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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Erfllung von zwischenstaatlichen vereinbarungen und beschlssen der europ"ischen gemeinschaften


1. Finanz
2. Reform

Zur Erfllung von Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen oder
von bindenden Beschlssen der Europ"ischen Gemeinschaften kann die
Bundesregierung zu dem in _ 1 genannten Zweck durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daá Anlagen, Stoffe, Erzeugnisse,
Brennstoffe oder Treibstoffe gewerbsm"áig oder im Rahmen wirtschaftlicher
Unternehmungen nur in den Verkehr gebracht werden drfen, wenn sie nach
Maágabe der __ 32 bis 35 bestimmte Anforderungen erfllen.

 
 

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