unterschiedlichen Parteien angehören bzw. nahe stehen um so auch die Opposition in die Verantwortung mit einzubeziehen. Diesen unterstehen die 6 Anteilungen, welche in der Graphik gezeigt werden:

Oftmals wird der Verfassungsschutz als eine Geheimorganisation ohne Kontrolle und ohne jegliche Rechtsgebundenheit bezeichnet. Dies ist jedoch nicht so. Der Verfassungsschutz ist eine der bestkontrollierten Behörden in der BRD.
Die Kontrolle ist durch eine Fülle von Rechtsvorschriften, Ministerialerlassen, Richtlinien und Präsidialverfügungen reglementiert. Weiterhin wird er auf mehreren Ebenen kontrolliert. So ist er der Kontrolle des Innenministers, des Parlamentes, des Bundes- und Landesbeauftragten für den Datenschutz, den 16 Länderparlamenten und natürlich den Massenmedien unterworfen.
Weiterhin stellt der Verfassungsschutz seine Ergebnisse in einem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht der Öffentlichkeit vor.
Auch die Organisationsform selbst stellt eine Art Kontrollmechanismus dar. Dadurch, daß der Verfassungsschutz keiner Polizeidienststelle angegliedert werden darf, also keine Polizeibefugnisse hat, und in 16 Landesbehörden aufgeteilt ist, soll eine Machtzusammenballung verhindert werden (z.B. Gestapo).
Durch diese sehr komplexen Kontrollsysteme wird also verhindert, dass der Verfassungsschutz selbst die freiheitliche Grundordnung verletzt.

 
 

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