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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Mitwirkung in wirtschaftlichen angelegenheiten


1. Finanz
2. Reform

. Informations-, Interventions- und Beratungsrechte über wirtschaftliche Lage des Betriebes und bei Betriebsänderung und Stillegung


. Mitwirkung im Ausichtsrat (von AG, GesmbH, Genossenschaften und dgl.):

Der Zentralbetriebsrat entsendet 1/3 der Aufsichtsratsmitglieder als Arbeitsnehmer-Vertreter


. Einspruch gegen die Wirtschaftsführung des Betriebes: in größeren Betrieben kann der Betriebsrat (BR) eine staatliche Wirtschaftskommission anrufen.

 
 

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