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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Fraktion

Konferenz in helsinki (1975)


1. Finanz
2. Reform



Die erste KSZE - Konferenz wurde am 3. Juli 1973 in Helsinki eröffnet und vom 18. September 1973 bis zum 21. Juli 1975 in Genf fortgesetzt. Ihren Abschluß fand sie am 1. August 1975 in Helsinki mit der Unterzeichnung der Schlußakte durch die Hohen Vertreter aller europäischen Staaten (außer Albanien), der USA und Kanada. \"Die KSZE war der erste und bisher einzige multilaterale Versuch, einen thematisch weitgespannten Verhaltenskodex für Ost und West in Europa zu schaffen.\" Die Schlußakte der Konferenz ist in 4 Körbe unterteilt. \"Korb 1, gleichzeitig das Kernstück der Akte, enthält 10 Prinzipien zur Regelung des Zusammenlebens in Europa. Korb 2 gibt Empfehlungen zur Kooperation in Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltschutz. Korb 3 betrifft den humanitären Bereich: Die Verbesserung menschlicher Kontakte und des Informationsaustausches zwischen Ost und West. Korb 4 bringt die Festlegung auf das Folgetreffen.\"
Das erste der 10 Prinzipien stellt die souveräne Gleichheit der Unterzeichnerstaaten heraus. Das bedeutet \"im Rahmen des Völkerrechts haben alle Teilnehmerstaaten gleiche Rechte und Pflichten\" . In diesem ersten Prinzip ist auch die freie Wählbarkeit seines politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Systems enthalten. Ebenfalls enthalten ist das Recht, \"internationalen Organisationen anzugehören oder nicht anzugehören, Vertragspartei eines Bündnisses zu sein oder nicht zu sein; desgleichen [...] das Recht auf Neutralität.\" Das zweite Prinzip untersagt die Androhung oder Anwendung von Gewalt in den gegenseitigen Beziehungen der Teilnehmerstaaten, \"die gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates gerichtet oder auf irgendeine andere Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen und mit der vorliegenden Erklärung unvereinbar ist.\" Gewalt darf auch nicht als Mittel zur Regelung von Streitfällen verwendet werden. Das dritte Prinzip enthält die Unverletzlichkeit der Grenzen. Daraus folgt, daß sich die Teilnehmer \"jeglicher Forderung oder Handlung enthalten, sich eines Teiles oder des gesamten Territoriums irgend eines Teilnehmerstaates zu bemächtigen.\" Das vierte Prinzip behandelt die territoriale Integrität der Staaten. \"Die Teilnehmerstaaten werden [...] davon Abstand nehmen, das Territorium eines jeden anderen Teilnehmerstaates zum Gegenstand einer militärischen Besetzung oder anderer direkter oder indirekter Gewaltmaßnahmen [...] zu machen. Keine solche Besetzung oder Aneignung wird als rechtmäßig anerkannt werden.\" Das fünfte Prinzip erörtert die friedliche Regelung von Streitfällen. Es soll unter allen Umständen eine friedliche Regelung von Streitfällen gesucht werden. Dazu sind \"Mittel wie Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Regelung oder andere friedliche Mittel eigener Wahl\" zu verwenden. Das sechste Prinzip befaßt sich mit der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten. Die Staaten enthalten sich jeder \"Einmischung in die inneren und äußeren Angelegenheiten, die in die innerstaatliche Zuständigkeit eines anderen Teilnehmerstaates fallen. [...] Sie werden sich gleichermaßen unter allen Umständen jeder militärischen wie auch politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Zwangsmaßnahme enthalten, die darauf gerichtet ist, ihrem eigenen Interesse die Ausübung der Rechte eines anderen Teilnehmerstaates, die dessen Souveränität innewohnen, unterzuordnen und sich damit Vorteile irgendwelcher Art zu verschaffen.\" Das siebte Prinzip enthält die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Dazu zählen auch Minderheitenschutz und Glaubensfreiheit. Im achten Prinzip wird die Gleichberechtigung und das Selbstbestimmungsrecht der Völker behandelt. Es besagt unter anderem, daß die Staaten ihre Innen- und Außenpolitik selbst, ohne äußere Einmischung, bestimmen können und auch ihre sonstige Entwicklung nach eigenen Wünschen verfolgen können. Das neunte Prinzip enthält die Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Vor allem die Charta der Vereinten Nationen und die KSZE - Akte werden als wichtigste Grundlagen für die weitere Entwicklung genannt. Weiter wird gesagt, \"daß Regierungen, Institutionen, Organisationen und Personen eine relevante und positive Rolle zukommt, zur Erreichung dieser Ziele ihrer Zusammenarbeit beizutragen.\" Das zehnte Prinzip hebt die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben hervor. \"Die Teilnehmerstaaten erklären ihre Entschlossenheit, diese Prinzipien, so wie sie in der vorliegenden Erklärung festgelegt sind, voll in allen Aspekten in ihren gegenseitigen Beziehungen und ihrer Zusammenarbeit zu achten und anzuwenden, um jedem Teilnehmerstaat die Vorteile zu sichern, die sich aus der Achtung und der Anwendung dieser Prinzipien durch alle ergeben.\" Die vorherigen Prinzipien müssen jeweils unter Beachtung der anderen ausgelegt werden. Die Beziehungen der Staaten untereinander sollen im Geiste der Prinzipien geführt werden.
Über diese Prinzipien hinausgehend werden im ersten Korb auch vertrauensbildende Maßnahmen sowie Sicherheits- und Abrüstungsfragen behandelt. Es wurde festgelegt, daß alle \"Manöver von Landstreitkräften in einer Gesamtstärke von mehr als 25000\" mindestens 21 Tage vorher angekündigt werden. Weiterhin wurde beschlossen, daß auf freiwilliger Basis Beobachter ausgetauscht werden können. Der Gastgeber bestimmt die Anzahl der Beobachter und die Bedingungen ihrer Teilnahme. Als weiteres Mittel zur Vertrauensvertiefung wurde die Ankündigung größerer Truppenbewegungen festgelegt.

 
 



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