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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Erweiterung und neue ideen:





1969 wurde die EPZ, die Europäische Politische Arbeit, begründet, welche eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Beziehungen, zum Beispiel durch häufigere Außenministertreffen, zum Ziel hatte. 1986 wurde die EPZ als Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in die Einheitliche Europäische Akte (EEA) aufgenommen.
1973 fand die erste Aufnahmewelle statt, Dänemark, Irland und Großbritannien wurden in die EG, die nun neun Mitglieder zählte, aufgenommen, in den Achzigerjahren folgte eine zweite Welle mit den Aufnahmen von Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986). Als Großbritannien 1973 in die EG aufgenommen wurde, waren die Hauptgründe dafür wirtschaftlicher Art, doch war es auch ein interessanter Umstand, dass Großbritannien im Commonwealth (etwa durch die Unabhängigkeitserklärungen Kenias, Nigerias oder Jamaikas) enorm an Einfluss verloren hatte. Trotz diverser Vorteile für den Inselstaat gab es doch harte Kritik (aus den Reihen der Beitretenden), die in einem sogenannten Weißbuch festgehalten wurde; ganz anders das Verhalten der Politiker Griechenlands, Spaniens und Portugals nach dem Beitritt ihrer Heimatländer.
1970 wurde von Pierre Werner, dem luxemburgischen Premierminister, der Werner-Plan präsentiert, der eine integrierte Wirtschaftspolitik als Voraussetzung für eine anzustrebende gemeinsame Währungspolitik definierte. Ein Jahr später wurde er vom Europäischen Rat angenommen, 1973 wirksam, sodass sich die Teilnehmerländer zum Wechselkursverbund, auch als Währungsschlange bekannt, zusammenschlossen. Als Leitwährung fungierte der US-Dollar - als die Weltwährungsordnung (unter anderem wegen des Ölpreisschoocks) zusammenbrach, trennte man sich von der bisherigen Weltwährungsordnung (von Bretton Woods, dem Ort der Unterzeichnung), wodurch die Leitwährung wegfiel. Die verschiedenen Währungen waren hinsichtlich der Wechselkurse nun flexibler (sie konnten "floaten", die Inflationsraten stark voneinander abweichen). Schließlich zerbrach die Währungsschlange, 1974 wurden alle Beschlüsse zurückgenommen.
1978 starteten der deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt und der französische Staatspräsident Valéry Giscard d'Estaing eine Initiative zum Europäischen Währungssystem, dem EWS. In weiterer Folge wurde der ECU (European Currency Unit) als Währung festgelegt, ein Plan zum Eingreifen der Notenbank bei Währungsturbulenzen ausgearbeitet.
1974 wurde beschlossen, dass der Vorsitz des Europäischen Rates, also de Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs, halbjährlich wechseln solle. In weiterer Folge scheiterten jedoch etliche Bemühungen, die politische Integration zu intensivieren, man spricht von der Eurosklerose (eine Sklerose ist eine krankhafte Verhärtung).

 Aktuelle Situation (ab 1986):

Erst mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Februar 1986, die die Grundlage für die dritte Beitrittswelle 1995 (Schwede, Finnland, Österreich traten bei) und den Vertrag von Maastricht bildet, konnte die Zeit der Eurosklerose beendet werden;
Die Aufgaben und Wirkungen der EEA können auf drei Ebenen beschrieben werden:
 Die EEA verlieh neuen wirtschaftspolitischen Schwung: Die Errichtung eines gemeinsamen Marktes wurde beschlossen, vor allem durch das Wirken des Kommissionspräsidenten Jaques Delors wurde ein Fahrplan dafür erstellt. Ausschlaggebend dafür könnte der Cecchini-Bericht gewesen sein, der bei der Nichtrealisierung des Marktes höhere Inflation, hohe Arbeitslosigkeit und geringeres Wachstum vorhersagte. Weiters sah man in diesem Binnenmarkt vier Freiheiten vor: für Personen, Güter, Kapital und Dienstleistungen.
 Die EEA sollte größere institutionelle Effizienz der gemeinschaftlichen Organe schaffen: Der Ministerrat sollte mit einfacher Mehrheit entscheiden können, dem Europäischen Parlament wurden mehr Rechte eingeräumt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde das Gericht erster Instanz der EG (Instanzgericht) beigeordnet.
 Die EEA brachte Fortschritte in der Außenpolitik: In Brüssel wurde ein EPZ-Sekretariat eingerichtet, dass bei der rotierenden EU-Präsidentschaft assistieren sollte.
1989 legte Jaques Delors einen Dreistufenplan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie in der EEA festgelegt ist, vor:
 Ab dem 1. Juli 1990 verstärkte Koordination der designierten Beitrittsländer;
 1994 bis 1996 die Einrichtung einer europäischen Zentralbank;
 und von 1997 bis 1999 die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion.
Nachdem 1985 das erste Schengener Abkommen unterzeichnet worden war, folgte 1990 das zweite. Es sah folgende Punkte vor:
 Wegfall der Personen- und Zollkontrollen an gemeinsamen Grenzen
 Zusammenarbeit in bezug auf Zivil- und Strafrecht
 Bekämpfung von Drogen und Verbrechen
 Gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik
1991 schließlich folgte der Vertrag von Maastricht, der den Aufbau der EU durch drei Säulen charakterisiert: Die EG, die GASP und die ZJI (Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik). Im Februar 1992 wurde der aus sieben Punkten bestehende EU-Vertrag unterzeichnet. Durch diesen wurden etliche Neuerungen eingeführt:
 Es gibt fünf Institutionen: Europäische Kommission, Ministerrat, Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Europäischer Gerichtshof.
 Besitzer der Unionsbürgerschaft dürfen sich innerhalb der EU überall niederlassen und sind bei Kommunal- und Europawahlen wahlberechtigt. Weiters erhalten sie diplomatischen Schutz von allen Mitgliedsstaaten in Drittländern .
 Die angestrebte Wirtschaftsunion sollte unter strengen Kriterien eingeführt werden, am 1. Januar 1999 sollten alle "reifen" Länder in einen gemeinsamen Währungsverbund mit dauerhaften, festen Wechselkursen übertreten. Als Währungsname war vorerst ECU vorgesehen, später ging man zum Euro über.
 Mit der Ausnahme Großbritanniens wollten alle Mitgliedsstaaten die 1989 verabschiedete Sozialcharta achten und einhalten. Sie besagte z.B. die Förderung der Beschäftigung, sozialen Schutz und sozialen Dialog.
 Der Europäische Rat stimmt generell mit qualifizierter Mehrheit ab, nicht jedoch bei Fragen über z.B. soziale Sicherheit und sozialen Schutz der Arbeitnehmer, Vertretung der Sozialpartnerinteressen oder Beschäftigungsbedingungen der Angehörigen von Drittländern; hierbei gilt das Einstimmigkeitswahlrecht.
 Die Sicherheitspolitik mit dem Ziel einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wurde in den Aufgabenkatalog der Europäischen Einigung einbezogen.

 
 



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