Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Handlungsfähigkeit:


1. Finanz
2. Reform



Die Handlungsfähigkeit, ist die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen.
Nicht alle die rechtsfähig sind, sind auch handlungsfähig. Zum Beispiel kann kein Säugling einen Erbvertrag unterschreiben.
Die Handlungsfähigkeit wird weiters unterteilt in: Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Röntgenstrahlen
indicator Eduard Bernstein
indicator Haftung der Kommanditisten
indicator Individuelle Förderung der beruflichen Bildung
indicator Der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof
indicator Die Kompetenzverteilung zwischen den Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten
indicator General Principles: government
indicator Programmkontrolle
indicator Der internationale Gerichtshof-
indicator Todesstrafe in den USA




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution