Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verfassung

Parlament

Vergleich der deutschen verfassungen von 1871, 1919 und 1949


1. Finanz
2. Reform

1871 1919 1949 Präsident Kaiser>  Oberbefehl über Streitkräfte

 direkter Einfluss auf Grenzen
 ernennt / entlässt Reichskanzler und Sekretäre
 beruft / schließt Reichstag, Bundessrat Reichspräsident
 Volkswahl auf 7 Jahre

 Oberbefehl der Reichswehr
 Notverordnungsrecht ?

Parteien -  Parteienpluralismus
 keine Sperrklauseln  Parteienpluralismus

 Sperrklauseln (5%)
Grundrechte  nicht in Verfassung verankert  nicht verstaatlicht
 Grundrechte aus Gesetzen  Gesetze aus Grundrechten
 bilden Verfassungsgrundlage
Volk  keine Volkssouveränität  Volkssouveränität durch Wahlrecht vorhanden
 Volksentscheide und -begehren
 wählt Reichstag und Länderparlamente  Volkssouveränität durch Wahlrecht vorhanden
 wählt Länderparlamente und Bundestag
Gewaltenteilung -  Exekutive: Reichsregierung (Reichspräsident, Reichsminister)
 Legislative: Reichstag, Reichsrat, Reichspräsident (in Notstandsituation), Volk (Volksentscheid)

 Judikative: Reichsgericht
Exekutive: Bundesrat Legislative: Bundestag

Judikative: Bundesverfassungsgericht
Sicherung der Verfassung ?  Verfassungsänderungen leicht möglich

 wehrneutrale Verfassung
 Beamte und Richter werden zur Verfassungstreue verpflichtet ?
Wahlrecht  Männer über 25 Jahren
 geheim, allgemein
 absolutes Mehrheitswahlrecht  Männer und Frauen über 20 Jahren
 allgemein, gleich, direkt und geheim
 Verhältniswahlrecht  jeder deutsche Bürger über 18 Jahre
 Verhältniswahlrecht



Die Weimarer Republik

 besteht nur 14 Jahre
 These: "Die Weimarer Republik war eine improvisierte Demokratie."
o Demokratie wurde nicht erkämpft  keine starke, in breiten Bevölkerungsschichten verbreitete republikanische Bewegung
o keine planvolle Bewegung, die langfristige Umgestaltung durchsetzte
 Weimarer Demokratie war Notlösung
o um Folgen des 1. Weltkriegs einigermaßen erträglich zu machen  Trugschluss
o dem dt. Volk wurde ein Frieden aufgedrängt (Versailler Vertrag)
o Weimarer Republik konnte Erwartungen nicht erfüllen
o Fundament von Beginn an instabil

o pro:
 Ablösung der Monarchie durch Republik stand bis in die letzten Kriegstage nicht zur Debatte in dt. Politik
 es gab keine durch politische Kräfte getragene Bewegung
 keine starken politischen Kräfte führten das Land

o contra:
 Reichstagsmehrheit bemühte sich um Parlamentarisierung der Reichsregierung (Zentrum, SPD, Fortschritt)
 man zeigte sich bemüht demokratische Verfassungspunkte auszubauen
 Übergang: konstitutionelle Monarchie  parlamentarische Monarchie
 Schicksal von Anfang an entschieden!
 mit Hypothek des verlorenen Krieges maßgeblich beschäftigt
 Monarchie war nur gefestigt, mit Überzeugtheit des militärischen Sieges  Eskalation der Spannungen
 Systemkrise: Umsturz  Revolution  Republikgründung
 OHL musste eingestehen, dass nur sofortiger Waffenstillstand Katastrophe verhindern könnte
o militärischer Offenbarungseid (Spa)
o man versuchte Aktion innenpolitisch zu sichern durch Parlamentarisierung des Reichstages
o 30.09. Änderung der Reichsverfassung  neue Regierung musste Vertrauen des Reichstages haben
 03.10. Prinz Max von Baden wird Reichskanzler
o entscheidender Schritt von konstitutioneller Monarchie zur parlamentarischen Monarchie
 Öffnung des Machttors für Parteien
 Möglichkeit Folgen den Parteien zuzuschieben
 reale Einschätzung der Situation für Massen nicht machbar
 Friedensbewegung radikalisierte sich (lawinenartig)

o Druck von unten
o auch durch amerikanischen Präsidenten
 Volk wollte Frieden um jeden Preis  auch Abdankung des Kaisers
 frühere Verfassungsänderungen zu wenig
 "wenn Kaiser abdankt, dann guter Waffenstillstand"
 Forderung nach Waffenstillstand immer stärker
 Reichstag trat im Oktober 1918 viel zu wenig zusammen
 neue Verfassungsänderungen  parlamentarische Monarchie

 Oktoberverfassung 28.10.1918
o Kriegerklärungen und Friedensverträge waren nicht nur Sache des Kaisers, sondern bedürften der Zustimmung des Reichstages
o Reichstagmitglieder dürfen der Regierung angehören
o Reichskanzler trägt Verantwortung für alle politischen Handlungen des Kaisers
o Personalentscheidungen über Offiziere und Generäle erfordern Zustimmung des Reichskanzlers
 Kaiser flieht nach Spa
 Seekriegsleitung befahl Flottenvorstoß in Nordsee (allein)
 28.10. erste Befehlsverweigerung
 Marine wollte nicht kapitulieren (Ehrenkodex)  Verhaftung der Meuterer
 Bildung von Soldatenräten
 militärische Leitung erklärt sich bereit, Forderungen einzugehen
 04.11. Kiel ist in Matrosenhand
 Beginn der Novemberevolution

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Währungsumstellungen in diesem Jahrhundert in Österreich
indicator Handelsgesetzbuch ( HGB )
indicator Verfassung von 1920- 1. Republik (Republik Deutschösterreich)
indicator Studie des IAB
indicator Tagungen und Sitzungen:
indicator Grundlagen der Sozialversicherung
indicator Sachenrecht:
indicator Leo Strauss
indicator Beisetzung Jakob von Metzlers
indicator Bestimmungsfaktoren für die Rechtsform


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution