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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Privatssphre vor ffentlicher verpflichtung?


1. Finanz
2. Reform

Mit den liberalen Rechten der Vertragsfreiheit, Vereins- und Verbandsfreiheit, Rede- und Pressefreiheit werden viele Formen gesellschaftlicher Beziehungen erst mglich ge¬macht. Die persnlichen Rechte dienen der Entfaltung der Talente (es ist Aufgabe des Staates, diese zu frdern) und nicht der Schaffung von Egoismen; eines dem einzelnen vorbehaltenden Raumes.(Vgl. S.387f.) Auch Liberale kennen Tugenden (Vernnftigkeit, Toleranz, Ablehnung kriegerischer Tugenden) und Pflichten (Kindererziehung, Loyalitt gegenber den Gesetzen), soda gesellschaftliche Pflichten und politische Freiheit durch¬aus miteinander vereinbar sind.(Vgl. S.391f.)
Dem Vorwurf der konomisierung des geistigen Lebens und der Entfesselung des wirtschaftlichen Egoismusses hlt Holmes die historische Erfahrung entgegen, nach der das beste Mittel gegen die Probleme des Mangels ein reguliertes Privateigentum und der Handel ist.(Vgl. S.370)
Dennoch ist eine Gleichsetzung von Liberalismus mit einem \"Extrem-Individualismus\" falsch. Holmes verneint, da Freiheit bedeute, alle erdenklichen Bedrfnisse zu erfllen. Es gibt einen Primat der moralischen Normen ber subjektive Neigungen. \"Die Liberalen vertraten keinen zgellosen Selbstgenu.\"(S.400)

Obwohl dem Staat seitens der Liberalen immer Zweifel entgegengebracht werden (ihm also quasi systemimmanent immer zuzutrauen sein mu, seine Macht zu mibrauchen und daher auf Kontrollmechanismen Wert zu legen ist ) schreiben sie ihm auf der anderen Seite wichtige Aufgaben zu. Er ist fr die Infrastruktur und das Bildungswesen, fr Ar¬menfrsorge und den Justizapparat zustndig. Der liberal orientierte Staat setzt vor allem ein einheitliches Rechtssystem und eine einzige Norm der Gerechtigkeit durch.(Vgl. S.351)
Da der Liberalismus in den Augen seiner Kritiker die allgemeinen Ziele, die die Men¬schen verfolgen sollten, niedriger hngt, hat damit zu tun, da er sich vorrangig der Vor¬aussetzungen der Verfolgung der Ziele (d.h. Frieden, Gerechtigkeit, Wohlfahrt etc.) ver¬schrieben hat. Individuen und Untergruppen knnen sich dann um die \"erhabenen\" Ziele kmmern.(Vgl. S.378; siehe hier auch Anmerkung 8)
Auch der Vorwurf moralischen Skeptizismusses geht ins Leere. Das Recht eines jeden, seine moralische Wahrheit zu suchen korrespondiert mit einer Selbstdisziplinierung auf¬grund des Respektes vor dem anderen. Auch die Organisation der Machtkontrolle mittels Gewaltenteilung ist letztlich moralisch, da sie darauf abstellt, mavolle und gerechte Ge¬setze hervorzubringen.(Vgl. S.411) Der Staat schafft berdies mit dem Rechtssystem eine einheitliche gesellschaftliche Norm. Alle Liberalen ordnen das Eigeninteresse einer verbin¬denen und einklagbaren Norm der Gerechtigkeit unter. Daher sind Liberale keine radika¬len Subjektivisten.(Vgl. S.407f. und S.410) Das Verbot, sich selbst von den Gesetzen aus¬zunehmen ist das zentrale Gebot liberaler Theorie. \"Der Ausschlu von ererbten Herr¬schaftsmonopolen ist zugleich eine Besttigung der Chancengleichheit:\"(S.411) Fr den liberal Denkenden ist wichtig, da der Stand, in dem man hineingeboren wird, nicht der Schlssel zum Leben ist.(Vgl. S.340)

 
 

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