Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Europäische gemeinschaft für kohle und stahl (egks)


1. Finanz
2. Reform

Abkürzung EGKS; auch Montanunion; englisch European Coal and Steel Community, ECSC; französisch Communauté Européenne du Charbon et de l'Acier, CECA

Die EGKS ist eine Teilorganisation der Europäischen Gemeinschaften (EG), der Vorläuferorganisation der Europäischen Union (EU). Die EGKS wurde am 18. April 1951 durch den Pariser Vertrag als überstaatliche Organisation zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl gegründet und nahm am 10. August 1952 ihre Tätigkeit auf. Die Gründungsmitglieder waren Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg.
Die Gründung der EGKS ging auf den sogenannten Schumanplan des französischen Außenministers Robert Schuman zurück, der 1950 die Errichtung einer supranationalen Koordinations- und Kontrollbehörde für die deutsche und die französische Kohle- und Stahlproduktion vorschlug. Zu den Gemeinschaftsorganen der EGKS gehörten neben der Hohen Behörde mit Sitz in Luxemburg die Gemeinsame Versammlung aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten, der Besondere Ministerrat sowie ein Gerichtshof, dessen Entscheidungen sowohl für die Gemeinschaft wie auch für die einzelnen Mitgliedstaaten bindend waren. Der erste Präsident der Hohen Behörde war Jean Monnet.
Am 25. März 1957 unterzeichneten die Mitgliedstaaten der EGKS die Römischen Verträge zur Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und erweiterten damit ihre Zusammenarbeit; gleichzeitig gründeten sie die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Am 1. Juli 1967 vereinigten sich EWG, EGKS und EURATOM unter dem gemeinsamen Dach der EG. Heute gehören der EGKS alle Mitgliedstaaten der EU an; die Organe der EGKS sind zum größten Teil in den Organen der EU aufgegangen.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Digitale Signaturen
indicator Umsetzung
indicator Grundlagen des Wirtschaftens
indicator Die Schweiz deren Aufbau und der Rechtsordnung
indicator Patentbegriff und Patentarten
indicator Was müssen Frauen wissen, die noch nicht 18 Jahre alt sind?
indicator KgaA
indicator Kontinuierliche Messungen
indicator Technik und Freiheit
indicator Ausführende Personen


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution