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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Rechtsextremismus


1. Finanz
2. Reform

Der Rechtsextremismus ist eine besondere Form des Extremismus.
Dieser Begriff ist gleichgesetzt mit Bestrebungen, deren Zielsetzung darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder abzuschaffen.

Das Weltbild umfasst die irrwitzige Annahme, dass man angebliche Naturgesetze wie das vermeintliche Recht des Stärkeren oder das "Prinzip der Auslese" der Schwachen auf die menschliche Gemeinschaft übertragen kann.
Rechtsextremisten gehen in ihrer eigenen Weltanschauung davon aus, dass es eine angeblich abstammungsbedingten Ungleichwertigkeit der Menschen aus.
Damit schalten sie von das zentrale Recht der Menschen auf Selbstbestimmung aus.
Ihre rassistisch geprägte Weltanschauung ist ein Angriff auf die Würde des Menschen.

Die Grundhaltung hat Reihe von Faktoren, die das rechtsextremistische "Gedankengut" ausmachen.
Dabei sei hier anzumerken, dass man es beim Rechtsextremismus nicht mit einer festgefügten, klar umschriebenen Ideologie zu tun hat.

Zu den bedeutendesten Wesenmerkmalen des Rechtsextremismus gehören:
Die Rechtsextremisten bezeichnet die Demokratie als korrupt und artfremd.
Er (der Rechtsextremismus) ist dagegen autoritätsgläubig und vom diktatorischen Obrigkeitsstaat fest überzeugt.

Letzte Konsequenz dieser politischen Zielsetzung ist ein totalitärer Staat. Überzeugt von der eigenen überhöhten Bedeutung deren Nation werden sie sich die Rechtsextremisten gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

Nach Auffassung der Rechtsextremisten, dass "das Recht des Stärkeren vorgehe", dürfen "höherwertige Nationen durchaus die schwächeren beherrschen.
Die Nation wird nach dem rechtsextremistisch geprägten "Volksgemeinschaft" gebildet.
Diese grenzt nicht nur "Andersartige" und "Unwerte" aus.
Die "Volksgemeinschaft" schwächt auch erheblich die Rechte und Freiheiten der einzelnen Menschen, frei nach dem Zitat "Der einzelne ist nichts, die Gemeinschaft ist alles!".

Der Verfassungsschutz unterscheidet vier Erscheinungsformen des Rechtsextremismus:

a.) militante Rechtsextremisten (überwiegend Skinheads)
 ca. 7.600 Mitglieder (Stand Ende 1997)


b.) Neonationalsozialisten
 ca. 2.400 Mitglieder (Stand Ende 1997)



c.) Rechtsextremistische Parteien
 ca. 34.800 Mitglieder (Stand Ende 1997)

d.) Sonstige Rechtsextremisten
ca. 4.300 Mitglieder (Stand Ende 1997)
Die rechtsextremistischen Parteien verfügen bundesweit annährend über 35.000 Mitgliedern.
Zu diesen rechtsextremistischen Parteien zählen insbesondere die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)", die "Deutsche Volksunion (DVU)" sowie "Die Republikaner (REP)".
Auf diese Parteien wird entsprechend in Punkt 3a - a-c dieses Referates eingegangen.

 
 

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